Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Emmerich am
Rhein entsendet die nachfolgenden Mitglieder in den Aufsichtsrat TWE:
Mitglied namentlicher Vertreter
1. Bürgermeister Hinze, Peter Stadtkämmerin Goertz, Melanie
2.
3.
4.
5.
6.
7.
8.
9.
Sachdarstellung :
Der Aufsichtsrat besteht gem. §
8 Abs. 1 des Gesellschaftervertrages TWE aus 13 Mitgliedern. Die Stadt
Emmerich am Rhein hat das Entsendungsrecht für 9 Mitglieder. Der
Bürgermeister ist unter Anrechnung der Zahl der Mitglieder der Stadt Emmerich
am Rhein geborenes Mitglied des Aufsichtsrates. Somit werden 8 Mitglieder
vom Rat der Stadt Emmerich am Rhein gewählt. Der Aufsichtsrat wählt aus seiner
Mitte den Vorsitzenden sowie den stellvertretenden Vorsitzenden. Gem. § 8 Abs.
2 des Gesellschaftervertrages soll ein durch die Stadt entsandtes Mitglied zum
Vorsitzenden gewählt werden.
Für die durch den Rat gewählten
ordentlichen Mitglieder sind namentliche Vertreter zu bestellen.
§ 50 Abs. 4 Satz 1 der
Gemeindeordnung NW (GO NW) bestimmt für die Entsendung von Ratsvertretern in
Gremien kommunaler Gesellschaften, dass das Verfahren nach § 50 Abs. 3 GO NW
(Einigung auf einheitlichen Wahlvorschlag oder Abstimmung nach den Grundsätzen
der Verhältniswahl Hare/Niemeyer) anzuwenden ist.
Die Verteilung der Sitze nach den Grundsätzen der Verhältniswahl nach Hare/Niemeyer stellt sich wie folgt dar:
(CDU = 15 Sitze, SPD = 11 Sitze,
GRÜNE = 4 Sitze, BGE = 4 Sitze, FDP = 1 Sitz, AfD = 1 Sitz)
CDU = 3 Sitze
SPD = 3 Sitze
GRÜNE = 1 Sitz
BGE = 1 Sitz
FDP = 0 Sitze
AfD = 0 Sitze
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat
keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.1
Peter Hinze
Bürgermeister