hier: Ergebnis der Bürgerinformation
Beschlussvorschlag
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung nimmt die Ausführung der Verwaltung zur Kenntnis und
beauftragt diese mit der Umsetzung der Maßnahme.
Sachdarstellung :
A.
Bürgerinformation
in Corona-Zeiten
Der Ausschuss für Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am
18.06.2019 (05-16 1851/2019) den geänderten Straßenquerschnitten und den
sonstigen Änderungen zum Ausbau der Nierenberger / Duisburger Straße zugestimmt
und die Verwaltung beauftragt, die Ausführungsplanung erarbeiten zu lassen und
eine erneute Bürgerinformation durchzuführen. Der Beschluss zur Umsetzung der
Maßnahme soll vor der Veröffentlichung der Ausschreibung in einer der folgenden
Ausschusssitzung für Stadtentwicklung beraten.
Aufgrund der Ausbreitung des Corona Virus und den damit
verbundenen Schutzmaß-
nahmen konnte jedoch keine öffentliche
Informationsveranstaltung durchgeführt werden. Die Einsichtnahme in die
Planunterlagen konnte daher nur vor Ort im Rathaus der Stadt Emmerich am Rhein und
nach vorheriger Terminabstimmung erfolgen. Hierzu wurden alle Eigentümer der
beiden Straßen schriftlich eingeladen.
Die Straßenausbaupläne lagen in der Zeit vom 24. August 2020
bis einschließlich 04. September 2020 aus.
B.
Anregungen
/ Einwendungen
In der Zeit der Auslegung haben sich 9 Anlieger im Rathaus
über die Planung sowie die Kostenlage persönlich informieren lassen. Auch
wurden verschiedene Telefonate sowie Mailverkehr ausgetauscht.
Als Ergebnis kann festgehalten werden, dass von verschiedenen
Bürgern die Verbreiterung bestehender Zufahrten bzw. die Berücksichtigung von
geplanten Zufahrten gewünscht wurde; diese Anregungen werden in die Planung
eingearbeitet.
Zusätzlich wurden 4 weitere Anregungen eingebracht:
- Anwohner des Hauses Löwenberger Straße
53.
Der Anlieger verfügt auch über eine Zufahrt auf die
Nierenberger Straße (Neben Hs.-Nr. 52)
…rege ich an, im Bereich meines Carports … den
Gehweg wie bisher abzuschrägen, da ich mit dem Wohnmobil mit dem geplanten
Schrägbordstein mit dem Heck auf dem Gehweg aufsetze. Beim Herausfahren ist
wegen dem Achsabstand die Vorderachse auf der Straßenmitte - also am höchsten
Punkt und das Heck senkt sich ab. Wenn dann die Hinterachse das Schrägbord
verlässt, sitzt das Heck bzw. die Anhängekupplung auf.
Stellungnahme der Verwaltung:
Im Zuge des Ausbaus wird die Problematik mit dem Anlieger
erörtern und eine konstruktive Lösung finden. Grundsätzlich sollte jedoch auf
Ausnahmen verzichtet werden, da diese dem Konzept eines höhengleichen Radweges
entgegenstehen.
- Brother Internationale
Industriemaschinen GmbH, Nierenberger Straße 11
…bitten
wir zu berücksichtigen, dass wir inzwischen das Gebäude auf der
gegenüberliegenden Straßenseite (Flurstück 130) von der Fa. Helmich gepachtet
haben.
Mehrfach
täglich müssen wir Waren zwischen unseren Gebäudeteilen per Gabelstapler über
die Duisburger Straße verbringen. Zwingende Voraussetzung eines sicheren
Transportes ist, dass die Übergänge möglichst eben gestaltet werden.
Dieser
ebene Übergang ist in der aktuellen Planung nicht berücksichtigt.
Wir
bitte daher um eine entsprechende Planungsänderung.
Stellungnahme der Verwaltung:
Auf der nördlichen Straßenseite der Duisburger Straße sind
keine Nebenanlagen geplant, hier verläuft ein markierter Schutzstreifen für
Radfahrer, als Abgrenzung zu den Privatflächen verläuft ein Schrammbord.
Auf der südlichen Straßenseite ist ein Rampenstein geplant.
Eine Umwandlung dieser Planung in einen abgesenkten Bereich ist aus Sicht der
Verwaltung unschädlich, da diese Absenkung bei einer Breite von 40 m nicht dem
Konzept des höhengleichen Radweges widerspricht.
Die Änderung wird in die Planung aufgenommen.
- Emmericher Turnverein eV (ETV)
Die
Vertreterin des Turnvereins bat um Überprüfung der Schleppkurven im
Einfahrtsbereich zur Platzanlage. In den Planungen ist hier ein Baumstandort
vorgesehen.
Stellungnahme der Verwaltung;
Die Zufahrt mit Lkw ist gewährleistet.
- Anwohner des Hauses Essener Straße 2
…..
Zudem
möchte ich einen wichtigen Veränderungsvorschlag zum Fahrbahnbelag in den
Einmündungsbereichen
an die Hand geben, speziell natürlich für den von mir betroffenen Bereich der
Einmündung Nierenberger Straße / Essener Straße.
Hier
ist wohl laut telefonischer Information eine rote Pflasterung angedacht.
Meine
Bedenken bzgl. der Lautstärke bei der Überfahrung der Pflastersteine von
Fahrzeuge und dem Wechsel zwischen gepflastertem und asphaltiertem Bereich
hatte ich bereits telefonisch eingeräumt.
Wir
waren verblieben uns darüber zu informieren, damit hier eventuell noch
Veränderungen eingeplant werden können.
Wie man meiner
Quelle (https://www.staedtebauliche-laermfibel.de/?p=109&p2=7.1.3) in der Anlage klar entnehmen kann kommt es tatsächlich bei der
Verwendung von Pflaster, egal welcher Art, zu erheblichem, vermeidbar erhöhtem
Geräuschpegel für diesen Straßentyp und es wird auch dringend davon abgeraten.
Ich
halte daher hier eine andere Planung des Belages im Einmündungsbereich für
dringend erforderlich……….
Stellungnahme der Verwaltung:
Unter Berücksichtigung der genannten Quellenangabe ergibt
sich bei Verzicht auf Einbau des Betonsteinpflasters gegenüber dem Einbau einer
Asphaltdecke eine Lärmreduzierung von bis zu 3 db(A), dies bei Annahme einer
Geschwindigkeit von ≥ 50 km/h. Ein um 10 db(A) höherer Pegel wird vom
Menschen als doppelt so laut wahrgenommen.
Die Verwaltung ist daher der Auffassung, auf die in den
Einmündungsbereichen Essener Straße, Schafsweg und Düsseldorfer Straße
vorgesehenen höhengleichen Pflasterungen zu verzichten und dort, wie im
restlichen Teil der Baumaßnahme, eine geräuschärmere Asphaltdecke einzubauen.
Durch die Verengung der Fahrbahn und Beibehaltung der
Parksituation wird sich in jedem Falle eine Reduzierung der
Durchfahrtgeschwindigkeit ergeben, sodass eine farbliche Gestaltung der
Einmündungen entbehrlich ist.
C.
Weiterer Ablauf
der Baumaßnahme
Bedingt durch die länger andauernden Arbeiten der Versorgungsträger und
die Kampfmittelverdachtsfläche kann erst, voraussichtlich im Mai 2021, mit den
Straßenbauarbeiten begonnen werden. Die Bauzeit beträgt hiernach 1,5 Jahre. Es
ist vorgesehen die Arbeiten in 6 Straßenabschnitte zu unterteilen.
Die Erreichbarkeit der Anliegerschaft ist gewährleistet, in jedem Falle
fußläufig. Mit den Gewerbetreibenden werden bei Einschränkungen der
Erreichbarkeit Abstimmungsgespräche geführt.
Bei heutigem Beschluss zur Umsetzung der Straßenbaumaßnahme wird diese öffentlich ausgeschrieben und an den
Mindestbietenden vergeben.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme ist im
Haushaltsjahr 2021-2023 vorgesehen.
Produkt: 7.000061.700
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 3.1.
In Vertretung
Dr. Wachs
Erster
Beigeordneter