Betreff
Ausbau Nierenberger Straße / Duisburger Straße;
hier: Ergebnis der Bürgerinformation
Vorlage
05 - 17 0059/2020
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung nimmt die Ausführung der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt diese mit der Umsetzung der Maßnahme.

 

Sachdarstellung :

 

 

 

A.   Bürgerinformation in Corona-Zeiten

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung hat in seiner Sitzung am 18.06.2019 (05-16 1851/2019) den geänderten Straßenquerschnitten und den sonstigen Änderungen zum Ausbau der Nierenberger / Duisburger Straße zugestimmt und die Verwaltung beauftragt, die Ausführungsplanung erarbeiten zu lassen und eine erneute Bürgerinformation durchzuführen. Der Beschluss zur Umsetzung der Maßnahme soll vor der Veröffentlichung der Ausschreibung in einer der folgenden Ausschusssitzung für Stadtentwicklung beraten.

 

Aufgrund der Ausbreitung des Corona Virus und den damit verbundenen Schutzmaß-

nahmen konnte jedoch keine öffentliche Informationsveranstaltung durchgeführt werden. Die Einsichtnahme in die Planunterlagen konnte daher nur vor Ort im Rathaus der Stadt Emmerich am Rhein und nach vorheriger Terminabstimmung erfolgen. Hierzu wurden alle Eigentümer der beiden Straßen schriftlich eingeladen.

 

Die Straßenausbaupläne lagen in der Zeit vom 24. August 2020 bis einschließlich 04. September 2020 aus.

 

 

B.   Anregungen / Einwendungen

 

In der Zeit der Auslegung haben sich 9 Anlieger im Rathaus über die Planung sowie die Kostenlage persönlich informieren lassen. Auch wurden verschiedene Telefonate sowie Mailverkehr ausgetauscht.

 

Als Ergebnis kann festgehalten werden, dass von verschiedenen Bürgern die Verbreiterung bestehender Zufahrten bzw. die Berücksichtigung von geplanten Zufahrten gewünscht wurde; diese Anregungen werden in die Planung eingearbeitet.

 

Zusätzlich wurden 4 weitere Anregungen eingebracht:

 

  1. Anwohner des Hauses Löwenberger Straße 53.

 

 

Der Anlieger verfügt auch über eine Zufahrt auf die Nierenberger Straße (Neben Hs.-Nr. 52)

 

…rege ich an, im Bereich meines Carports … den Gehweg wie bisher abzuschrägen, da ich mit dem Wohnmobil mit dem geplanten Schrägbordstein mit dem Heck auf dem Gehweg aufsetze. Beim Herausfahren ist wegen dem Achsabstand die Vorderachse auf der Straßenmitte - also am höchsten Punkt und das Heck senkt sich ab. Wenn dann die Hinterachse das Schrägbord verlässt, sitzt das Heck bzw. die Anhängekupplung auf.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Im Zuge des Ausbaus wird die Problematik mit dem Anlieger erörtern und eine konstruktive Lösung finden. Grundsätzlich sollte jedoch auf Ausnahmen verzichtet werden, da diese dem Konzept eines höhengleichen Radweges entgegenstehen.

 

 

  1. Brother Internationale Industriemaschinen GmbH, Nierenberger Straße 11

 

…bitten wir zu berücksichtigen, dass wir inzwischen das Gebäude auf der gegenüberliegenden Straßenseite (Flurstück 130) von der Fa. Helmich gepachtet haben.

Mehrfach täglich müssen wir Waren zwischen unseren Gebäudeteilen per Gabelstapler über die Duisburger Straße verbringen. Zwingende Voraussetzung eines sicheren Transportes ist, dass die Übergänge möglichst eben gestaltet werden.

Dieser ebene Übergang ist in der aktuellen Planung nicht berücksichtigt.

Wir bitte daher um eine entsprechende Planungsänderung.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Auf der nördlichen Straßenseite der Duisburger Straße sind keine Nebenanlagen geplant, hier verläuft ein markierter Schutzstreifen für Radfahrer, als Abgrenzung zu den Privatflächen verläuft ein Schrammbord.

Auf der südlichen Straßenseite ist ein Rampenstein geplant. Eine Umwandlung dieser Planung in einen abgesenkten Bereich ist aus Sicht der Verwaltung unschädlich, da diese Absenkung bei einer Breite von 40 m nicht dem Konzept des höhengleichen Radweges widerspricht.

Die Änderung wird in die Planung aufgenommen.

 

 

  1. Emmericher Turnverein eV (ETV)

 

Die Vertreterin des Turnvereins bat um Überprüfung der Schleppkurven im Einfahrtsbereich zur Platzanlage. In den Planungen ist hier ein Baumstandort vorgesehen.

 

Stellungnahme der Verwaltung;

Die Zufahrt mit Lkw ist gewährleistet.

 

 

  1. Anwohner des Hauses Essener Straße 2

 

…..

Zudem möchte ich einen wichtigen Veränderungsvorschlag zum Fahrbahnbelag in den

Einmündungsbereichen an die Hand geben, speziell natürlich für den von mir betroffenen Bereich der Einmündung Nierenberger Straße / Essener Straße.

Hier ist wohl laut telefonischer Information eine rote Pflasterung angedacht.

Meine Bedenken bzgl. der Lautstärke bei der Überfahrung der Pflastersteine von Fahrzeuge und dem Wechsel zwischen gepflastertem und asphaltiertem Bereich hatte ich bereits telefonisch eingeräumt.

Wir waren verblieben uns darüber zu informieren, damit hier eventuell noch Veränderungen eingeplant werden können.

Wie man meiner Quelle (https://www.staedtebauliche-laermfibel.de/?p=109&p2=7.1.3) in der Anlage klar entnehmen kann kommt es tatsächlich bei der Verwendung von Pflaster, egal welcher Art, zu erheblichem, vermeidbar erhöhtem Geräuschpegel für diesen Straßentyp und es wird auch dringend davon abgeraten.

Ich halte daher hier eine andere Planung des Belages im Einmündungsbereich für dringend erforderlich……….

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Unter Berücksichtigung der genannten Quellenangabe ergibt sich bei Verzicht auf Einbau des Betonsteinpflasters gegenüber dem Einbau einer Asphaltdecke eine Lärmreduzierung von bis zu 3 db(A), dies bei Annahme einer Geschwindigkeit von ≥ 50 km/h. Ein um 10 db(A) höherer Pegel wird vom Menschen als doppelt so laut wahrgenommen.

 

Die Verwaltung ist daher der Auffassung, auf die in den Einmündungsbereichen Essener Straße, Schafsweg und Düsseldorfer Straße vorgesehenen höhengleichen Pflasterungen zu verzichten und dort, wie im restlichen Teil der Baumaßnahme, eine geräuschärmere Asphaltdecke einzubauen.

 

Durch die Verengung der Fahrbahn und Beibehaltung der Parksituation wird sich in jedem Falle eine Reduzierung der Durchfahrtgeschwindigkeit ergeben, sodass eine farbliche Gestaltung der Einmündungen entbehrlich ist.

 

 

C.   Weiterer Ablauf der Baumaßnahme

 

Bedingt durch die länger andauernden Arbeiten der Versorgungsträger und die Kampfmittelverdachtsfläche kann erst, voraussichtlich im Mai 2021, mit den Straßenbauarbeiten begonnen werden. Die Bauzeit beträgt hiernach 1,5 Jahre. Es ist vorgesehen die Arbeiten in 6 Straßenabschnitte zu unterteilen.

 

Die Erreichbarkeit der Anliegerschaft ist gewährleistet, in jedem Falle fußläufig. Mit den Gewerbetreibenden werden bei Einschränkungen der Erreichbarkeit Abstimmungsgespräche geführt.

 

Bei heutigem Beschluss zur Umsetzung der Straßenbaumaßnahme wird diese öffentlich ausgeschrieben und an den Mindestbietenden vergeben.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme ist im Haushaltsjahr 2021-2023 vorgesehen. 

Produkt:  7.000061.700

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 3.1.

 

 

 

In Vertretung

 

 

 

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter