Betreff
Dringliche Anschaffung einer noch zu ermittelnden Anzahl von Tablets;
hier: Antrag Nr. XX/2020 an den Rat der Stadt Emmerich am Rhein
Vorlage
04 - 17 0061/2020
Art
Verwaltungsvorlage

Kenntnisnahme(kein Beschluss)

 

 

Der Schulausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis

 

Sachdarstellung :

 

Der anliegende Antrag der UWE-Ratsfraktion vom 18. Mai 2020 wurde vom Rat in den Schulausschuss verwiesen.

 

Zwischenzeitlich hat sich auf Bundes- und Landesebene eine Fördermöglichkeit ergeben, um genau den angesprochenen Personenkreis mit mobilen Endgeräten zu versorgen. Das Sofortausstattungsprogramm (auch genannt DigitalPakt Schule II) wurde im Juli 2020 verabschiedet. Mit einem kommunalen Eigenanteil von 10 % an den Anschaffungskosten können mobile Schülerendgeräte angeschafft werden. Aufgrund der weiteren Bestimmungen in der Förderrichtlinie sind diese Geräte vom Schulträger zu verwalten und in die digitale Infrastruktur einzubinden. Die Geräte sollen grundsätzlich nicht auf Dauer an bedürftige Schülerinnen und Schüler (SuS) verliehen werden, sondern nur im Bedarfsfall, also zu den Zeiten an denen Distanzunterricht erforderlich ist. Ansonsten sollen die Geräte in den Schulen als Klassensatz zur Verfügung stehen. Der Support und die weiteren Kosten sind vom Schulträger sicherzustellen, d. h. auch die Kosten müssen vom Schulträger übernommen werden.

 

Die Verwaltung hat sich gemeinsam mit den Schulen für die Anschaffung von Apple iPads entschieden. Nach Bewilligung der entsprechenden Beantragung sind insgesamt 372 Geräte ber das KRZN bestellt worden. Ein genauer Liefertermin wurde jedoch noch nicht mitgeteilt. Aufgrund der starken Nachfrage ist es zu Lieferengpässen gekommen.

 

Gleiches gilt auch für das Förderprogramm für die Bereitstellung von digitalen Endgeräten für die Lehrerinnen und Lehrer (LuL). Hier entfällt zwar der kommunale Eigenanteil bei den Anschaffungskosten, jedoch muss der Schulträger auch für diese Geräte den Support, etc. gewährleisten. In Absprache mit den Schulen sollen auch den LuL iPads (insgesamt 274 Stück) zur Verfügung gestellt werden. Damit haben die LuL im Unterricht u. a. auch die Möglichkeit, die Schüler-Geräte zu steuern.

 

Angekündigt ist eine weitere Förderung, über die zumindest Teile der Supportleistungen und ggf. Ausbildungskosten für IT-Mitarbeiter abgerechnet werden können. (Finanzvolumen für NRW: 105 Millionen Euro)

 

Damit für die digitale Begleitung des Präsenzunterrichts, aber auch für die Unterstützung des Distanzunterrichts eine Arbeits- und Austauschplattform den Schulen zur Verfügung steht, hat die Verwaltung im Sommer für die weiterführenden Schulen das LMS (Lern-Management-System) „It’s learning“ implementiert. Die Grundschulen wollten zunächst das vom Land zur Verfügung gestellte System Logineo NRW nutzen. Aufgrund der besseren Bedienbarkeit werden aber auch zumindest einige Grundschulen künftig auch „It’s learning“ nutzen.

 

Der DigitalPakt Schule, das Sofortausstattungsprogramm und das Lehrerausstattungsprogramm hat die Planungen aus der Medienentwicklungsplanung „überrollt“. Sobald personelle Ressourcen bereitgestellt werden können, wird diese Fortschreibung der Medienentwicklungsplanung angegangen.

 

 

 

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister