Betreff
Überblick über die Ausgleichsflächen;
hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Vorlage
05 - 17 0087/2021
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz beschließt, künftig Ausgleichsmaßnahmen als Überblick auf der Homepage der Stadt Emmerich zu veröffentlichen.

 

Sachdarstellung :

 

Bauvorhaben, die einen Eingriff in Natur und Landschaft gem. § 14 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) darstellen, lösen i. d. R. bodenrechtliche Spannungen aus. Auf kommunaler Ebene entsteht so ein Planungserfordernis, welcher zur Aufstellung eines Bauleitplans führt. Dadurch gelten für den Ausgleich die Regelungen des Baugesetzbuches (BauGB). Das BauGB schreibt in § 1a Abs. 3 vor, dass unvermeidbare erhebliche Eingriffe in Natur und Landschaft auszugleichen sind.

 

Hierbei wird in einem Bebauungsplanverfahren eine sogenannte Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung in Form eines landschaftspflegerischen Begleitplanes erstellt. Dem Eingriff wird ein möglicher Ausgleich gegenübergestellt. In der Regel soll der Ausgleich im Bebauungsplangebiet selbst erfolgen (z. B. Neuanpflanzung, Erhalt von Bäumen, Ortsrandeingrünung etc.). Ein mögliches verbleibendes Defizit, welches nicht im Bebauungsplangebiet auszugleichen ist, kann über einen externen Ausgleich erfolgen. Bei einem externen Ausgleich erfolgt beispielsweise eine Anpflanzung von Wald oder Heckenstruktur auf einer vormals landwirtschaftlich genutzten Fläche außerhalb des Plangebietes.

 

Die Fraktion Bündnis90/Die Grünen beantragt, einen Überblick über alle durch Bauvorhaben im Stadtgebiet Emmerich am Rhein veranlassten Ausgleichsflächen zusammenzustellen und diesen Überblick auf der Homepage zu veröffentlichen.

 

Für Umweltauflagen in Bauleitplanverfahren wird bereits regelmäßig seitens der Verwaltung ein sog. Monitoring durchgeführt. Im Monitoring wird geprüft, ob alle Auflagen im Verfahren eingehalten wurden.

 

Das Monitoring der Bauleitplanverfahren findet derzeit hauptsächlich anlassbezogen z. B.  bei Abnahmen von Anpflanzungen statt. Eine zur Veröffentlichung geeignete Übersicht liegt nicht vor und kann aufgrund der personellen Situation derzeit nicht erstellt werden. Daher wird vorgeschlagen, alle zukünftigen Ausgleichsmaßnahmen in einer Übersicht darzustellen und zu veröffentlichen.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 3.

 

 

 

In Vertretung

 

 

 

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter