Betreff
Einbau von Lüftungsgeräten im Neubau der Gesamtschule wie auch an anderen Schulen; hier: Antrag Nr. 1/2021 an den Rat der Stadt Emmerich am Rhein
Vorlage
04 - 17 0091/2021
Art
Antrag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und stimmt der vorgeschlagenen Verfahrensweise zu.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Der Haupt- und Finanzausschuss hat sich in seiner Sitzung am 09.02.2021 im Rahmen der Beratung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021; hier: Beratung in den Fachausschüssen – Budget 300 „Fachbereich 3 – Immobilien“ der Thematik angenommen und

die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis genommen.

 

In den bereits abgeschlossenen Planungen für das Schulgebäude Brink der Gesamtschule Emmerich am Rhein ist die Lüftung der Unterrichtsräume so konzipiert, dass eine Lüftung durch die Fenster ermöglicht wird. Ergänzend hierzu ist eine Lüftungsanlage geplant, welche die Lüftungsmöglichkeiten erweitert. Diese Lüftungsanlage arbeitet ausschließlich mit Frischluft (Außenluft), die mit einer Einrichtung zur Wärmerückgewinnung ausgestattet ist. Die Fördermöglichkeiten des Bundes beziehen sich auf Umluftlüftungsanlagen, die durch entsprechende Filteranlagen erweitert werden sollen, damit die schädlichen Aerosole nicht zurück in die Unterrichtsräume gelangen. Die für das Brinkgebäude geplante Anlage benötigt diese Ergänzung nicht.

Weitere Lüftungsanlagen sind in den Gebäuden des Willibrord-Gymnasium (nur die innenliegenden Stufenräume (ohne Fenster), der Paaltjessteege (naturwissenschaftliche Räume) und der Sporthalle Leegmeer eingebaut. Auch diese Anlagen sind mit einer Anlage zur Wärmerückgewinnung ausgestattet. Das bedeutet, dass die abgesaugte Raumluft über einen Wärmetauscher ihre Wärmeenergie an die angesaugte Außenluft überträgt, welche dann als Zuluft in die Räume geführt wird. Dieser Austausch geschieht, ohne dass sich die beiden Luftströme berühren oder vermischen können. Einzig die Anlage der Hansahalle arbeitet aufgrund der großen Raumluftmenge eine Anlage, welche im Normalbetrieb einen Teil Umluft verwendet. Somit würde hier ggf. aerosolbelastete Luft wiederverwendet. Aufgrund der aktuelle Infektionslage ist diese Anlage so umgestellt worden, dass derzeit nur Außenluft/ Frischluft verwendet wird.

 

Alle Unterrichtsräume an den Schulen in Trägerschaft der Stadt Emmerich am Rhein sind so ausgestattet, dass eine ausreichende Lüftung durch die Fenster möglich ist. Eine Ergänzung durch Lüftungsgeräte ist daher nicht erforderlich.

Bei den Sporthallen ergibt sich ein anderes Bild, da die ggf. zu tauschende Luftmenge aufgrund der teils recht kleinen Fensteröffnungen eine längere Lüftungszeit beansprucht. Die Verwaltung prüft derzeit, inwieweit Lüftungsanlagen unter Berücksichtigung von Lärmbelästigung und Unfallschutz sinnvoll integriert werden können, um diese Lüftungszeiten zu verringern.

 

Sachverhalt :

 

Sh. Anlage

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2

 

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister