Beschlussvorschlag
Der Rat nimmt die Ausführungen der
Verwaltung zur Kenntnis und stimmt der vorgeschlagenen Verfahrensweise zu.
Stellungnahme der Verwaltung:
Der Haupt- und Finanzausschuss hat
sich in seiner Sitzung am 09.02.2021 im Rahmen der Beratung der
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021; hier: Beratung in den
Fachausschüssen – Budget 300 „Fachbereich 3 – Immobilien“ der Thematik
angenommen und
die Ausführungen der Verwaltung
zur Kenntnis genommen.
In den bereits abgeschlossenen
Planungen für das Schulgebäude Brink der Gesamtschule Emmerich am Rhein ist die
Lüftung der Unterrichtsräume so konzipiert, dass eine Lüftung durch die Fenster
ermöglicht wird. Ergänzend hierzu ist eine Lüftungsanlage geplant, welche die
Lüftungsmöglichkeiten erweitert. Diese Lüftungsanlage arbeitet ausschließlich
mit Frischluft (Außenluft), die mit einer Einrichtung zur Wärmerückgewinnung
ausgestattet ist. Die Fördermöglichkeiten des Bundes beziehen sich auf
Umluftlüftungsanlagen, die durch entsprechende Filteranlagen erweitert werden
sollen, damit die schädlichen Aerosole nicht zurück in die Unterrichtsräume
gelangen. Die für das Brinkgebäude geplante Anlage benötigt diese Ergänzung
nicht.
Weitere Lüftungsanlagen sind in den Gebäuden des
Willibrord-Gymnasium (nur die innenliegenden Stufenräume (ohne Fenster), der
Paaltjessteege (naturwissenschaftliche Räume) und der Sporthalle Leegmeer
eingebaut. Auch diese Anlagen sind mit einer Anlage zur Wärmerückgewinnung
ausgestattet. Das bedeutet, dass die abgesaugte Raumluft über einen
Wärmetauscher ihre Wärmeenergie an die angesaugte Außenluft überträgt, welche
dann als Zuluft in die Räume geführt wird. Dieser Austausch geschieht, ohne
dass sich die beiden Luftströme berühren oder vermischen können. Einzig die
Anlage der Hansahalle arbeitet aufgrund der großen Raumluftmenge eine Anlage,
welche im Normalbetrieb einen Teil Umluft verwendet. Somit würde hier ggf.
aerosolbelastete Luft wiederverwendet. Aufgrund der aktuelle Infektionslage ist
diese Anlage so umgestellt worden, dass derzeit nur Außenluft/ Frischluft verwendet
wird.
Alle Unterrichtsräume an den Schulen in Trägerschaft der
Stadt Emmerich am Rhein sind so ausgestattet, dass eine ausreichende Lüftung
durch die Fenster möglich ist. Eine Ergänzung durch Lüftungsgeräte ist daher
nicht erforderlich.
Bei den Sporthallen ergibt sich ein anderes Bild, da die ggf. zu tauschende Luftmenge aufgrund der teils recht kleinen Fensteröffnungen eine längere Lüftungszeit beansprucht. Die Verwaltung prüft derzeit, inwieweit Lüftungsanlagen unter Berücksichtigung von Lärmbelästigung und Unfallschutz sinnvoll integriert werden können, um diese Lüftungszeiten zu verringern.
Sachverhalt :
Sh. Anlage
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat
keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2
Peter Hinze
Bürgermeister