hier: Beratung in den Fachausschüssen
- Budget 100 - "Fachbereich 1 -Zentrale Dienste"
Beschlussvorschlag
Der Rat fasst den Budgetbeschluss und legt den Zuschussbedarf für das
Budget 100 Fachbereich 1 –Zentrale Dienste- für das Jahr 2021 im
Ergebnishaushalt auf 6.061.257 Euro und im Finanzhaushalt auf 7.072.336 Euro
fest.
Sachdarstellung :
Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 mit
Haushaltsplan und Anlagen wurde in die Sitzung des Rates am 15.12.2020
eingebracht und zur weiteren Beratung an die einzelnen Fachausschüsse
verwiesen.
In seiner Sitzung am 09.02.2021 wird der Haupt- und Finanzausschuss das
Budget beraten und die Ziele und Schwerpunkte sowie den Zuschussbedarf für das
Budget 100 – Fachbereich 1 „Zentrale Dienste“ für das Haushaltsjahr 2021
festlegen.
Das Budget umfasst die Produktbereiche
10101 Betreuung Rat, Ausschüsse, Fraktionen
(453.272 Euro)
10201 Verwaltungsführung
(327.797 Euro)
10601 Zentrale Dienste
(5.248.522 Euro)
20101 Statistik und Wahlen
(31.666 Euro)
Die Budgetverantwortliche Leiterin des Fachbereiches 1 –Zentrale
Dienste- wird in der Sitzung den Sachstand zu den wesentlichen Schwerpunktsetzungen vortragen.
Veränderungen zur Entwurfsfassung
des Haushaltes 2021:
1. zusätzlicher Stellenbedarf
hier: Produktbereich 10601
Zentrale Dienste
Die Veränderungen zum Stellenplanes 2021 insgesamt wurden vorlaufend zur Sitzung des Haupt- und
Finanzausschusses am 09.02.2021 in der virtuellen Zusammenkunft der
Fraktionsvorsitzenden am 25.01.2021erläutert.
Im Rahmen des Budgetvortrages wird die Leiterin des Fachbereiches 1
–Zentrale Dienste- diese Modifizierungen den politischen Entscheidungsträgern
zudem komprimiert darstellen.
Bezogen auf das Budget 100 ergeben sich folgende Mehrbedarfe:
Produktbereich 10601
/Zentrale Dienste
Sachgebiet Personal
Personalsachbearbeitung/-entwicklung + 1 Stelle
Arbeitsschutz
/ Arbeitssicherheit +
1 Stelle
Sachgebiet
Organisation
Organisation
/ Digitalisierung +
2 Stellen
Die mit Einrichtung und unterjähriger Besetzung dieser Stellen
verbundenen Mehrkosten sind in der Veränderungsliste zum Haushalt 2021 abgebildet.
2. Antrag der CDU-Ratsfraktion
hier: Umstellung der Aufwandsentschädigungen für
Ratsmitglieder
Im Rahmen der Beschlussfassung gilt es zudem, Anträge der Fraktionen zum
Haushalt 2021, die in die Zuständigkeit des Fachbereiches 1 –Zentrale Dienste-
fallen und somit das Budget 100 tangieren, zu beraten und zu entscheiden.
Mit Antrag vom 14.01.2021 regt die CDU-Ratsfraktion an, das bisherige
Verfahren zur Entschädigung der Ratsmitglieder umzustellen (Anlage).
§ 9 Abs. 2 der Hauptsatzung der Stadt Emmerich am Rhein bestimmt, dass
die Ratsmitglieder eine Aufwandsentschädigung in Form eines monatlichen
Pauschalbetrages (Anm.: gem. § 1 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe b) der Verordnung über
die Entschädigung der Mitglieder kommunaler Vertretungen und Ausschüsse –Entschädigungsverordnung
– EntschVO- in Höhe von 206,20 Euro) und ein Sitzungsgeld für die Teilnahme an
Sitzungen (gem. § 1 Abs. 2 b) EntschVO in Höhe von jeweils 21,20 Euro)
erhalten.
Mit o.g. Antrag wird eine Umstellung auf eine monatliche Pauschale (gem.
§ 1 Abs. 2 Nr. 1 a) in Höhe von 313,00 Euro) angeregt.
Verwaltungsseitig wurde Umsetzung der Anregung geprüft und in dem
Zusammenhang eine Vergleichsberechnung auf Grundlage zurückliegender
Haushaltsjahre (hier: 2020 und 2019) aufgestellt. Gleichbleibende oder
verminderte Ausgaben stellen sich ab einer durchschnittlichen jährlichen Anzahl
von 60 Sitzungen je Ratsmitglied ein; im Durchschnitt der letzten Jahre lag
diese bei 48 bzw. 49 Sitzungen pro Jahr.
Im Ergebnis ergibt sich durch die Systemumstellung eine jährliche
Mehrbelastung des städtischen Haushaltes in Höhe von 8.700 Euro; bei
unterjähriger Einführung im Jahr 2021 würde für den Haushalt 2021 eine
anteilige Mehrbelastung in Höhe von 5.800 Euro zu erwarten sein.
Ein verminderter verwaltungsseitiger Aufwand geht mit der Umstellung
nicht einher, da das Erfordernis der Erfassung der Sitzungsteilnehmer pro
Sitzung zur Zahlbarmachung der monatlichen Ansprüche –auch vor dem Hintergrund
zu leistender Verdienstaus-fallentschädigungen u. ä, sowie der Differenzierung
zwischen Ratsmitgliedern und sachkundigen Bürgern- bestehen bleibt.
Die Veränderungsliste zum Haushalt 2021 weist den prognostizierten
anteiligen Mehrbedarf bereits entsprechend aus.
Eine Kompensation bzw. Verminderung der Aufwendungen insgesamt trotz
angeregter Systemumstellung könnte durch die seitens des Gesetzgebers mit
Änderung des § 46 Abs. 2 GO NW neu geschaffene Möglichkeit der Differenzierung
der Entschädigung für Ausschussvorsitzende generiert werden.
Seit dem 01.11.2020 kann die bislang pauschal zu gewährende zusätzliche
Aufwandsentschädigung für Ausschussvorsitzende (aktuell 313,00 pro Monat) durch
entsprechende Regelung in der Hauptsatzung durch ein Sitzungsgeld (313,00 Euro
pro Ausschusssitzung) ersetzt werden. Auch kann der Verzicht der Zahlung einer
zusätzlichen Aufwandsentschädigung für einzelne oder alle Ausschüsse durch
Hauptsatzungsregelung nunmehr normkonform bestimmt werden.
Die Umstellung des Systems auf Gewährung eines Sitzungsgeldes in Höhe
der Aufwandsentschädigung pro Sitzung würde bezogen auf den durchschnittlichen
Sitzungsturnus vergangener Jahre zu jährlichen Minderausgaben in Höhe von ca.
18.000 Euro jährlich, ein vollständiger Verzicht auf die Gewährung der
zusätzlichen Pauschale in Konsequenz zur Minderausgaben in Höhe von jährlich
33.804 Euro führen.
Vor dem Hintergrund der sich mit Modifizierung der Gemeindeordnung
ergebenden Möglichkeiten wird verwaltungsseitig eine interfraktionelle
Abstimmung über die künftige Verfahrensweise vor Ort angeregt; etwaige
Änderungen wären ebenfalls in der Hauptsatzung abzubilden.
Daher wird folgende Beschlussfassung vorgeschlagen:
1.
Die Verwaltung wird beauftragt eine Änderung der Hauptsatzung
vorzubereiten, die eine Zahlung der monatlichen Aufwandsentschädigungen für
Ratsmitglieder ausschließlich als monatliche Pauschale ausweist.
2.
Die Fraktionen stimmen sich angesichts der sich mit Modifizierung des §
46 Abs. 2 GO NRW ergebenden Möglichkeiten parallel über die künftige
Verfahrensweise hinsichtlich der Zahlbarmachung der Aufwandsentschädigung für
Ausschussvorsitzende ab, damit ein etwaig daraus resultierender Regelungsbedarf
gleichsam in den Beschluss zur Änderung der Hauptsatzung einfließen kann.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme ist
im Haushaltsjahr 2021 vorgesehen. Produkt: sh. Anlage
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.
Peter Hinze
Bürgermeister