Betreff
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021;
hier: Beratung in den Fachausschüssen
- Budget 100 - "Fachbereich 1 -Zentrale Dienste"
Vorlage
01 - 17 0099/2021
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat fasst den Budgetbeschluss und legt den Zuschussbedarf für das Budget 100 Fachbereich 1 –Zentrale Dienste- für das Jahr 2021 im Ergebnishaushalt auf 6.061.257 Euro und im Finanzhaushalt auf 7.072.336 Euro fest.

 

Sachdarstellung :

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 mit Haushaltsplan und Anlagen wurde in die Sitzung des Rates am 15.12.2020 eingebracht und zur weiteren Beratung an die einzelnen Fachausschüsse verwiesen.

 

In seiner Sitzung am 09.02.2021 wird der Haupt- und Finanzausschuss das Budget beraten und die Ziele und Schwerpunkte sowie den Zuschussbedarf für das Budget 100 – Fachbereich 1 „Zentrale Dienste“ für das Haushaltsjahr 2021 festlegen.

 

Das Budget umfasst die Produktbereiche

 

10101         Betreuung Rat, Ausschüsse, Fraktionen

                   (453.272 Euro)

                  

10201         Verwaltungsführung

                   (327.797 Euro)

                  

10601         Zentrale Dienste

                   (5.248.522 Euro)

                  

20101         Statistik und Wahlen

                   (31.666 Euro)

                  

Die Budgetverantwortliche Leiterin des Fachbereiches 1 –Zentrale Dienste- wird in der Sitzung den Sachstand zu den wesentlichen Schwerpunktsetzungen vortragen.

 

Veränderungen zur Entwurfsfassung des Haushaltes 2021:

 

1.       zusätzlicher Stellenbedarf

          hier: Produktbereich 10601 Zentrale Dienste

Die Veränderungen zum Stellenplanes 2021 insgesamt wurden vorlaufend zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 09.02.2021 in der virtuellen Zusammenkunft der Fraktionsvorsitzenden am 25.01.2021erläutert.

Im Rahmen des Budgetvortrages wird die Leiterin des Fachbereiches 1 –Zentrale Dienste- diese Modifizierungen den politischen Entscheidungsträgern zudem komprimiert darstellen.

 

Bezogen auf das Budget 100 ergeben sich folgende Mehrbedarfe:

 

          Produktbereich 10601 /Zentrale Dienste

          Sachgebiet Personal

          Personalsachbearbeitung/-entwicklung                       + 1 Stelle

          Arbeitsschutz / Arbeitssicherheit                                  + 1 Stelle

 

          Sachgebiet Organisation

          Organisation / Digitalisierung                                       + 2 Stellen

 

Die mit Einrichtung und unterjähriger Besetzung dieser Stellen verbundenen Mehrkosten sind in der Veränderungsliste zum Haushalt 2021 abgebildet.

 

 

2.       Antrag der CDU-Ratsfraktion

          hier: Umstellung der Aufwandsentschädigungen für Ratsmitglieder

Im Rahmen der Beschlussfassung gilt es zudem, Anträge der Fraktionen zum Haushalt 2021, die in die Zuständigkeit des Fachbereiches 1 –Zentrale Dienste- fallen und somit das Budget 100 tangieren, zu beraten und zu entscheiden.

 

Mit Antrag vom 14.01.2021 regt die CDU-Ratsfraktion an, das bisherige Verfahren zur Entschädigung der Ratsmitglieder umzustellen (Anlage).

§ 9 Abs. 2 der Hauptsatzung der Stadt Emmerich am Rhein bestimmt, dass die Ratsmitglieder eine Aufwandsentschädigung in Form eines monatlichen Pauschalbetrages (Anm.: gem. § 1 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe b) der Verordnung über die Entschädigung der Mitglieder kommunaler Vertretungen und Ausschüsse –Entschädigungsverordnung – EntschVO- in Höhe von 206,20 Euro) und ein Sitzungsgeld für die Teilnahme an Sitzungen (gem. § 1 Abs. 2 b) EntschVO in Höhe von jeweils 21,20 Euro) erhalten.

Mit o.g. Antrag wird eine Umstellung auf eine monatliche Pauschale (gem. § 1 Abs. 2 Nr. 1 a) in Höhe von 313,00 Euro) angeregt.

 

Verwaltungsseitig wurde Umsetzung der Anregung geprüft und in dem Zusammenhang eine Vergleichsberechnung auf Grundlage zurückliegender Haushaltsjahre (hier: 2020 und 2019) aufgestellt. Gleichbleibende oder verminderte Ausgaben stellen sich ab einer durchschnittlichen jährlichen Anzahl von 60 Sitzungen je Ratsmitglied ein; im Durchschnitt der letzten Jahre lag diese bei 48 bzw. 49 Sitzungen pro Jahr.

Im Ergebnis ergibt sich durch die Systemumstellung eine jährliche Mehrbelastung des städtischen Haushaltes in Höhe von 8.700 Euro; bei unterjähriger Einführung im Jahr 2021 würde für den Haushalt 2021 eine anteilige Mehrbelastung in Höhe von 5.800 Euro zu erwarten sein.

Ein verminderter verwaltungsseitiger Aufwand geht mit der Umstellung nicht einher, da das Erfordernis der Erfassung der Sitzungsteilnehmer pro Sitzung zur Zahlbarmachung der monatlichen Ansprüche –auch vor dem Hintergrund zu leistender Verdienstaus-fallentschädigungen u. ä, sowie der Differenzierung zwischen Ratsmitgliedern und sachkundigen Bürgern- bestehen bleibt.

 

Die Veränderungsliste zum Haushalt 2021 weist den prognostizierten anteiligen Mehrbedarf bereits entsprechend aus.

 

Eine Kompensation bzw. Verminderung der Aufwendungen insgesamt trotz angeregter Systemumstellung könnte durch die seitens des Gesetzgebers mit Änderung des § 46 Abs. 2 GO NW neu geschaffene Möglichkeit der Differenzierung der Entschädigung für Ausschussvorsitzende generiert werden.

Seit dem 01.11.2020 kann die bislang pauschal zu gewährende zusätzliche Aufwandsentschädigung für Ausschussvorsitzende (aktuell 313,00 pro Monat) durch entsprechende Regelung in der Hauptsatzung durch ein Sitzungsgeld (313,00 Euro pro Ausschusssitzung) ersetzt werden. Auch kann der Verzicht der Zahlung einer zusätzlichen Aufwandsentschädigung für einzelne oder alle Ausschüsse durch Hauptsatzungsregelung nunmehr normkonform bestimmt werden.

 

Die Umstellung des Systems auf Gewährung eines Sitzungsgeldes in Höhe der Aufwandsentschädigung pro Sitzung würde bezogen auf den durchschnittlichen Sitzungsturnus vergangener Jahre zu jährlichen Minderausgaben in Höhe von ca. 18.000 Euro jährlich, ein vollständiger Verzicht auf die Gewährung der zusätzlichen Pauschale in Konsequenz zur Minderausgaben in Höhe von jährlich 33.804 Euro führen.

 

Vor dem Hintergrund der sich mit Modifizierung der Gemeindeordnung ergebenden Möglichkeiten wird verwaltungsseitig eine interfraktionelle Abstimmung über die künftige Verfahrensweise vor Ort angeregt; etwaige Änderungen wären ebenfalls in der Hauptsatzung abzubilden.

 

Daher wird folgende Beschlussfassung vorgeschlagen:

 

1.

Die Verwaltung wird beauftragt eine Änderung der Hauptsatzung vorzubereiten, die eine Zahlung der monatlichen Aufwandsentschädigungen für Ratsmitglieder ausschließlich als monatliche Pauschale ausweist.

 

2.

Die Fraktionen stimmen sich angesichts der sich mit Modifizierung des § 46 Abs. 2 GO NRW ergebenden Möglichkeiten parallel über die künftige Verfahrensweise hinsichtlich der Zahlbarmachung der Aufwandsentschädigung für Ausschussvorsitzende ab, damit ein etwaig daraus resultierender Regelungsbedarf gleichsam in den Beschluss zur Änderung der Hauptsatzung einfließen kann.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme ist im Haushaltsjahr 2021 vorgesehen. Produkt: sh. Anlage

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister