hier: Beratung in den Fachausschüssen
- Budget 300 „Fachbereich 3 – Immobilien„
Beschlussvorschlag
Der Rat fasst den Budgetbeschluss
und legt den Zuschussbedarf für das Budget 300 „Fachbereich 3 – Immobilien“ für
das Jahr 2021 im Ergebnishaushalt auf 6.633.180 € (zzgl. Nachtragsliste) und im
Finanzhaushalt auf 6.533.254 € (zzgl. Nachtragsliste) fest.
Sachdarstellung :
Der Entwurf der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 mit Haushaltsplan und Anlagen wurde in der Sitzung des Rates am 15.12.2020 eingebracht und zur weiteren Beratung an die einzelnen Fachausschüsse verwiesen.
I.
Dem Haupt- und Finanzausschusses
als beratenden Fachausschuss wurden am 09.02.2021 die Ziele und Schwerpunkte
sowie das Budget (Seiten 257 - 281 des Haushaltsentwurfes) durch den
budgetverantwortlichen Fachbereichsleiter Immobilien vorgestellt und erläutert.
Die Veränderungen bei den Maßnahmen 7.003050 (Geb. Grollscher Weg) 18.3 Mio €
und 7.003060 (Gebäude de wette Telder) 1,6 Mio. € wirken sich deutlich
bilanzverlängernd aus. Ein zweiter Standort für die Emmericher Feuerwehr ist
dagegen als konsumtiver Aufwand (Anmietung) vorgesehen.
II.
In der virtuellen Zusammenkunft der
Fraktionsvorsitzenden am 20.01.21 wurde die Notwendigkeit zur Errichtung eines
innenstadtnahen Nebenstandortes für die Feuerwehr als wesentlicher Bestandteil
des neuen Brandschutzbedarfsplans dargestellt. Dieser dient zur Gewährleistung
des Brandschutzes und Erreichung der Rettungsziele durch die freiwillige
Feuerwehr in Emmerich am Rhein. Aufgrund der Vorgaben zum möglichen Standort,
des notwendigen Umfangs (Gebäude, Grundstück) wurde eine Kostenabschätzung
durchgeführt - Bau, Kauf, Miete.
Da sich die Kenntnis über die
getroffenen Annahmen im Rahmen der Kostenkalkulationen bzw. Mietkonditionen in
einer durchzuführenden Verhandlungsvergabe mit vorgeschaltetem
Teilnahmewettbewerb nachteilig auf die Wirtschaftlichkeit auswirken könnten/
werden, soll der Punkt im nicht öffentlichen Teil näher dargestellt
werden.
III.
Der Architekt Herr van Ackeren und
die Fachbereichsleiter 5 und 3 stellten in der virtuellen Zusammenkunft der
Fraktionsvorsitzenden am 13.01.21 dar, wo die Schwierigkeiten beim Objekt de wette
Telder lagen und liegen, wie es zu den zeitlichen Verzögerungen kam, warum eine
deutliche Kostensteigerung zu erwarten ist und warum es sinnvoll ist das
Förderprogramm „zu wechseln“. Die ursprünglich im Entwurf vorliegende Planung
konnte aus Gründen der Statik, des konstruktiven Brandschutzes und der
Arbeitssicherheit nicht weiterverfolgt werden. Umplanungen gestalteten sich
(erwartungsgemäß) mit der unteren Denkmalbehörde und dem Landschaftsverband
Rheinland als langwierig und schwierig. Auch die notwendige Abstimmung und
Einigung mit den Nachbarn war nur an einem (aber entscheidenden) Punkt
erfolgreich. Die Baukostenschätzung lässt einen Anstieg auf rund 1,6 Mio. €
erwarten. Die förderfähigen Bau- und Erwerbskosten betrugen in der (alten)
Kalkulation vom Architekten Faulseit im Förderprogramm „Soziale Integration“
ca. 772 T. Die (alte) Umsetzung des Projektes de wette Telder, wenn Sie denn
möglich gewesen wäre, hätte eine Gesamtfördersumme von 1.016 T € bei
geschätzten Gesamtkosten von 1.128 T € generiert (Fördersatz 90 %). Grund dafür
wäre die Fördermöglichkeit, welche auch gleichzeitig Förderbedingung war, des
Integrationsmanagers (269 T €) - neben Ausstattung (77 T €) und Kosten für
Öffentlichkeitsarbeit (10 T €). Bei der (neuen) Kalkulation, aufgrund der
Umplanung des Architekten van Ackeren, sowie bei Berücksichtigung im
Förderprogramm „Städtebauförderung“, betragen die förderfähigen Gesamtkosten
ca. 1.903 T €.
Die Gesamtfördersumme (Fördersatz
70 %) beträgt somit ca. 1.333 T €. Nicht förderfähig im Rahmen der
„Städtebauförderung“ wären die Kosten eines Integrationsmanagers, der
Ausstattung und der Öffentlichkeitsarbeit. Diese Maßnahmen müssten nicht,
könnten aber, durch die Stadt erbracht werden und wären ggf. durch andere
Programme zu bezuschussen. Auch wenn die mgl. Gesamtfördermenge durch den
deutlichen Anstieg der Kostenschätzung und den Wechsel des Förderprogramms um
ca. 217 T € höher liegt erhöht sich der geplante Zuschussbedarf der Stadt
Emmerich am Rhein von ca. 113 T € auf ca. 571 T € (kein Integrationsmanager,
nur Bau und Erwerb) bis zu 902 T € (Integrationsmanager, Ausstattung,
Öffentlichkeitsarbeit und keine Co-Förderung).
IV.
Neben dem vorgelegten
Budget-Entwurf sind folgende Anträge eingegangen, über die im Rahmen der
Haushaltsplanberatungen 2021 zu entscheiden ist:
Antrag Fraktion Bürgergemeinschaft Emmerich vom 21.01.2021 Abbruch des Projektes de wette Telder und Sicherung des
Gebäudes.
Stellungnahme der Verwaltung:
Eine Sicherung des Gebäudes ist
vom beauftragten Architekten Herrn van Ackeren geschätzt worden. Die im Antrag
angesprochene Fassadensanierung würde überschlägig 120 T € kosten. Die
Sicherung des gesamten Denkmals (Hülle, Tragwerk etc.) wurde auf ca. 330 T €
geschätzt - dies wäre aufgrund der denkmalschutzrechtlichen Verpflichtungen
mindestens durchzuführen. Das Denkmalschutzgesetz NRW fordert, dass
Baudenkmäler (und ortsfeste Bodendenkmäler) so zu nutzen sind, dass die
Erhaltung der Substanz auf Dauer gewährleistet ist. Vor diesem Hintergrund wird
in den einschlägigen Leitfäden zur Denkmalpflege (Charta von Venedig,
Welterbekonvention, Deutsches Nationalkomitee für Denkmalschutz etc..) darauf
abgestellt, dass die Erhaltung eines Denkmalobjektes immer durch eine der
Gesellschaft nützliche Funktion begünstigt wird. Im Fall des Wette Telders wären
dies aktuell die geplanten sozialen Nutzungen des Gebäudes als Standort in
einem städtebaulichen Quartier. Der Grundgedanke der hinter dieser Annahme
steckt ist, dass Baudenkmäler auf lange Sicht nur erhalten werden können, wenn diese
sinnvoll genutzt werden. Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass die
Denkmalpflege eine Gemeinwohlaufgabe vom hohem Rang ist, sodass die
Erhaltungspflichtigen in einem besonderen Maß sozialgebunden werden. Auch
Elemente des Gebäudes in dessen Inneren sind denkmalgeschützt. Hierzu zählen z.
B. die Holztragwerkskonstruktion oder der mittelalterliche Gewölbekeller. So
werden zu den geschätzten Kosten des Architekten für die Sicherungsmaßnahmen an
der Substanz zukünftig weitere Unterhaltungskosten hinzukommen, da das Gebäude,
trotz Leerstand, zum langfristigen Erhalt „bewirtschaftet“ werden muss (z. B.
Heizen, Lüften, Kontrollgänge aus Schäden, usw.). Hierfür werden neben den
investiven Kosten für die Sicherung weitere Unterhaltungskosten entstehen, die
bei der durch die BGE angestrebten Nutzung, auf wenig bis gar keinen Gegenwert
in Form einer sinnvollen Nutzung stoßen werden. Ferner ist eine „bloße“
Sicherung des Gebäudes nicht förderfähig.
Aufgrund der oben gemachten
Ausführungen, der klaren Empfehlung der Bezirksregierung zum Wechsel des
Förderprogramms sowie der städtebaulichen Bedeutung des Objektes empfiehlt die
Verwaltung, nach Gegenüberstellung der vermuteten Zuschüsse/ Kosten von ca. 571
T € zu mindestens 330 T € (Saldo 241 T €) die Sanierung und nicht nur die
Sicherung des Baudenkmals.
Antrag Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen vom 24.11.2020 Prüfung von Aufstellmöglichkeiten für Photovoltaikanlagen
sowie von Fassaden und Dachbegrünung an städtischen Gebäuden.
Stellungnahme der Verwaltung:
In der beigefügten Liste ist der
bisher festgestellte Ist-Zustand hinsichtlich Fassaden- und Dachbegrünung sowie
Photovoltaik abgebildet (vgl. Anlage). Die Möglichkeiten zur Aufstellung von
Photovoltaikanlagen wurden (größtenteils) bereits im Jahr 2009 und 2010 vom
Fachbereich Immobilien in Zusammenarbeit mit den Stadtwerken Emmerich und einen
externen Sachverständigen untersucht - sinnvolle Standorte wurden umgesetzt.
Der einzig verbliebende Standort befindet sich aktuell auf dem Gymnasium - ggf.
kommt der Gesamtschulstandort Grollscher Weg nach dem Umbau und der Neu(an)bau
an der Leegmeergrundschule nach Prüfung hinzu. Die Prüfung durch den
Fachbereich Immobilien steht noch aus.
Eine Fassadenbegrünung ist
grundsätzlich an allen Gebäuden mit einer geschlossenen Fassade aus
Verblendmauerwerk oder Beton möglich (vgl. Anlage). Die Findung zur
(sinnvollen) Art der Fassadenbegrünung (Efeu, Flechten, Moose etc.) sollte
durch externen Sachverstand unterstützt und gefunden werden, da entsprechendes
Wissen im Fachbereich Immobilien nicht vorhanden ist. Hierfür sollten, bei
weiteren Bearbeitungswunsch, Beraterkosten von 5 T € zusätzlich eingestellt
werden. Je nach Art der Fassadenbegrünung ist mit unterschiedlichen
Pflegefolgekosten zu planen (Schnitt, Bewässerung etc.) - deren Höhe noch zu
ermitteln wäre.
Antrag Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen vom 05.01.2021 Prüfung
des Einbaus von Lüftungsgeräten im Neubau der Gesamtschule - inkl. möglicher
Förderung. Prüfung des Nachrüstungsbedarfs mit Lüftungsgeräten in Schulräumen
an den Emmericher Schulen, aufgrund der pandemischen Lage.
Stellungnahme der Verwaltung:
In den bereits abgeschlossenen
Planungen für das Schulgebäude Brink der Gesamtschule Emmerich am Rhein ist die
Lüftung der Unterrichtsräume so konzipiert, dass eine Lüftung durch die Fenster
ermöglicht wird. Ergänzend hierzu ist eine Lüftungsanlage geplant, welche die
Lüftungsmöglichkeiten erweitert. Diese Lüftungsanlage arbeitet ausschließlich
mit Frischluft (Außenluft), die mit einer Einrichtung zur Wärmerückgewinnung
ausgestattet ist. Die Fördermöglichkeiten des Bundes beziehen sich auf
Umluftlüftungsanlagen, die durch entsprechende Filteranlagen erweitert werden
sollen, damit die schädlichen Aerosole nicht zurück in die Unterrichtsräume
gelangen. Die für das Brinkgebäude geplante Anlage benötigt diese Ergänzung
nicht.
Weitere Lüftungsanlagen sind in den Gebäuden des
Willibrord-Gymnasium (nur die innenliegenden Stufenräume (ohne Fenster), der
Paaltjessteege (naturwissenschaftliche Räume) und der Sporthalle Leegmeer eingebaut.
Auch diese Anlagen sind mit einer Anlage zur Wärmerückgewinnung ausgestattet.
Das bedeutet, dass die abgesaugte Raumluft über einen Wärmetauscher ihre
Wärmeenergie an die angesaugte Außenluft überträgt, welche dann als Zuluft in
die Räume geführt wird. Dieser Austausch geschieht, ohne dass sich die beiden
Luftströme berühren oder vermischen können. Einzig die Anlage der Hansahalle
arbeitet aufgrund der großen Raumluftmenge eine Anlage, welche im Normalbetrieb
einen Teil Umluft verwendet. Somit würde hier ggf. aerosolbelastete Luft
wiederverwendet. Aufgrund der aktuelle Infektionslage ist diese Anlage so
umgestellt worden, dass derzeit nur Außenluft/ Frischluft verwendet wird.
Alle Unterrichtsräume an den Schulen in Trägerschaft der
Stadt Emmerich am Rhein sind so ausgestattet, dass eine ausreichende Lüftung
durch die Fenster möglich ist. Eine Ergänzung durch Lüftungsgeräte ist daher
nicht erforderlich.
Bei den Sporthallen ergibt sich ein anderes Bild, da die ggf. zu tauschende Luftmenge aufgrund der teils recht kleinen Fensteröffnungen eine längere Lüftungszeit beansprucht. Die Verwaltung prüft derzeit, inwieweit Lüftungsanlagen unter Berücksichtigung von Lärmbelästigung und Unfallschutz sinnvoll integriert werden können, um diese Lüftungszeiten zu verringern.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahmen sind im Haushaltsjahr 2021 vorgesehen. Budget 300
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.
Peter Hinze
Bürgermeister