Beschlussvorschlag
Der Rat beschließt
die als Anlage beigefügte Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und
Entgelten in der Stadt Emmerich am Rhein bei Einsätzen der Feuerwehr.
Sachdarstellung :
Das Gesetz über den Feuerschutz
und die Hilfeleistung (FSHG) wurde durch das Gesetz über den Brandschutz, die
Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) abgelöst.
Vor diesem Hintergrund bedarf
die bisher auf das FSHG begründete Satzung einer Anpassung. Der Städte- und
Gemeindebund hat hierzu eine entsprechende Muster-satzung erlassen. Die
Verwaltung schlägt auf deren Grundlage eine Neufassung der Satzung für die
Stadt Emmerich am Rhein vor.
Eine die Satzung betreffende
Synopse ist beigefügt.
Das BHKG schreibt für die Kalkulation des Kostenersatzes und der Entgelte die Beachtung betriebswirtschaftlicher Grundsätze vor. Infolgedessen bedarf der bisherige Kostentarif einer neuen Kalkulation. Die Vorlage des neuen Kostentarifs ist nach Abschluss der Neukalkulation vorgesehen. Bis dahin gilt der bisherige Kostentarif, der der Satzung als Anlage beigefügt ist.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat
keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.
Peter Hinze
Bürgermeister