Betreff
Nutzung einer Fläche;
hier: Eingabe Nr. 13/2020 an den Rat der Stadt Emmerich am Rhein
Vorlage
05 - 17 0112/2021
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung lehnt die Eingabe der Anwohner der Gustav-Heinemann-Straße ab.

 

Sachdarstellung :

 

Das Grundstück liegt im Bebauungsplan EL 18/1. Dieser setzt eine öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung Spielplatz fest. Auch wenn die Spielgeräte zwischenzeitlich entfernt wurden, handelt es sich um eine öffentliche Grünfläche. Diese soll entsprechend ihrer Zweckbestimmung auch als solche genutzt werden.

 

Bei dem in der Eingabe dargestellten Stichweg an der Gustav-Heinemann-Straße zu den Häusern Nr. 25-33 handelt es sich um einen Privaten Weg, der zum Grundstück der vorgenannten Häuser gehört. Der Weg hat eine Breite von ca. 4,40 m und ist somit durch Rettungswagen und Feuerwehr befahrbar. Die Flächen vor den Gebäuden werden teilweise bereits als Parkplätze genutzt. Am Ende des Weges ist ein Wendehammer ausgebildet, der jedoch offensichtlich als Parkplatz genutzt wird. Unmittelbar an dem jeweiligen Haus sind somit nicht ausreichend Stellplätze vorhanden.

 

Ein Ausgleich für die mangelnden Stellplätze auf den privaten Grundstücken auf der öffentlichen Grünfläche wird seitens der Verwaltung abgelehnt. Die Grundstücke verfügen über ausreichenden Platz, um die Parkplätze durch Umgestaltung der Außenanlagen auf eigenem Grundstück anzulegen.

 

Im Sinne des Natur- und Umweltschutzes wurden öffentliche Flächen im Rahmen des Insektenschutzkonzeptes auf die Möglichkeit untersucht, Blumenwiesen anzulegen. Die angesprochene Grünfläche wurde als geeignet befunden und es ist dort zwischenzeitlich eine Blumenwiese angelegt worden. Insofern scheidet die Nutzung der Fläche als Parkplatz aus.

 

Die Eingabe der Anwohner soll somit abgelehnt werden.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.

 

 

 

In Vertretung

 

 

 

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter