hier: Beschlussfassung
Beschlussvorschlag
1. Der Haupt- und Finanzausschuss
beschließt, die Empfehlungen der Fachausschüsse sowie seiner zuvor getroffenen
Beschlüsse und getroffenen Empfehlungen zu den sonstigen Fachbereichsbudgets
100, 200, 300, 600, 013, 014 und 015 dem Rat zur Annahme zu empfehlen.
- Der Haupt-
und Finanzausschuss beschließt, darüber hinaus die in der 1.
Veränderungsliste vom 04.02.2021 aufgeführten
Veränderungen der Ansätze in der Ergebnis- und in der Finanzplanung dem
Rat zur Annahme zu empfehlen.
3. Der Rat beschließt zuzüglich der zuvor
getroffenen Beschlüsse und beschlossenen Empfehlungen
die nachfolgende Haushaltssatzung der Stadt Emmerich am Rhein für das
Haushaltsjahr 2021 mit Haushaltsplan und Anlagen:
Haushaltssatzung
der Stadt
Emmerich am Rhein
für das
Haushaltsjahr 2021
Aufgrund der §§ 78
ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch
Artikel 3 des Gesetzes vom 29. September 2020 (GV. NRW. S. 916), hat der Rat
der Stadt Emmerich am Rhein mit Beschluss vom XX.XX.2021 folgende
Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan
für das Haushaltsjahr 2021, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Kommune
voraussichtlich erzielbaren Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden
Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen
enthält, wird
im Ergebnisplan mit dem
Gesamtbetrag der Erträge auf 79.953.097
EUR
Gesamtbetrag der Aufwendungen
auf 85.762.354
EUR
im Finanzplan mit dem
Gesamtbetrag der Einzahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 71.980.390
EUR
Gesamtbetrag der Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 79.569.411
EUR
Gesamtbetrag der Einzahlungen
aus der Investitionstätigkeit auf 8.223.335
EUR
Gesamtbetrag der Auszahlungen
aus der Investitionstätigkeit auf 24.881.354
EUR
Gesamtbetrag der Einzahlungen
aus der Finanzierungstätigkeit auf 15.368.000
EUR
Gesamtbetrag der Auszahlungen
aus der Finanzierungstätigkeit auf
1.722.885 EUR
festgesetzt.
§ 2
Der Gesamtbetrag
der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist,
wird auf 15.368.000 EUR festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von
Investitions-auszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf 25.581.000 EUR
festgesetzt.
§ 4
Die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage
aufgrund des voraussichtlichen Jahresergebnisses im Ergebnisplan wird auf 5.809.257
EUR
festgesetzt.
§ 5
Der Höchstbetrag
der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen,
wird auf 10.000.000 EUR
festgesetzt.
§ 6
Die Steuersätze
für die Gemeindesteuern sind durch die Hebesatzsatzung vom 17.12.2014 in der
Fassung der 1. Nachtragssatzung vom 19.12.2018 wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
1.1 für die land- und
forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A) auf 250
v.H.
1.2 für die Grundstücke
(Grundsteuer B) auf 443
v.H.
2. Gewerbesteuer auf 425
v.H.
§ 7
Entfällt
§ 8
Der Kämmerer entscheidet über die Leistung von
über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen. Über- und
außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen ab 50.000 EUR im Einzelfall
bedürfen der vorherigen Zustimmung des Rates der Stadt nach § 83 Abs. 2 GO NRW.
Kalkulatorische Kosten, Rückstellungen, Innere Verrechnungen, bilanzielle
Abschreibungen sowie außer- und überplanmäßige Tilgungen nebst
Vorfälligkeitsentschädigungen und Kreditumschuldungen bleiben hiervon unberührt
und gelten unabhängig von ihrer Höhe als genehmigt.
Die Grenze erheblicher Abweichungen i.S. v. §
81 Abs. 2 Ziffer 1 und 2 GO NRW wird auf 3.500.000 EUR festgesetzt.
Die Geringfügigkeit von Investitionen i.S. v.
§ 81 Abs. 2 Ziffer 3 GO NRW wird auf 2.000.000 EUR festgesetzt.
Über- und außerplanmäßige
Verpflichtungsermächtigungen ab 50.000 EUR gelten gem. § 85 Abs. 1 GO NRW
i.V.m. § 83 Abs. 2 GO NRW als erheblich und bedürfen der vorherigen Zustimmung
des Rates.
Die Grenze der wesentlichen Investitionen gem.
§ 13 Abs. 1 KomHVO NRW wird auf 100.000 EUR festgesetzt.
§ 9
Die im Stellenplan enthaltenen Vermerke
"künftig umzuwandeln" (ku) und "künftig wegfallend" (kw)
werden bei Ausscheiden der bisherigen Stelleninhaber/innen aus diesen
Stellen wirksam.
§ 10
Zur flexiblen Stellenbewirtschaftung können
während des laufenden Haushaltsjahres Beamtenstellen mit vergleichbar
vergüteten Tarifbeschäftigten und Stellen von Tarifbeschäftigten mit
vergleichbar besoldeten Beamten besetzt werden. Soweit von dieser Ermächtigung
Gebrauch gemacht wird, ist der Stellenplan für das folgende Haushaltsjahr
entsprechend anzupassen.
4. den Stellenplan 2021
5. das Straßen- und Wegekonzept der Stadt Emmerich am Rhein
Sachdarstellung :
Beratungsfolge,
Abstimmungs-/Beratungsergebnisse:
|
|
Dafür |
Dagegen |
Enthaltung |
19.01.2021 |
Sozialausschuss Budget 700 Budget 018 |
15 15 |
0 0 |
0 0 |
|
|
|
|
|
21.01.2021 |
Schulausschuss |
16 |
0 |
0 |
|
|
|
|
|
26.01.2021 |
Ausschuss für
Umwelt- und Klimaschutz |
17 |
0 |
0 |
28.01.2021 |
Jugendhilfeausschuss |
12 |
0 |
1 |
|
|
|
|
|
02.02.2021 |
Ausschuss für
Stadtentwicklung |
16 |
2 |
1 |
|
|
|
|
|
09.02.2021 |
Haupt- und Finanzausschuss Budget 100 Budget 200 Budget 300 Budget 600 Budget 013 Budget 014 Budget 015 Gesamthaushalt |
|
|
|
23.02.2021 |
Rat |
|
|
|
Der Entwurf der
Haushaltssatzung 2021 mit Budgetplan/Haushaltsplan und Anlagen wurde in der
Sitzung des Rates am 15.12.2020 eingebracht und zur weiteren Beratung an die
einzelnen Fachausschüsse verwiesen. Im Januar und Februar 2021 erfolgten die
Beratungen der Budgets in den Fachausschüssen; die Beratungsergebnisse
sind im Folgenden dargestellt.
1. |
Sozialausschuss am 19.01.2021 Der
Sozialausschuss berät das Budget 700 „Arbeit und Soziales“. Der Ausschuss
beschließt einstimmig den
vorgelegten Budgetbeschluss und setzt den Zuschussbedarf im Ergebnishaushalt
auf 1.785.322 € und im Finanzhaushalt auf 1.777.429 € fest. Daneben
berät der Sozialausschuss das Budget 018 „Integration und Demografie“. Einstimmig beschließt
der Ausschuss den vorgelegten Budgetbeschluss zum Budget 018 und setzt den
Zuschussbedarf im Ergebnishaushalt auf 185.504 € und im Finanzhaushalt auf
185.159 € fest. |
|
|
2. |
Schulausschuss am 21.01.2021 Der Schulausschuss
berät über den vorgelegten Budgetbeschluss 2021 und beschließt diesen
einstimmig und setzt den Zuschussbedarf für das Budget 403-415 „Schule
allgemein und Sport“ und „Schulen“ im Ergebnishaushalt auf 3.752.328 Euro und
im Finanzhaushalt auf 4.093.457 Euro fest. |
|
|
3. |
Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz am
26.01.2021 Der Ausschuss für
Umwelt- und Klimaschutz berät das Budget 016 „Klimaschutz“. Der Ausschuss beschließt
einstimmig den vorgelegten Budgetbeschluss und
setzt den Zuschussbedarf im Ergebnis- und Finanzhaushalt auf 103.992 € fest. |
|
|
4. |
Jugendhilfeausschuss am 28.01.2021 Der Ausschuss beschließt bei einer
Enthaltung den vorgelegten Budgetbeschluss für das Budget 401 „Jugend
allgemein“ und 402 „Jugendcafé am Brink“ und setzt den Zuschussbedarf im
Ergebnishaushalt mit 12.607.163 Euro und im Finanzhaushalt mit 12.605.270
Euro fest. Zudem empfiehlt der Jugendhilfeausschuss dem Haupt- und Finanzausschuss
die Einrichtung eines noch zu beziffernden Haushaltsansatzes –mit
SPERRVERMERK- für die Errichtung und den Betrieb einer Zweiten Jugendeinrichtung.
|
5. |
Ausschuss für Stadtentwicklung am
02.02.2021
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung berät über den vorgelegten Haushaltsentwurf einschl. der 3
zu beratenden Anträge. Bei 2 Gegenstimmen und 1 Enthaltung beschließt der
Ausschuss mehrheitlich den vorgelegten Budgetbeschluss und setzt den
Zuschussbedarf für das Budget 500 „Stadtentwicklung“ im Ergebnishaushalt auf
3.697.197 Euro und im Finanzhaushalt auf 3.180.612 Euro für die lfd.
Verwaltungstätigkeit und 5.847.200 Euro für die Investitionstätigkeit fest
zzgl. 50.000 Euro zur Durchführung eines Dorfentwicklungskonzeptes für Praest
durch ein externes Planungsbüro sowie 20.000 Euro für die Errichtung je einer
Ladestation mit Schließfächern in Hochelten und auf der Rheinpromenade. |
5. |
Haupt- und Finanzausschuss am
09.02.2021 Vor
der Beratung über den Gesamthaushalt und seiner Beschlussempfehlung
einschließlich zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen an den Rat hat
der Haupt- und Finanzausschuss über die folgenden
Fachbereichs-/Stabstellenbudgets beraten: Budget
100 – Fachbereich 1 – Zentrale Dienste Budget
200 – Fachbereich 2 – Finanzen Budget
300 – Fachbereich 3 – Immobilien Budget
600 – Fachbereich 6 – Bürgerservice und Ordnung Budget
013 – Stabsstelle Kommunikation und Archiv Budget
014 – Stabsstelle Örtliche Rechnungsprüfung Budget
015 – Gleichstellung Die
Beratungsergebnisse ergeben sich aus den in der heutigen Sitzung voran
gegangenen Tagesordnungspunkten. |
|
|
6. |
Bürgerbeteiligung und Einwendungen Seit dem 16.12.2020 liegt der Entwurf des Haushaltsplanes
2021 öffentlich aus, wozu die Einwohner und Abgabepflichtigen noch bis zum 09.02.2021
Einwendungen erheben können. Bisher gingen aus der Bürger- und
Einwohnerschaft keine Anregungen und Einwendungen ein. |
|
|
7. |
Zusammenfassung der bisherigen
Beschlüsse und Veränderungen
|
In der beiliegenden
Veränderungsliste (Anlage 1)
sind die zwischenzeitlich eingetretenen Ansatzänderungen (Stand 04.02.2021) und
die Beschlussempfehlungen der Fachausschüsse aufgeführt. Diese Veränderungen
sind im Beschlussvorschlag eingearbeitet.
Hiernach ergaben
sich insgesamt nachfolgende Änderungen in den Budgets und der Verteilmasse
sowie in der Vorabdotierung:
7.1 in
den Budgets:
im Ergebnisplan Erhöhung der Erträge um 532.083 EUR
Erhöhung der Aufwendungen um 3.072.213 EUR
im
Finanzplan Erhöhung der
Einzahlungen um 1.205.833 EUR
Erhöhung der Auszahlungen um 5.767.473 EUR
7.2 in
den Vorabdotierungen:
im Ergebnisplan Erhöhung der Erträge um 0
EUR
Erhöhung der Aufwendungen um 244.000 EUR
im Finanzplan Erhöhung
der Einzahlungen um 0
EUR
Erhöhung der Auszahlungen um 244.000 EUR
7.3 in
der Verteilmasse:
im Ergebnisplan Erhöhung der
Erträge um 379.261 EUR
Verminderung der Aufwendungen
um 820 EUR
im Finanzplan Erhöhung
der Einzahlungen um 121.895 EUR
Verminderung
der Auszahlungen um 820 EUR
7.4 Auswirkungen
auf die Haushaltssatzung
Der Gesamtergebnisplan weist für 2021 nun eine Unterdeckung
von 5.809.257 Euro aus.
Der Gesamtfinanzplan weist eine Unterdeckung
von 10.601.925 Euro aus.
Kredite
Der Gesamtbetrag der
Kreditaufnahmen für Investitionen erhöht sich
um 2.732.000 Euro.
Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
erhöht sich um 15.480.000 Euro.
7.5 Finanzplanungsjahre
Die Ergebnisplanung 2022 verbessert sich von 5.391.215 Euro auf 5.002.261
Euro.
Die Finanzplanung 2022 verschlechtert
sich von 5.424.109 Euro auf 6.725.538 Euro.
Die Ergebnisplanung 2023 verbessert sich von 4.601.502 Euro auf 3.084.846
Euro.
Die Finanzplanung 2023 verschlechtert
sich von 4.847.854 Euro auf 5.768.158 Euro.
Die Ergebnisplanung 2024 verschlechtert sich von 3.113.411 Euro auf
3.136.822 Euro.
Die Finanzplanung 2024 verschlechtert
sich von 3.742.576 Euro auf 4.755.589 Euro.
7.6 Stellenplan
Gegenüber dem Entwurf sind folgende Veränderungen eingetreten:
- Einrichtung
Stellenanteile
-
FB 1: 2,0
Stellen "Organisation & Digitalisierung" EG 10
-
FB 1: 1,0
Stelle „Personal“ A9 L2E1
-
FB 1: 1,0
Stelle „Arbeitsschutz/-sicherheit“ EG 8
-
FB 2: 0,5
Stelle „Vollstreckung Innendienst“ EG 8
-
FB 2: 0,8
Stelle „Sachbearbeitung Stiftungen“ EG 9b
-
FB 2: 1,0
Stelle „Beteiligungsmanagement“ EG 9b
-
FB 6: 0,2
Stelle „Straßenverkehr“ EG 9b
-
FB 7: 0,5
Stelle „Fallmanagement“ EG 9b
· Wegfall
Stellenanteil 1 Stelle
-
FB 2: 1,0
Stelle „Vollstreckung Innendienst“ A8 (kw-Vermerk 2020)
· Einrichtung
kw-Vermerke 3,12 Stellen
Der geänderte Stellenplan für das Jahr
2021 ist komplett als Anlage 2
beigefügt.
8. Eingaben und
Anträge
Die folgenden
Eingaben und Anträge zum Haushaltsplanentwurf 2021 - bzw. solche zur Beratung
und Entscheidung an die Haushaltsplanberatungen verwiesene - wurden bereits in
die vorhergehenden Ausschussberatungen hinzugezogen bzw. sind im Rahmen der
HFA-Sitzung noch zu beraten und zu beschließen:
8.1 Antrag IX 2020 der BGE-Ratsfraktion
vom 02.04.2020 auf Erhöhte Transparenz
durch mehr Digitalisierung in der kommunalpolitischen Arbeit. Der HFA hat
am 09.06.2020 die Verwaltung beauftragt, eine Vorlage zu erarbeiten, die die mit der Einführung eines sog.
„Rats-TV-Systems“ verbundenen wirtschaftlichen und rechtlichen Aspekte
abbildet; diese soll der anlässlich der Kommunalwahl 2020 neu gewählten
Vertretung zur Beschlussfassung zugeleitet werden.
Ø
Siehe
Beratungsergebnis im HFA am 09.02.2021 (zum Budget 100).
8.2 Antrag XXX 2020 der CDU-Ratsfraktion
vom 23.11.2020 auf Einführung eines
Stadtgutschein-Systems. Der Rat hat am 15.12.2020 den Antrag zur weiteren
Beratung an den HFA verwiesen.
Ø
Siehe
Beratungsergebnis im HFA am 09.02.2021.
8.3 Antrag
der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN an
den künftigen Umweltausschuss vom 24.11.2020 zur Errichtung von Photovoltaikanlagen und Dach- und Fassadenbegrünung an
öffentlichen Gebäuden:
Ø
Nach
verwaltungsinterner Diskussion und in Absprache mit der Petentin wird der HFA diesen
Antrag am 09.02.2021 zum Budget 300 beraten.
8.4 Antrag der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN an den künftigen Umweltausschuss vom
24.11.2020 auf Zusammenstellung aller
durch Bauvorhaben veranlassten Ausgleichsflächen im Sinne des BnatSchG.
Ø
Der AUK
hat in seiner Sitzung am 26.01.2021 einstimmig beschlossen, künftig
Ausgleichsmaßnahmen als Überblick auf der Homepage der Stadt Emmerich zu
veröffentlichen.
8.5 Antrag der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN an den künftigen Umweltausschuss vom
24.11.2020 auf Errichtung eines
Waldlehrpfads im Eltener Wald.
Ø
Der AUK
hat in seiner Sitzung am 26.01.2021 einstimmig beschlossen, einen Waldlehrpfad
im Eltener Wald einzurichten, sofern für das Projekt Fördermittel, z. B. aus
dem INTERREG-Projekt, akquiriert werden können.
8.6 Antrag der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN an den künftigen Umweltausschuss vom
24.11.2020 auf Anlegung eines Friedwalds
auf dem Neuen Friedhof an der Hansastraße.
Ø
Nach
verwaltungsinterner Diskussion und in Absprache mit der Petentin wird der
Antrag zuständigkeitshalber im Betriebsausschuss der Kommunal- betriebe
Emmerich in seiner Sitzung am 17.03.2021 beraten.
8.7 Antrag der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN an den künftigen Umweltausschuss vom
24.11.2020 auf Errichtung sog.
Miniwälder auf ungenutzten Flächen im gesamten Stadtgebiet.
Ø
Der AUK
hat in seiner Sitzung am 26.01.2021 mit 3 Gegenstimmen beschlossen, künftig
ungenutzte und geeignete Flächen unter Berücksichtigung des Konzepts der
„Miniwälder“ zu bepflanzen.
8.8 Antrag
Nr. XXXI 2020 der SPD-Ratsfraktion und
des SPD-Ortsvereins Elten vom 25.11.2020 zur Installation von Pedelec-/E-Bike-Ladestationen an der
Rheinpromenade und auf dem Eltener Markt. Der Rat hat am 15.12.2020 den
Antrag zur Beratung an den ASE verwiesen.
Ø
Der ASE
hat am 02.02.2021 dem Rat empfohlen, zur Errichtung je einer Ladestation mit Schließfächern auf der
Rheinpromenade und in Hochelten Haushaltsmittel in Höhe von i. H. v. 20.000 €
in den Haushalt 2021 einzustellen.
8.9 Eingabe Nr. 20-2020 des AfD-Stadtverbandes vom 17.12.2020 zum Verzicht von Pachten, Mieten und Nutzungsgebühren von Sportstätten,
Übungsräumen, Vereinsheimen und Schwimmhallen für die ersten zwei Quartale
2021.
Ø
Der
Schulausschuss hat in seiner Sitzung am 21.01.2020 die Eingabe des
AfD-Stadtverbands mehrheitlich abgelehnt.
8.10 Antrag
Nr. I 2021 der Fraktion Bündnis 90/DIE
GRÜNEN vom 05.01.2021 auf Prüfung
des Einbaus von Lüftungsgeräten im Neubau der Gesamtschule inkl. möglicher Förderung sowie auf Prüfung
des Nachrüstungsbedarfs mit Lüftungsgeräten in Schulräumen an den Emmericher
Schulen.
Ø
Siehe
Beratungsergebnis im HFA am 09.02.2021 (zum Budget 300).
8.11 Antrag
Nr. II 2021 der Fraktion Bündnis 90/DIE
GRÜNEN vom 05.01.2021 auf Umwidmung
der Wall- und Burgstraßen in Fahrradstraßen sowie Sperrung des Großen Wall vom
Steintor bis zum Großen Löwen für den Fahrradverkehr.
Ø
Der ASE
hat am 02.02.2021 mehrheitlich beschlossen, die Einrichtung von Fahrradstraßen im
Rahmen des Rad- und Fußwegekonzeptes zu prüfen.
8.12 Antrag
Nr. III 2021 der SPD-Ratsfraktion vom
10.01.2021 zur Umsetzung eines Konzeptes für Mitfahrbänke zur besseren Anbindung der
Ortsteile.
Ø
Der ASE
hat am 02.02.2021 mehrheitlich beschlossen, im Laufe des Jahres 2021 ein Konzept für
Mitfahrbänke zu erarbeiten.
8.13 Antrag
Nr. IV 2021 der CDU-Ratsfraktion vom
14.01.2021 auf Sachstandsbericht zum
Dorfentwicklungskonzept für den Ortsteil Praest und aufzuzeigen, wie in 2021
mit dem Auftakt gestartet werden kann.
Ø
Der ASE
hat am 02.02.2021 dem Rat empfohlen, für die Erarbeitung eines
Dorfentwicklungskonzeptes Praest Haushaltsmittel i. H. v. 50.000 € in den
Haushalt 2021 einzustellen.
8.14 Antrag
Nr. VI 2021 der CDU-Ratsfraktion vom
14.01.2021 auf Umstellung der
Aufwandsentschädigungen für Ratsmitglieder.
Ø
Siehe
Beratungsergebnis im HFA am 09.02.2021 (zum Budget 100).
8.15 Antrag
Nr. XI 2021 der CDU-Ratsfraktion vom
19.01.2021 die Vorgehensweise zur Errichtung
einer zweiten Jugendeinrichtung in
Emmerich in der Abfolge Erarbeitung Konzept, Erarbeitung Kostenschätzung,
politische Diskussion und Grundsatzentscheidung vom Rat beschließen zu
lassen.
Ø
Der
Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 28.01.2021 dem HFA die Einrichtung eines noch zu beziffernden Haushaltsansatzes –mit
SPERRVERMERK- für die Errichtung und den Betrieb einer Zweiten
Jugendeinrichtung empfohlen.
8.16 Antrag
Nr. X 2021 der CDU-Ratsfraktion vom
19.01.2021 die Vorgehensweise zur Abgabe
eines Sachstandsberichts zur Digitalisierung unserer Schulen.
Ø
Die
Verwaltung hat in der Sitzung des Schulausschusses am 21.01.2021 mündlich einen
Sachstandsbericht vorgetragen, ein schriftlicher Sachstandsbericht wurde den
Mitgliedern des Schulausschusses zugesichert.
8.17 Eingabe
Nr. 2-2021 des FDP-Einzelratsmitglieds
Herrn Straver und des FDP-Ortsverbands Emmerich vom 20.01.2021 auf Ergänzung des Stadtgutschein-Systems.
Ø
Siehe
Beratungsergebnis im HFA am 09.02.2021 (zum Antrag der CDU-Ratsfraktion auf
Einführung Stadtgutschein-System).
8.18 Antrag
Nr. IX 2021 der BGE-Ratsfraktion vom
21.01.2021 auf Projektabbruch de Wette
Telder.
Ø
Siehe
Beratungsergebnis im HFA am 09.02.2021 (zum Budget 300).
Der folgende Antrag
zum Haushaltsplanentwurf 2021 ist erst nach Antragsschluss eingegangen und
konnte demnach nicht mehr in den für das Budget des Fachbereichs 5 zuständigen
Fachausschuss beraten werden. Der Antrag ist im Rahmen der HFA-Sitzung noch zu
beraten und zu beschließen:
8.19 Antrag Nr. VIII 2021 der Fraktion Bündnis
90/DIE GRÜNEN vom 22.01.2021 zur
Unterzeichnung der Deklaration "Biologische Vielfalt in Kommunen und zum
Beitritt des Bündnisses "Kommunen für biologische Vielfalt" e.V.
" (Anlage 3).
Ø
Stellungnahme
der Verwaltung:
Der künftige Klimaschutzmanager soll insbesondere die Vertretung der
Stadt Emmerich in verschiedenen Arbeitsgruppen und Initiativen prüfen. Da es
verschiedene solcher Gruppen und Angebote gibt, soll die Entscheidung über die
von den Grünen vorgeschlagene Unterzeichnung der Deklaration "Biologische
Vielfalt in Kommunen" und den Beitritt zum Bündnis "Kommunen für
biologische Vielfalt e. V." durch den Klimaschutzmanager gefällt werden.
Die finanziellen Mittel hierfür sind durch den Klimaschutzmanager in den
nächsten Haushalt einzustellen.
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss
empfiehlt dem Rat, die Unterzeichnung der Deklaration "Biologische
Vielfalt in Kommunen" sowie den Beitritt zum Bündnis "Kommunen für
biologische Vielfalt e. V." durch den künftigen Klimaschutzmanager prüfen
zu lassen.
Der folgende Antrag
zum Haushaltsplanentwurf 2021 ist erst nach Antragsschluss eingegangen und
konnte demnach nicht mehr im Fachausschuss beraten werden. Der Antrag ist im
Rahmen der HFA-Sitzung noch zu beraten und zu beschließen:
8.20 Antrag der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN vom 12.11.2020 zur Auslobung eines Preises für Zivilcourage (Anlage
4).
Ø
Stellungnahme
der Verwaltung:
Der als Anlage 4 beigefügte Antrag wurde durch die Petentin per Fax
eingereicht, ist jedoch bei der Verwaltung nie eingegangen, sondern erst auf
Nachfrage der Petentin am 04.02.2021 zugegangen. Die Inhalte werden unterjährig
geprüft und zu gegebener Zeit den politischen Entscheidungsträgern zur
Beschlussfassung vorgelegt.
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und Finanzausschuss
empfiehlt dem Rat, die Auslobung eines Preises für Zivilcourage durch die
Verwaltung prüfen zu lassen.
9. Straßen- und
Wegekonzept der Stadt Emmerich am Rhein
Gemäß § 8a Absatz 1 KAG hat jede Gemeinde
oder jeder Gemeindeverband ein gemeindliches Straßen- und Wegekonzept zu
erstellen, welches vorhabenbezogen zu berücksichtigen hat, wann technisch,
rechtlich und wirtschaftlich sinnvoll geplante Straßenunterhaltungsmaßnahmen
möglich sind und wann beitragspflichtige Straßenausbaumaßnahmen an kommunalen
Straßen erforderlich werden können.
Das Straßen- und Wegekonzept ist über den
5-jährigen Zeitraum der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung anzulegen
und bei Bedarf, mindestens jedoch alle zwei Jahre fortzuschreiben.
Das Straßen- und Wegekonzept ist als Anlage 5 der Vorlage beigefügt.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die dargestellten Maßnahmen
mit finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen sind in der beigefügten
Veränderungsliste zum endgültigen Haushalt 2021 abgebildet.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.
Peter Hinze
Bürgermeister