Beschlussvorschlag

 

1.    Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, die Empfehlungen der Fachausschüsse sowie seiner zuvor getroffenen Beschlüsse und getroffenen Empfehlungen zu den sonstigen Fachbereichsbudgets 100, 200, 300, 600, 013, 014 und 015 dem Rat zur Annahme zu empfehlen.

 

  1. Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, darüber hinaus die in der 1. Veränderungsliste vom 04.02.2021 aufgeführten Veränderungen der Ansätze in der Ergebnis- und in der Finanzplanung dem Rat zur Annahme zu empfehlen.

 

3.   Der Rat beschließt zuzüglich der zuvor getroffenen Beschlüsse und beschlossenen Empfehlungen

 

die nachfolgende Haushaltssatzung der Stadt Emmerich am Rhein für das Haushaltsjahr 2021 mit Haushaltsplan und Anlagen:

 

Haushaltssatzung

der Stadt Emmerich am Rhein

für das Haushaltsjahr 2021

 

Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 29. September 2020 (GV. NRW. S. 916), hat der Rat der Stadt Emmerich am Rhein mit Beschluss vom XX.XX.2021 folgende Haushaltssatzung erlassen:

 

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Kommune voraussichtlich erzielbaren Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird

 

 

im Ergebnisplan mit dem

     Gesamtbetrag der Erträge auf                                                                       79.953.097 EUR

     Gesamtbetrag der Aufwendungen auf                                                          85.762.354 EUR

 

im Finanzplan mit dem

     Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf     71.980.390 EUR

     Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf    79.569.411 EUR

 

     Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit auf                   8.223.335 EUR

     Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit auf                24.881.354 EUR

 

     Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf            15.368.000 EUR

     Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf            1.722.885 EUR

 

festgesetzt.     

 

§ 2

 

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist,

wird auf                                                                                                            15.368.000 EUR festgesetzt.

 

§ 3

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitions-auszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf                       25.581.000 EUR

festgesetzt.

§ 4

           

Die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage aufgrund des voraussichtlichen Jahresergebnisses im Ergebnisplan wird auf                                               5.809.257 EUR

festgesetzt.

 

§ 5

 

Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf                                                                                10.000.000 EUR

festgesetzt.

 

§ 6

 

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern sind durch die Hebesatzsatzung vom 17.12.2014 in der Fassung der 1. Nachtragssatzung vom 19.12.2018 wie folgt festgesetzt:

 

1.         Grundsteuer

1.1       für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

            (Grundsteuer A) auf                                                                                        250 v.H.

1.2       für die Grundstücke

            (Grundsteuer B) auf                                                                                        443 v.H.

 

2.         Gewerbesteuer auf                                                                                         425 v.H.

 

 

§ 7

 

Entfällt

 

 

 

 

 

§ 8

 

Der Kämmerer entscheidet über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen. Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen ab 50.000 EUR im Einzelfall bedürfen der vorherigen Zustimmung des Rates der Stadt nach § 83 Abs. 2 GO NRW. Kalkulatorische Kosten, Rückstellungen, Innere Verrechnungen, bilanzielle Abschreibungen sowie außer- und überplanmäßige Tilgungen nebst Vorfälligkeitsentschädigungen und Kreditumschuldungen bleiben hiervon unberührt und gelten unabhängig von ihrer Höhe als genehmigt.

 

Die Grenze erheblicher Abweichungen i.S. v. § 81 Abs. 2 Ziffer 1 und 2 GO NRW wird auf 3.500.000 EUR festgesetzt.

 

Die Geringfügigkeit von Investitionen i.S. v. § 81 Abs. 2 Ziffer 3 GO NRW wird auf 2.000.000 EUR festgesetzt.

 

Über- und außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen ab 50.000 EUR gelten gem. § 85 Abs. 1 GO NRW i.V.m. § 83 Abs. 2 GO NRW als erheblich und bedürfen der vorherigen Zustimmung des Rates.

 

Die Grenze der wesentlichen Investitionen gem. § 13 Abs. 1 KomHVO NRW wird auf 100.000 EUR festgesetzt.

 

 

 

§ 9

 

Die im Stellenplan enthaltenen Vermerke "künftig umzuwandeln" (ku) und "künftig wegfallend" (kw) werden bei Ausscheiden der bisherigen Stelleninhaber/innen aus diesen

Stellen wirksam.

 

 

§ 10

 

Zur flexiblen Stellenbewirtschaftung können während des laufenden Haushaltsjahres Beamtenstellen mit vergleichbar vergüteten Tarifbeschäftigten und Stellen von Tarifbeschäftigten mit vergleichbar besoldeten Beamten besetzt werden. Soweit von dieser Ermächtigung Gebrauch gemacht wird, ist der Stellenplan für das folgende Haushaltsjahr entsprechend anzupassen.

 

 

 

4.         den Stellenplan 2021

 

5.         das Straßen- und Wegekonzept der Stadt Emmerich am Rhein

 

Sachdarstellung :

 

Beratungsfolge, Abstimmungs-/Beratungsergebnisse:

 

 

 

 

Dafür

Dagegen

Enthaltung

19.01.2021

Sozialausschuss

Budget 700

Budget 018

 

15

15

 

0

0

 

0

0

 

 

 

 

 

21.01.2021

Schulausschuss

16

0

0

 

 

 

 

 

26.01.2021

Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz

 

 

17

 

 

0

 

 

0

 

28.01.2021

Jugendhilfeausschuss

12

0

1

 

 

 

 

 

02.02.2021

Ausschuss für Stadtentwicklung

16

2

1

 

 

 

 

 

09.02.2021

Haupt- und Finanzausschuss

Budget 100

Budget 200

Budget 300

Budget 600

Budget 013

Budget 014

Budget 015

 

Gesamthaushalt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

23.02.2021

Rat

 

 

 

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung 2021 mit Budgetplan/Haushaltsplan und Anlagen wurde in der Sitzung des Rates am 15.12.2020 eingebracht und zur weiteren Beratung an die einzelnen Fachausschüsse verwiesen. Im Januar und Februar 2021 erfolgten die Beratungen der Budgets in den Fachausschüssen; die Beratungsergebnisse sind im Folgenden dargestellt.

 

 

1.

Sozialausschuss am 19.01.2021

 

Der Sozialausschuss berät das Budget 700 „Arbeit und Soziales“. Der Ausschuss beschließt einstimmig den vorgelegten Budgetbeschluss und setzt den Zuschussbedarf im Ergebnishaushalt auf 1.785.322 € und im Finanzhaushalt auf 1.777.429 € fest.

 

Daneben berät der Sozialausschuss das Budget 018 „Integration und Demografie“. Einstimmig beschließt der Ausschuss den vorgelegten Budgetbeschluss zum Budget 018 und setzt den Zuschussbedarf im Ergebnishaushalt auf 185.504 € und im Finanzhaushalt auf 185.159 € fest.

 

 

 

2.

Schulausschuss am 21.01.2021

 

Der Schulausschuss berät über den vorgelegten Budgetbeschluss 2021 und beschließt diesen einstimmig und setzt den Zuschussbedarf für das Budget 403-415 „Schule allgemein und Sport“ und „Schulen“ im Ergebnishaushalt auf 3.752.328 Euro und im Finanzhaushalt auf 4.093.457 Euro fest.

 

 

3.

Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz am 26.01.2021

 

Der Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz berät das Budget 016 „Klimaschutz“. Der Ausschuss beschließt einstimmig den vorgelegten Budgetbeschluss und setzt den Zuschussbedarf im Ergebnis- und Finanzhaushalt auf 103.992 € fest.

 

 

 

4.

Jugendhilfeausschuss am 28.01.2021

 

Der Ausschuss beschließt bei einer Enthaltung den vorgelegten Budgetbeschluss für das Budget 401 „Jugend allgemein“ und 402 „Jugendcafé am Brink“ und setzt den Zuschussbedarf im Ergebnishaushalt mit 12.607.163 Euro und im Finanzhaushalt mit 12.605.270 Euro fest. Zudem empfiehlt der Jugendhilfeausschuss dem Haupt- und Finanzausschuss die Einrichtung eines noch zu beziffernden Haushaltsansatzes –mit SPERRVERMERK- für die Errichtung und den Betrieb einer Zweiten Jugendeinrichtung.

 

 

5.

Ausschuss für Stadtentwicklung am 02.02.2021

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung berät über den vorgelegten Haushaltsentwurf einschl. der 3 zu beratenden Anträge. Bei 2 Gegenstimmen und 1 Enthaltung beschließt der Ausschuss mehrheitlich den vorgelegten Budgetbeschluss und setzt den Zuschussbedarf für das Budget 500 „Stadtentwicklung“ im Ergebnishaushalt auf 3.697.197 Euro und im Finanzhaushalt auf 3.180.612 Euro für die lfd. Verwaltungstätigkeit und 5.847.200 Euro für die Investitionstätigkeit fest zzgl. 50.000 Euro zur Durchführung eines Dorfentwicklungskonzeptes für Praest durch ein externes Planungsbüro sowie 20.000 Euro für die Errichtung je einer Ladestation mit Schließfächern in Hochelten und auf der Rheinpromenade.

 

 

5.

Haupt- und Finanzausschuss am 09.02.2021

 

Vor der Beratung über den Gesamthaushalt und seiner Beschlussempfehlung einschließlich zwischenzeitlich eingetretener Veränderungen an den Rat hat der Haupt- und Finanzausschuss über die folgenden Fachbereichs-/Stabstellenbudgets beraten:

 

Budget 100 – Fachbereich 1 – Zentrale Dienste

Budget 200 – Fachbereich 2 – Finanzen

Budget 300 – Fachbereich 3 – Immobilien

Budget 600 – Fachbereich 6 – Bürgerservice und Ordnung

Budget 013 – Stabsstelle Kommunikation und Archiv

Budget 014 – Stabsstelle Örtliche Rechnungsprüfung

Budget 015 – Gleichstellung

 

Die Beratungsergebnisse ergeben sich aus den in der heutigen Sitzung voran gegangenen Tagesordnungspunkten.

 

 

6.

Bürgerbeteiligung und Einwendungen

 

Seit dem 16.12.2020 liegt der Entwurf des Haushaltsplanes 2021 öffentlich aus, wozu die Einwohner und Abgabepflichtigen noch bis zum 09.02.2021 Einwendungen erheben können. Bisher gingen aus der Bürger- und Einwohnerschaft keine Anregungen und Einwendungen ein.

 

 

7.

Zusammenfassung der bisherigen Beschlüsse und Veränderungen

 

 

In der beiliegenden Veränderungsliste (Anlage 1) sind die zwischenzeitlich eingetretenen Ansatzänderungen (Stand 04.02.2021) und die Beschlussempfehlungen der Fachausschüsse aufgeführt. Diese Veränderungen sind im Beschlussvorschlag eingearbeitet.

 

Hiernach ergaben sich insgesamt nachfolgende Änderungen in den Budgets und der Verteilmasse sowie in der Vorabdotierung:

 

7.1       in den Budgets:

 

im Ergebnisplan          Erhöhung der Erträge um                                           532.083 EUR

Erhöhung der Aufwendungen um                            3.072.213 EUR

 

im Finanzplan              Erhöhung der Einzahlungen um                              1.205.833 EUR

Erhöhung der Auszahlungen um                              5.767.473 EUR

 

7.2       in den Vorabdotierungen:

 

im Ergebnisplan          Erhöhung der Erträge um                                                       0 EUR

Erhöhung der Aufwendungen um                               244.000 EUR

 

im Finanzplan              Erhöhung der Einzahlungen um                                            0 EUR

Erhöhung der Auszahlungen um                                 244.000 EUR

 

7.3       in der Verteilmasse:

 

im Ergebnisplan          Erhöhung der Erträge um                                             379.261 EUR

Verminderung der Aufwendungen um                                 820 EUR

 

im Finanzplan              Erhöhung der Einzahlungen um                                   121.895 EUR

                                    Verminderung der Auszahlungen um                      820 EUR

 

7.4       Auswirkungen auf die Haushaltssatzung

 

Der Gesamtergebnisplan weist für 2021 nun eine Unterdeckung von 5.809.257 Euro aus.

 

Der Gesamtfinanzplan weist eine Unterdeckung von 10.601.925 Euro aus.

 
Kredite

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen erhöht sich um 2.732.000 Euro.

 

Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen erhöht sich um 15.480.000 Euro.

 

7.5       Finanzplanungsjahre

Die Ergebnisplanung 2022      verbessert sich von 5.391.215 Euro auf 5.002.261 Euro.

Die Finanzplanung      2022    verschlechtert sich von 5.424.109 Euro auf 6.725.538 Euro.

Die Ergebnisplanung 2023      verbessert sich von 4.601.502 Euro auf 3.084.846 Euro.

Die Finanzplanung      2023    verschlechtert sich von 4.847.854 Euro auf 5.768.158 Euro.

Die Ergebnisplanung 2024      verschlechtert sich von 3.113.411 Euro auf 3.136.822 Euro.

Die Finanzplanung      2024    verschlechtert sich von 3.742.576 Euro auf 4.755.589 Euro.

 

 

7.6       Stellenplan

 

Gegenüber dem Entwurf sind folgende Veränderungen eingetreten:

 

  •  Einrichtung Stellenanteile

-       FB 1:         2,0 Stellen "Organisation & Digitalisierung" EG 10

-       FB 1:         1,0 Stelle „Personal“ A9 L2E1

-       FB 1:         1,0 Stelle „Arbeitsschutz/-sicherheit“ EG 8

-       FB 2:         0,5 Stelle „Vollstreckung Innendienst“ EG 8

-       FB 2:         0,8 Stelle „Sachbearbeitung Stiftungen“ EG 9b

-       FB 2:         1,0 Stelle „Beteiligungsmanagement“ EG 9b

-       FB 6:         0,2 Stelle „Straßenverkehr“ EG 9b

-       FB 7:         0,5 Stelle „Fallmanagement“ EG 9b

 

·       Wegfall Stellenanteil 1 Stelle

-       FB 2:         1,0 Stelle „Vollstreckung Innendienst“ A8 (kw-Vermerk 2020)

 

·       Einrichtung kw-Vermerke 3,12 Stellen

 

 

Der geänderte Stellenplan für das Jahr 2021 ist komplett als Anlage 2 beigefügt.

 

 

8.         Eingaben und Anträge

 

Die folgenden Eingaben und Anträge zum Haushaltsplanentwurf 2021 - bzw. solche zur Beratung und Entscheidung an die Haushaltsplanberatungen verwiesene - wurden bereits in die vorhergehenden Ausschussberatungen hinzugezogen bzw. sind im Rahmen der HFA-Sitzung noch zu beraten und zu beschließen:

 

8.1       Antrag IX 2020 der BGE-Ratsfraktion vom 02.04.2020 auf Erhöhte Transparenz durch mehr Digitalisierung in der kommunalpolitischen Arbeit. Der HFA hat am 09.06.2020 die Verwaltung beauftragt, eine Vorlage zu erarbeiten, die die mit der Einführung eines sog. „Rats-TV-Systems“ verbundenen wirtschaftlichen und rechtlichen Aspekte abbildet; diese soll der anlässlich der Kommunalwahl 2020 neu gewählten Vertretung zur Beschlussfassung zugeleitet werden.

 

Ø    Siehe Beratungsergebnis im HFA am 09.02.2021 (zum Budget 100).

 

8.2       Antrag XXX 2020 der CDU-Ratsfraktion vom 23.11.2020 auf Einführung eines Stadtgutschein-Systems. Der Rat hat am 15.12.2020 den Antrag zur weiteren Beratung an den HFA verwiesen.

 

Ø    Siehe Beratungsergebnis im HFA am 09.02.2021.

 

 

8.3       Antrag der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN an den künftigen Umweltausschuss vom 24.11.2020 zur Errichtung von Photovoltaikanlagen und Dach- und Fassadenbegrünung an öffentlichen Gebäuden:

 

Ø    Nach verwaltungsinterner Diskussion und in Absprache mit der Petentin wird der HFA diesen Antrag am 09.02.2021 zum Budget 300 beraten.

 

8.4       Antrag der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN an den künftigen Umweltausschuss vom 24.11.2020 auf Zusammenstellung aller durch Bauvorhaben veranlassten Ausgleichsflächen im Sinne des BnatSchG.

 

Ø    Der AUK hat in seiner Sitzung am 26.01.2021 einstimmig beschlossen, künftig Ausgleichsmaßnahmen als Überblick auf der Homepage der Stadt Emmerich zu veröffentlichen.

 

8.5       Antrag der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN an den künftigen Umweltausschuss vom 24.11.2020 auf Errichtung eines Waldlehrpfads im Eltener Wald.

 

Ø  Der AUK hat in seiner Sitzung am 26.01.2021 einstimmig beschlossen, einen Waldlehrpfad im Eltener Wald einzurichten, sofern für das Projekt Fördermittel, z. B. aus dem INTERREG-Projekt, akquiriert werden können.

 

8.6       Antrag der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN an den künftigen Umweltausschuss vom 24.11.2020 auf Anlegung eines Friedwalds auf dem Neuen Friedhof an der Hansastraße.

 

Ø  Nach verwaltungsinterner Diskussion und in Absprache mit der Petentin wird der Antrag zuständigkeitshalber im Betriebsausschuss der Kommunal- betriebe Emmerich in seiner Sitzung am 17.03.2021 beraten.

 

8.7       Antrag der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN an den künftigen Umweltausschuss vom 24.11.2020 auf Errichtung sog. Miniwälder auf ungenutzten Flächen im gesamten Stadtgebiet.

 

Ø  Der AUK hat in seiner Sitzung am 26.01.2021 mit 3 Gegenstimmen beschlossen, künftig ungenutzte und geeignete Flächen unter Berücksichtigung des Konzepts der „Miniwälder“ zu bepflanzen.

 

8.8       Antrag Nr. XXXI 2020 der SPD-Ratsfraktion und des SPD-Ortsvereins Elten vom 25.11.2020 zur Installation von Pedelec-/E-Bike-Ladestationen an der Rheinpromenade und auf dem Eltener Markt. Der Rat hat am 15.12.2020 den Antrag zur Beratung an den ASE verwiesen.

 

Ø  Der ASE hat am 02.02.2021 dem Rat empfohlen, zur Errichtung je einer Ladestation mit Schließfächern auf der Rheinpromenade und in Hochelten Haushaltsmittel in Höhe von i. H. v. 20.000 € in den Haushalt 2021 einzustellen.

 

8.9       Eingabe Nr. 20-2020 des AfD-Stadtverbandes vom 17.12.2020 zum Verzicht von Pachten, Mieten und Nutzungsgebühren von Sportstätten, Übungsräumen, Vereinsheimen und Schwimmhallen für die ersten zwei Quartale 2021.    

 

Ø  Der Schulausschuss hat in seiner Sitzung am 21.01.2020 die Eingabe des AfD-Stadtverbands mehrheitlich abgelehnt.

 

8.10     Antrag Nr. I 2021 der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN vom 05.01.2021 auf Prüfung des Einbaus von Lüftungsgeräten im Neubau der Gesamtschule  inkl. möglicher Förderung sowie auf Prüfung des Nachrüstungsbedarfs mit Lüftungsgeräten in Schulräumen an den Emmericher Schulen.

 

Ø  Siehe Beratungsergebnis im HFA am 09.02.2021 (zum Budget 300).

 

8.11     Antrag Nr. II 2021 der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN vom 05.01.2021 auf Umwidmung der Wall- und Burgstraßen in Fahrradstraßen sowie Sperrung des Großen Wall vom Steintor bis zum Großen Löwen für den Fahrradverkehr.

 

Ø  Der ASE hat am 02.02.2021 mehrheitlich beschlossen, die Einrichtung von Fahrradstraßen im Rahmen des Rad- und Fußwegekonzeptes zu prüfen.

 

8.12     Antrag Nr. III 2021 der SPD-Ratsfraktion vom 10.01.2021 zur Umsetzung eines Konzeptes für Mitfahrbänke zur besseren Anbindung der Ortsteile.

 

Ø  Der ASE hat am 02.02.2021 mehrheitlich beschlossen, im Laufe des Jahres 2021 ein Konzept für Mitfahrbänke zu erarbeiten.

 

8.13     Antrag Nr. IV 2021 der CDU-Ratsfraktion vom 14.01.2021 auf Sachstandsbericht zum Dorfentwicklungskonzept für den Ortsteil Praest und aufzuzeigen, wie in 2021 mit dem Auftakt gestartet werden kann.

 

Ø  Der ASE hat am 02.02.2021 dem Rat empfohlen, für die Erarbeitung eines Dorfentwicklungskonzeptes Praest Haushaltsmittel i. H. v. 50.000 € in den Haushalt 2021 einzustellen.

 

8.14     Antrag Nr. VI 2021 der CDU-Ratsfraktion vom 14.01.2021 auf Umstellung der Aufwandsentschädigungen für Ratsmitglieder.

 

Ø  Siehe Beratungsergebnis im HFA am 09.02.2021 (zum Budget 100).

 

8.15     Antrag Nr. XI 2021 der CDU-Ratsfraktion vom 19.01.2021 die Vorgehensweise zur Errichtung einer zweiten Jugendeinrichtung in Emmerich in der Abfolge Erarbeitung Konzept, Erarbeitung Kostenschätzung, politische Diskussion und Grundsatzentscheidung vom Rat beschließen zu lassen.

 

Ø  Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 28.01.2021 dem HFA die Einrichtung eines noch zu beziffernden Haushaltsansatzes –mit SPERRVERMERK- für die Errichtung und den Betrieb einer Zweiten Jugendeinrichtung empfohlen.

 

8.16     Antrag Nr. X 2021 der CDU-Ratsfraktion vom 19.01.2021 die Vorgehensweise zur Abgabe eines Sachstandsberichts zur Digitalisierung unserer Schulen.

 

Ø  Die Verwaltung hat in der Sitzung des Schulausschusses am 21.01.2021 mündlich einen Sachstandsbericht vorgetragen, ein schriftlicher Sachstandsbericht wurde den Mitgliedern des Schulausschusses zugesichert.

 

8.17     Eingabe Nr. 2-2021 des FDP-Einzelratsmitglieds Herrn Straver und des FDP-Ortsverbands Emmerich vom 20.01.2021 auf Ergänzung des Stadtgutschein-Systems.

 

Ø  Siehe Beratungsergebnis im HFA am 09.02.2021 (zum Antrag der CDU-Ratsfraktion auf Einführung Stadtgutschein-System).

 

8.18     Antrag Nr. IX 2021 der BGE-Ratsfraktion vom 21.01.2021 auf Projektabbruch de Wette Telder.

 

Ø  Siehe Beratungsergebnis im HFA am 09.02.2021 (zum Budget 300).

 

 

 

Der folgende Antrag zum Haushaltsplanentwurf 2021 ist erst nach Antragsschluss eingegangen und konnte demnach nicht mehr in den für das Budget des Fachbereichs 5 zuständigen Fachausschuss beraten werden. Der Antrag ist im Rahmen der HFA-Sitzung noch zu beraten und zu beschließen:

 

8.19     Antrag Nr. VIII 2021 der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN vom 22.01.2021 zur Unterzeichnung der Deklaration "Biologische Vielfalt in Kommunen und zum Beitritt des Bündnisses "Kommunen für biologische Vielfalt" e.V. " (Anlage 3).

 

Ø  Stellungnahme der Verwaltung:

Der künftige Klimaschutzmanager soll insbesondere die Vertretung der Stadt Emmerich in verschiedenen Arbeitsgruppen und Initiativen prüfen. Da es verschiedene solcher Gruppen und Angebote gibt, soll die Entscheidung über die von den Grünen vorgeschlagene Unterzeichnung der Deklaration "Biologische Vielfalt in Kommunen" und den Beitritt zum Bündnis "Kommunen für biologische Vielfalt e. V." durch den Klimaschutzmanager gefällt werden. Die finanziellen Mittel hierfür sind durch den Klimaschutzmanager in den nächsten Haushalt einzustellen.

 

Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Unterzeichnung der Deklaration "Biologische Vielfalt in Kommunen" sowie den Beitritt zum Bündnis "Kommunen für biologische Vielfalt e. V." durch den künftigen Klimaschutzmanager prüfen zu lassen.

 

Der folgende Antrag zum Haushaltsplanentwurf 2021 ist erst nach Antragsschluss eingegangen und konnte demnach nicht mehr im Fachausschuss beraten werden. Der Antrag ist im Rahmen der HFA-Sitzung noch zu beraten und zu beschließen:

 

8.20     Antrag der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN vom 12.11.2020 zur Auslobung eines Preises für Zivilcourage (Anlage 4).

 

Ø  Stellungnahme der Verwaltung:

Der als Anlage 4 beigefügte Antrag wurde durch die Petentin per Fax eingereicht, ist jedoch bei der Verwaltung nie eingegangen, sondern erst auf Nachfrage der Petentin am 04.02.2021 zugegangen. Die Inhalte werden unterjährig geprüft und zu gegebener Zeit den politischen Entscheidungsträgern zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

Beschlussvorschlag:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Auslobung eines Preises für Zivilcourage durch die Verwaltung prüfen zu lassen.

 

 

 

9.         Straßen- und Wegekonzept der Stadt Emmerich am Rhein

 

Gemäß § 8a Absatz 1 KAG hat jede Gemeinde oder jeder Gemeindeverband ein gemeindliches Straßen- und Wegekonzept zu erstellen, welches vorhabenbezogen zu berücksichtigen hat, wann technisch, rechtlich und wirtschaftlich sinnvoll geplante Straßenunterhaltungsmaßnahmen möglich sind und wann beitragspflichtige Straßenausbaumaßnahmen an kommunalen Straßen erforderlich werden können.

Das Straßen- und Wegekonzept ist über den 5-jährigen Zeitraum der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung anzulegen und bei Bedarf, mindestens jedoch alle zwei Jahre fortzuschreiben. 

 

Das Straßen- und Wegekonzept ist als Anlage 5 der Vorlage beigefügt.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die dargestellten Maßnahmen mit finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen sind in der beigefügten Veränderungsliste zum endgültigen Haushalt 2021 abgebildet.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister