Betreff
Projektabbruch De Wette Telder;
hier: Antrag Nr. IX/2021 an den Rat der Stadt Emmerich am Rhein
Vorlage
03 - 17 0125/2021
Art
Antrag

Beschlussvorschlag

 

Aufgrund der Ausführungen im Fachgremium, der klaren Empfehlung der Bezirksregierung zum Wechsel des Förderprogramms, der städtebaulichen Bedeutung des Objektes stimmt der Rat  nach Gegenüberstellung der vermuteten Zuschüsse/ Kosten von ca. 571 T € zu, mindestens 330 T € (Saldo 241 T €) für die Sanierung und nicht nur die Sicherung des Baudenkmals.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss hat sich in seiner Sitzung am 09.02.2021 im Rahmen der Beratung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021; hier: Beratung in den Fachausschüssen – Budget 300 „Fachbereich 3 – Immobilien“ der Thematik angenommen und im Sinne des o. g. Beschlussvorschlages entschieden.

 

Eine Sicherung des Gebäudes ist vom beauftragten Architekten Herrn van Ackeren geschätzt worden. Die im Antrag angesprochene Fassadensanierung würde überschlägig 120 T € kosten. Die Sicherung des gesamten Denkmals (Hülle, Tragwerk etc.) wurde auf ca. 330 T € geschätzt - dies wäre aufgrund der denkmalschutzrechtlichen Verpflichtungen mindestens durchzuführen. Das Denkmalschutzgesetz NRW fordert, dass Baudenkmäler (und ortsfeste Bodendenkmäler) so zu nutzen sind, dass die Erhaltung der Substanz auf Dauer gewährleistet ist. Vor diesem Hintergrund wird in den einschlägigen Leitfäden zur Denkmalpflege (Charta von Venedig, Welterbekonvention, Deutsches Nationalkomitee für Denkmalschutz etc..) darauf abgestellt, dass die Erhaltung eines Denkmalobjektes immer durch eine der Gesellschaft nützliche Funktion begünstigt wird. Im Fall des Wette Telders wären dies aktuell die geplanten sozialen Nutzungen des Gebäudes als Standort in einem städtebaulichen Quartier. Der Grundgedanke der hinter dieser Annahme steckt ist, dass Baudenkmäler auf lange Sicht nur erhalten werden können, wenn diese sinnvoll genutzt werden. Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass die Denkmalpflege eine Gemeinwohlaufgabe vom hohem Rang ist, sodass die Erhaltungspflichtigen in einem besonderen Maß sozialgebunden werden. Auch Elemente des Gebäudes in dessen Inneren sind denkmalgeschützt. Hierzu zählen z. B. die Holztragwerkskonstruktion oder der mittelalterliche Gewölbekeller. So werden zu den geschätzten Kosten des Architekten für die Sicherungsmaßnahmen an der Substanz zukünftig weitere Unterhaltungskosten hinzukommen, da das Gebäude, trotz Leerstand, zum langfristigen Erhalt „bewirtschaftet“ werden muss (z. B. Heizen, Lüften, Kontrollgänge aus Schäden, usw.). Hierfür werden neben den investiven Kosten für die Sicherung weitere Unterhaltungskosten entstehen, die bei der durch die BGE angestrebten Nutzung, auf wenig bis gar keinen Gegenwert in Form einer sinnvollen Nutzung stoßen werden. Ferner ist eine „bloße“ Sicherung des Gebäudes nicht förderfähig.

 

Sachverhalt :

 

Sh. Anlage

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme ist im Haushaltsjahr 2021  vorgesehen. Sh. Budget 300

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.

 

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister