hier: Antrag Nr. IX/2021 an den Rat der Stadt Emmerich am Rhein
Beschlussvorschlag
Aufgrund der Ausführungen im
Fachgremium, der klaren Empfehlung der Bezirksregierung zum Wechsel des
Förderprogramms, der städtebaulichen Bedeutung des Objektes stimmt der Rat nach Gegenüberstellung der vermuteten
Zuschüsse/ Kosten von ca. 571 T € zu, mindestens 330 T € (Saldo 241 T €) für die
Sanierung und nicht nur die Sicherung des
Baudenkmals.
Stellungnahme der Verwaltung:
Der Haupt- und Finanzausschuss hat
sich in seiner Sitzung am 09.02.2021 im Rahmen der Beratung der
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021; hier: Beratung in den Fachausschüssen
– Budget 300 „Fachbereich 3 – Immobilien“ der Thematik angenommen und im Sinne
des o. g. Beschlussvorschlages entschieden.
Eine Sicherung des Gebäudes ist
vom beauftragten Architekten Herrn van Ackeren geschätzt worden. Die im Antrag
angesprochene Fassadensanierung würde überschlägig 120 T € kosten. Die
Sicherung des gesamten Denkmals (Hülle, Tragwerk etc.) wurde auf ca. 330 T €
geschätzt - dies wäre aufgrund der denkmalschutzrechtlichen Verpflichtungen
mindestens durchzuführen. Das Denkmalschutzgesetz NRW fordert, dass
Baudenkmäler (und ortsfeste Bodendenkmäler) so zu nutzen sind, dass die
Erhaltung der Substanz auf Dauer gewährleistet ist. Vor diesem Hintergrund wird
in den einschlägigen Leitfäden zur Denkmalpflege (Charta von Venedig, Welterbekonvention,
Deutsches Nationalkomitee für Denkmalschutz etc..) darauf abgestellt, dass die
Erhaltung eines Denkmalobjektes immer durch eine der Gesellschaft nützliche
Funktion begünstigt wird. Im Fall des Wette Telders wären dies aktuell die
geplanten sozialen Nutzungen des Gebäudes als Standort in einem städtebaulichen
Quartier. Der Grundgedanke der hinter dieser Annahme steckt ist, dass
Baudenkmäler auf lange Sicht nur erhalten werden können, wenn diese sinnvoll
genutzt werden. Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass die Denkmalpflege eine
Gemeinwohlaufgabe vom hohem Rang ist, sodass die Erhaltungspflichtigen in einem
besonderen Maß sozialgebunden werden. Auch Elemente des Gebäudes in dessen
Inneren sind denkmalgeschützt. Hierzu zählen z. B. die Holztragwerkskonstruktion
oder der mittelalterliche Gewölbekeller. So werden zu den geschätzten Kosten
des Architekten für die Sicherungsmaßnahmen an der Substanz zukünftig weitere
Unterhaltungskosten hinzukommen, da das Gebäude, trotz Leerstand, zum
langfristigen Erhalt „bewirtschaftet“ werden muss (z. B. Heizen, Lüften, Kontrollgänge
aus Schäden, usw.). Hierfür werden neben den investiven Kosten für die
Sicherung weitere Unterhaltungskosten entstehen, die bei der durch die BGE
angestrebten Nutzung, auf wenig bis gar keinen Gegenwert in Form einer sinnvollen
Nutzung stoßen werden. Ferner ist eine „bloße“ Sicherung des Gebäudes nicht
förderfähig.
Sachverhalt :
Sh. Anlage
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme ist
im Haushaltsjahr 2021 vorgesehen. Sh.
Budget 300
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.
Peter Hinze
Bürgermeister