hier: § 8 Aufwandsentschädigung
Beschlussvorschlag
Der Rat beschließt mit der Mehrheit der gesetzlichen Anzahl der
Ratsmitglieder die als Anlage 1 beigefügte 18. Änderungssatzung zur
Hauptsatzung der Stadt Emmerich am Rhein.
Sachdarstellung :
Die Verordnung über die Entschädigung der Mitglieder kommunaler
Vertretungen und Ausschüsse (Entschädigungsverordnung – EntschVO) regelt in § 1
Abs. 1, dass Aufwandsentschädigungen für Mitglieder kommunaler Vertretungen
entweder
1.
ausschließlich
als monatliche Pauschale oder
2.
gleichzeitig
als monatliche Pauschale und Sitzungsgeld
gezahlt werden können.
Die Höhe der Aufwandsentschädigung bei Ratsmitgliedern als
ausschließliche Pauschale beträgt monatlich aktuell 313,00 Euro (§ 1 Abs. 2 Nr.
1 Buchst. a) bb) EntschVO). Die Variante der Zahlbarmachung gleichzeitig als
monatliche Pauschale und als Sitzungsgeld (§ 1 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. b) bb)
setzt sich zusammen aus einer geringeren Pauschale in Höhe von aktuell 206,20
Euro monatlich und einem anlassbezogenen Sitzungsgeld in Höhe von 21,20 Euro.
Bislang werden in der Stadt Emmerich am Rhein die
Aufwandsentschädigungen für die Mitglieder des Rates gem. § 8 Abs. 2 der
Hauptsatzung der Stadt Emmerich am Rhein gleichzeitig als Pauschale und
Sitzungsgeld zahlbar gemacht.
Der Rat hat in seiner Sitzung am 23.02.2021 mehrheitlich beschlossen,
die Aufwandsentschädigung für Ratsmitglieder zum nächstmöglichen Zeitpunkt
ausschließlich als monatliche Pauschale zu zahlen; die damit einhergehenden
Mehrbelastungen des städtischen Haushaltes wurden in der Beschlussvorlage
(Vorlage Nr. 01 – 17 0108/2021)
erläutert und beziffert.
Die beschlossene Umstellung bedingt die Anpassung der Hauptsatzung
(hier: Neufassung § 8 Abs. 2) durch die als Anlage 1 der Vorlage anhängende 18.
Änderungssatzung.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Mehrausgaben 2021 ca. 5.800 Euro (anteilig), 2022 ff 8.700 Euro.
Die Mittel werden im HH 2021 bereitgestellt.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.
Peter Hinze
Bürgermeister