hier: Beschlussfassung
Beschlussvorschlag
Der Rat beschließt
1.
die nachfolgende Haushaltssatzung der Stadt
Emmerich am Rhein für das Haushaltsjahr 2021 mit Haushaltsplan und Anlagen:
Haushaltssatzung
der Stadt
Emmerich am Rhein
für das
Haushaltsjahr 2021
Aufgrund der §§ 78
ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch
Artikel 3 des Gesetzes vom 29. September 2020 (GV. NRW. S. 916), hat der Rat
der Stadt Emmerich am Rhein mit Beschluss vom XX.XX.2021 folgende Haushaltssatzung
erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan
für das Haushaltsjahr 2021, der die für die Erfüllung der Aufgaben der
Gemeinden voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen
sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen
Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird
im Ergebnisplan mit
Gesamtbetrag der Erträge auf 79.812.948
EUR
Gesamtbetrag der Aufwendungen
auf 85.909.593
EUR
im Finanzplan mit dem
Gesamtbetrag der Einzahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 71.649.341
EUR
Gesamtbetrag der Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 79.716.650
EUR
Gesamtbetrag der Einzahlungen
aus der Investitionstätigkeit auf 8.550.435
EUR
Gesamtbetrag der Auszahlungen
aus der Investitionstätigkeit auf 25.252.354
EUR
Gesamtbetrag der Einzahlungen
aus der Finanzierungstätigkeit auf 14.701.000
EUR
Gesamtbetrag der Auszahlungen
aus der Finanzierungstätigkeit auf
2.246.627 EUR
festgesetzt.
§ 2
Der Gesamtbetrag
der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist,
wird auf 14.701.000 EUR
festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von
Investitions-auszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf 26.411.000 EUR
festgesetzt.
§ 4
Die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage
aufgrund des voraussichtlichen Jahresergebnisses im Ergebnisplan wird auf 6.096.646 EUR
festgesetzt.
§ 5
Der Höchstbetrag
der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen,
wird auf 10.000.000 EUR
festgesetzt.
§ 6
Die Steuersätze
für die Gemeindesteuern sind durch die Hebesatzsatzung vom 17.12.2014 in der
Fassung der 1. Nachtragssatzung vom 19.12.2018 wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
1.1 für die land- und
forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A) auf 250
v.H.
1.2 für die Grundstücke
(Grundsteuer B) auf 443
v.H.
2. Gewerbesteuer auf 425
v.H.
§ 7
entfällt
§ 8
Der Kämmerer entscheidet über die Leistung von
über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen. Über- und
außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen ab 50.000 EUR im Einzelfall
bedürfen der vorherigen Zustimmung des Rates der Stadt nach § 83 Abs. 2 GO NRW.
Kalkulatorische Kosten, Rückstellungen, Innere Verrechnungen, bilanzielle
Abschreibungen sowie außer- und überplanmäßige Tilgungen nebst
Vorfälligkeitsentschädigungen und Kreditumschuldungen bleiben hiervon unberührt
und gelten unabhängig von ihrer Höhe als genehmigt.
Die Grenze erheblicher Abweichungen i.S. v. §
81 Abs. 2 Ziffer 1 und 2 GO NRW wird auf 3.500.000 EUR festgesetzt.
Die Geringfügigkeit von Investitionen i.S. v.
§ 81 Abs. 2 Ziffer 3 GO NRW wird auf 2.000.000 EUR festgesetzt.
Über- und außerplanmäßige
Verpflichtungsermächtigungen ab 50.000 EUR gelten gem. § 85 Abs. 1 GO NRW
i.V.m. § 83 Abs. 2 GO NRW als erheblich und bedürfen der vorherigen Zustimmung
des Rates.
Die Grenze der wesentlichen Investitionen gem.
§ 13 Abs. 1 KomHVO NRW wird auf 100.000 EUR festgesetzt.
§ 9
Die im Stellenplan enthaltenen Vermerke
"künftig umzuwandeln" (ku) und "künftig wegfallend" (kw)
werden bei Ausscheiden der bisherigen Stelleninhaber/innen aus diesen
Stellen wirksam.
§ 10
Zur flexiblen Stellenbewirtschaftung können
während des laufenden Haushaltsjahres Beamtenstellen mit vergleichbar
vergüteten Tarifbeschäftigten und Stellen von Tarifbeschäftigten mit
vergleichbar besoldeten Beamten besetzt werden. Soweit von dieser Ermächtigung
Gebrauch gemacht wird, ist der Stellenplan für das folgende Haushaltsjahr
entsprechend anzupassen.
2.
den Stellenplan 2021
3.
das Straßen- und Wegekonzept der Stadt
Emmerich am Rhein
Sachdarstellung :
Beratungsfolge,
Abstimmungs-/Beratungsergebnisse:
|
|
Dafür |
Dagegen |
Enthaltung |
19.01.2021 |
Sozialausschuss Budget 700 Budget 018 |
15 15 |
0 0 |
0 0 |
|
|
|
|
|
21.01.2021 |
Schulausschuss |
16 |
0 |
0 |
|
|
|
|
|
26.01.2021 |
Ausschuss für
Umwelt- und Klimaschutz |
17 |
0 |
0 |
28.01.2021 |
Jugendhilfeausschuss |
12 |
0 |
1 |
02.02.2021 |
Ausschuss für
Stadtentwicklung |
16 |
2 |
1 |
|
|
|
|
|
09.02.2021 |
Haupt- und Finanzausschuss Budget 100 Budget 200 Budget 300 Budget 600 Budget 013 Budget 014 Budget 015 Gesamthaushalt |
21 21 18 21 21 21 21 18 |
0 0 2 0 0 0 0 2 |
0 0 1 0 0 0 0 1 |
23.02.2021 |
Rat |
|
|
|
Der Entwurf der
Haushaltssatzung 2021 mit Budgetplan/Haushaltsplan und Anlagen wurde in der
Sitzung des Rates am 15.12.2020 eingebracht und zur weiteren Beratung an die
einzelnen Fachausschüsse verwiesen. Im Januar und Februar 2021 erfolgten die
Beratungen der Budgets in den Fachausschüssen; die Beratungsergebnisse
sind im Folgenden dargestellt.
1. |
Sozialausschuss am 19.01.2021 Der
Sozialausschuss berät das Budget 700 „Arbeit und Soziales“. Der Ausschuss
beschließt einstimmig den
vorgelegten Budgetbeschluss und setzt den Zuschussbedarf im Ergebnishaushalt
auf 1.785.322 € und im Finanzhaushalt auf 1.777.429 € fest. Daneben
berät der Sozialausschuss das Budget 018 „Integration und Demografie“. Einstimmig beschließt
der Ausschuss den vorgelegten Budgetbeschluss zum Budget 018 und setzt den
Zuschussbedarf im Ergebnishaushalt auf 185.504 € und im Finanzhaushalt auf
185.159 € fest. |
2. |
Schulausschuss am 21.01.2021 Der Schulausschuss
berät über den vorgelegten Budgetbeschluss 2021 und beschließt diesen
einstimmig und setzt den Zuschussbedarf für das Budget 403-415 „Schule
allgemein und Sport“ und „Schulen“ im Ergebnishaushalt auf 3.752.328 Euro und
im Finanzhaushalt auf 4.093.457 Euro fest. |
3. |
Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz am
26.01.2021 Der Ausschuss für
Umwelt- und Klimaschutz berät das Budget 016 „Klimaschutz“. Der Ausschuss beschließt
einstimmig den vorgelegten Budgetbeschluss und
setzt den Zuschussbedarf im Ergebnis- und Finanzhaushalt auf 103.992 € fest. |
|
|
4. |
Jugendhilfeausschuss am 28.01.2021 Der Ausschuss beschließt bei einer
Enthaltung den vorgelegten Budgetbeschluss für das Budget 401 „Jugend
allgemein“ und 402 „Jugendcafé am Brink“ und setzt den Zuschussbedarf im
Ergebnishaushalt mit 12.225.159 Euro und im Finanzhaushalt mit 12.220.513
Euro fest. Zudem empfiehlt der Jugendhilfeausschuss dem Haupt- und Finanzausschuss
die Einrichtung eines noch zu beziffernden Haushaltsansatzes –mit
SPERRVERMERK- für die Errichtung und den Betrieb einer Zweiten
Jugendeinrichtung. |
5. |
Ausschuss für Stadtentwicklung am
02.02.2021
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung berät über den vorgelegten Haushaltsentwurf einschl. der 3
zu beratenden Anträge. Bei 2 Gegenstimmen und 1 Enthaltung beschließt der
Ausschuss mehrheitlich den vorgelegten Budgetbeschluss und setzt den
Zuschussbedarf für das Budget 500 „Stadtentwicklung“ im Ergebnishaushalt auf
3.697.197 Euro und im Finanzhaushalt auf 3.180.612 Euro für die lfd.
Verwaltungstätigkeit und 5.847.200 Euro für die Investitionstätigkeit fest
zzgl. 50.000 Euro zur Durchführung eines Dorfentwicklungskonzeptes für Praest
durch ein externes Planungsbüro sowie 20.000 Euro für die Errichtung je einer
Ladestation mit Schließfächern in Hochelten und auf der Rheinpromenade. |
|
|
6. Haupt- und
Finanzausschuss am 09.02.2021
Der
Haupt- und Finanzausschuss berät zunächst über an den HFA verwiesene und
abschließend noch zu beratene Anträge zum Haushaltsentwurf 2021und empfiehlt
dem Rat
- einstimmig den Zuschuss an die
Wirtschaftsförderungs- und Stadtmarketinggesellschaft mbH zwecks
Einführung eines Stadtgutscheinsystems im endgültigen Haushalt 2021 um
150.000 € (125.000 € Stadtgutscheine zzgl. 15.000 € Einführungskosten) zu
erhöhen (Antrag Nr. XXX 2020 der CDU Fraktion auf „Einführung eines
Stadtgutschein-Systems" vom 23.11.2020).
- bei 3 Gegenstimmen auf den Aufbau und
den Betrieb eines Rats-TV zu verzichten (Antrag Nr. IX 2020 der
BGE-Ratsfraktion auf „Erhöhte Transparenz durch mehr Digitalisierung in
der kommunalpolitischen Arbeit“ vom 02.04.2020).
Sodann
berät der Haupt-und Finanzausschuss über die folgenden Fachbereichs- / Stabstellenbudgets:
- Budget 100 - Fachbereich 1 - Zentrale
Dienste
Der HFA berät zusätzlich über
- die Umstellung der
Aufwandsentschädigungen für Ratsmitglieder und empfiehlt dem Rat bei 8
Gegenstimmen die Aufwandsentschädigungen für Ratsmitglieder entsprechend §
1 Abs. 1 der Entschädigungsverordnung zum nächstmöglichen Zeitpunkt
ausschließlich als monatliche Pauschale zu zahlen. Die Zahlung der
besonderen Aufwendung für Ausschussvorsitzende wird in der bisherigen Form
beibehalten.
- Budget 200 - Fachbereich 2 – Finanzen
- Budget 300 - Fachbereich 3 – Immobilien
Der HFA berät zusätzlich über
Ø den Abbruch des Projektes de
Wette Telder und die Sicherung dieses Gebäudes und empfiehlt mehrheitlich aufgrund
der Ausführungen der Verwaltung, der klaren Empfehlung der Bezirksregierung zum
Wechsel des Förderprogramms und der städtebaulichen Bedeutung des Objektes nach
Gegenüberstellung der vermuteten Zuschüsse/ Kosten die Sanierung und nicht nur
die Sicherung des Baudenkmals de Wette Telder,
Ø die Aufstellmöglichkeiten für
Photovoltaikanlagen sowie von Fassaden- und Dachbegrünung an städtischen
Gebäuden, nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem
Rat mehrheitlich 5.000 Euro für Aufwendungen zur Beratung hinsichtlich
Fassadenbegrünungen in den endgültigen Haushalt 2021 einzustellen,
Ø die Prüfung des Einbaus von
Lüftungsgeräten im Neubau der Gesamtschule sowie die Prüfung
Nachrüstungsbedarfs mit Lüftungsgeräten in Schulräumen an den Emmericher Schulen
aufgrund der pandemischen Lage und nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur
Kenntnis,
Ø die Bereitstellung von
Haushaltsmitteln zur Bezuschussung des Berufsbildungszentrum Kreis Kleve e.V.
zur Erneuerung der Lüftungsanlage und empfiehlt dem Rat mit einer Enthaltung
5.000 Euro in den endgültigen Haushalt 2021 einzustellen,
Ø die Bereitstellung von
Haushaltsmitteln für Pflasterarbeiten an der St. Georg Schule und empfiehlt dem
Rat einstimmig 5.500 Euro in den endgültigen Haushalt 2021 einzustellen.
- Budget 600 - Fachbereich 6 –
Bürgerservice und Ordnung
- Budget 013 - Stabsstelle
Öffentlichkeitsarbeit
- Budget 014 - Stabsstelle Örtliche
Rechnungsprüfung
- Budget 015 - Gleichstellung
und
empfiehlt jeweils einstimmig bzw. beim Budget 300 mehrheitlich dem Rat die
Annahme des vorgelegten Budgets mit dem jeweils ausgewiesenen Zuschussbedarf.
Anschließend berät
der Haupt- und Finanzausschuss über die bisher nicht beratenen Anträge zum Haushaltsentwurf 2021 und
empfiehlt dem Rat
- einstimmig die Unterzeichnung der Deklaration "Biologische
Vielfalt in Kommunen" sowie den Beitritt zum Bündnis "Kommunen
für biologische Vielfalt e. V." durch den künftigen Klimaschutzmanager
prüfen zu lassen,
- einstimmig die Auslobung eines Preises für Zivilcourage durch die
Verwaltung prüfen zu lassen.
Schließlich
empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss mit 18 Stimmen bei 2 Gegenstimmen und
einer Enthaltung die Empfehlungen der Fachausschüsse und der zuvor getroffenen Beschlüsse und getroffenen Empfehlungen
zu den Budgets100, 200, 300, 600, 013, 014 und 015 dem Rat zur Annahme.
Darüber hinaus
beschließt der HFA mit 18 Stimmen bei 2 Gegenstimmen und einer Enthaltung die
in der 1. Veränderungsliste
aufgeführten Veränderungen und Ergänzungen dem Rat zur Annahme.
Schließlich
empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss mit 18 Stimmen bei 2 Gegenstimmen und
einer Enthaltung dem Rat die Haushaltssatzung 2020 (Gesamthaushalt) einschließlich aller zuvor beschlossenen Ergänzungen
und Veränderungen.
7. Bürgerbeteiligung
und Einwendungen
Seit dem 16.12.2020
liegt der Entwurf des Haushaltsplanes 2021 öffentlich aus, wozu die Einwohner
und Abgabepflichtigen bis zum 09.02.2020 Einwendungen erheben konnten.
Innerhalb des gesetzlichen Auslegungszeitraumes gingen aus der Bürger- und
Einwohnerschaft keine Anregungen und Einwendungen ein.
8. Zusammenfassung
der bisherigen Beschlüsse und Veränderungen
In der beiliegenden
Veränderungsliste (Anlage 1)
sind die zwischenzeitlich eingetretenen Ansatzänderungen (Stand 17.02.2021) und
die Beschlussempfehlungen der Fachausschüsse aufgeführt. Diese Veränderungen
sind im Beschlussvorschlag eingearbeitet.
Hiernach ergaben
sich insgesamt nachfolgende Änderungen in den Budgets und der Verteilmasse
sowie in der Vorabdotierung:
8.1 in
den Budgets:
im Ergebnisplan Erhöhung der Erträge um 513.323 EUR
Erhöhung der Aufwendungen um 3.168.452 EUR
im
Finanzplan Erhöhung der
Einzahlungen um 1.514.173 EUR
Erhöhung der Auszahlungen um 6.234.712 EUR
8.2 in
den Vorabdotierungen:
im Ergebnisplan Erhöhung der Erträge um 0
EUR
Erhöhung der Aufwendungen um 291.000 EUR
im Finanzplan Erhöhung
der Einzahlungen um 0
EUR
Erhöhung der Auszahlungen um 291.000 EUR
8.3 in
der Verteilmasse:
im Ergebnisplan Erhöhung der
Erträge um 257.871 EUR
Erhöhung der Aufwendungen um 3.180 EUR
im Finanzplan Verminderung
der Einzahlungen um 190.395 EUR
Erhöhung der
Auszahlungen um 3.180 EUR
8.4 Auswirkungen
auf die Haushaltssatzung
Der Gesamtergebnisplan weist für 2021 nun eine Unterdeckung
von 6.096.646 Euro aus.
Der Gesamtfinanzplan weist eine Unterdeckung
von 12.314.856 Euro aus.
Kredite
Der Gesamtbetrag der
Kreditaufnahmen für Investitionen erhöht sich
um 2.065.000 Euro.
Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen
erhöht sich um 16.310.000 Euro.
8.5 Finanzplanungsjahre
Die Ergebnisplanung 2022 verbessert sich von 5.391.215 Euro auf 4.813.903
Euro.
Die Finanzplanung 2022 verschlechtert
sich von 5.424.109 Euro auf 7.346.655 Euro.
Die Ergebnisplanung 2023 verbessert sich von 4.601.502 Euro auf 3.836.564
Euro.
Die Finanzplanung 2023 verschlechtert
sich von 4.847.854 Euro auf 6.102.854 Euro.
Die Ergebnisplanung 2024 verschlechtert sich von 3.113.411 Euro auf
3.356.762 Euro.
Die Finanzplanung 2024 verschlechtert
sich von 3.742.576 Euro auf 5.078.683 Euro.
8.6 Stellenplan
Der dem Haupt- und
Finanzausschuss am 09.02.2021 vorgelegte geänderte Stellenplan 2021 (Anlage 2) wurde mit 18 Stimmen bei
2 Gegenstimmen und 1 Enthaltung beschlossen.
9. Eingaben
und Anträge
Die bisher
eingegangenen Eingaben und Anträge zum Haushaltsplanentwurf 2021 wurden in den
voran gegangenen Fachausschüssen bzw. werden in den voran gegangenen
Tagesordnungspunkten der Ratssitzung am 23.02.2021 beraten und dem Rat zum
Beschluss empfohlen. Die Beschlussempfehlungen sind in die Vorlage
eingearbeitet.
In der Ratssitzung am 23.02.2021 erst
beschlossene Änderungen würden den Beschlussvorschlag über die Haushaltssatzung
2021 noch entsprechend ändern.
10. Straßen- und
Wegekonzept der Stadt Emmerich am Rhein
Gemäß § 8a Absatz 1 KAG hat jede Gemeinde oder jeder Gemeindeverband
ein gemeindliches Straßen- und Wegekonzept zu erstellen, welches
vorhabenbezogen zu berücksichtigen hat, wann technisch, rechtlich und
wirtschaftlich sinnvoll geplante Straßenunterhaltungsmaßnahmen möglich sind und
wann beitragspflichtige Straßenausbaumaßnahmen an kommunalen Straßen
erforderlich werden können.
Das Straßen- und Wegekonzept ist über den 5-jährigen Zeitraum der
mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung anzulegen und bei Bedarf, mindestens
jedoch alle zwei Jahre fortzuschreiben.
Das Straßen- und Wegekonzept ist als Anlage 3 der Vorlage beigefügt.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
.
Die Maßnahme sind
im Haushaltsjahr 2021 vorgesehen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.
Peter Hinze
Bürgermeister