Beschlussvorschlag

 

Der Rat beschließt

 

1.    die nachfolgende Haushaltssatzung der Stadt Emmerich am Rhein für das Haushaltsjahr 2021 mit Haushaltsplan und Anlagen:

 

 

Haushaltssatzung

der Stadt Emmerich am Rhein

für das Haushaltsjahr 2021

 

Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 29. September 2020 (GV. NRW. S. 916), hat der Rat der Stadt Emmerich am Rhein mit Beschluss vom XX.XX.2021 folgende Haushaltssatzung erlassen:

 

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinden voraussichtlich anfallenden Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird

 

 

 

im Ergebnisplan mit

     Gesamtbetrag der Erträge auf                                                                       79.812.948 EUR

     Gesamtbetrag der Aufwendungen auf                                                          85.909.593 EUR

 

im Finanzplan mit dem

     Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf     71.649.341 EUR

     Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf    79.716.650 EUR

 

     Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit auf                   8.550.435 EUR

     Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit auf                25.252.354 EUR

 

     Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf            14.701.000 EUR

     Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf            2.246.627 EUR

 

festgesetzt.     

 

§ 2

 

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist,

wird auf                                                                                                           14.701.000 EUR

festgesetzt.

 

§ 3

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitions-auszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf                      26.411.000 EUR

festgesetzt.

§ 4

           

Die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage aufgrund des voraussichtlichen Jahresergebnisses im Ergebnisplan wird auf                                                6.096.646 EUR

festgesetzt.

 

§ 5

 

Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf                                                                                10.000.000 EUR

festgesetzt.

 

§ 6

 

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern sind durch die Hebesatzsatzung vom 17.12.2014 in der Fassung der 1. Nachtragssatzung vom 19.12.2018  wie folgt festgesetzt:

 

1.         Grundsteuer

1.1       für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

            (Grundsteuer A) auf                                                                                        250 v.H.

1.2       für die Grundstücke

            (Grundsteuer B) auf                                                                                        443 v.H.

 

2.         Gewerbesteuer auf                                                                                         425 v.H.

 

 

 

 

§ 7

 

entfällt

 

§ 8

 

Der Kämmerer entscheidet über die Leistung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen. Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen ab 50.000 EUR im Einzelfall bedürfen der vorherigen Zustimmung des Rates der Stadt nach § 83 Abs. 2 GO NRW. Kalkulatorische Kosten, Rückstellungen, Innere Verrechnungen, bilanzielle Abschreibungen sowie außer- und überplanmäßige Tilgungen nebst Vorfälligkeitsentschädigungen und Kreditumschuldungen bleiben hiervon unberührt und gelten unabhängig von ihrer Höhe als genehmigt.

 

Die Grenze erheblicher Abweichungen i.S. v. § 81 Abs. 2 Ziffer 1 und 2 GO NRW wird auf 3.500.000 EUR festgesetzt.

 

Die Geringfügigkeit von Investitionen i.S. v. § 81 Abs. 2 Ziffer 3 GO NRW wird auf 2.000.000 EUR festgesetzt.

 

Über- und außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen ab 50.000 EUR gelten gem. § 85 Abs. 1 GO NRW i.V.m. § 83 Abs. 2 GO NRW als erheblich und bedürfen der vorherigen Zustimmung des Rates.

 

Die Grenze der wesentlichen Investitionen gem. § 13 Abs. 1 KomHVO NRW wird auf 100.000 EUR festgesetzt.

 

§ 9

 

Die im Stellenplan enthaltenen Vermerke "künftig umzuwandeln" (ku) und "künftig wegfallend" (kw) werden bei Ausscheiden der bisherigen Stelleninhaber/innen aus diesen

Stellen wirksam.

 

§ 10

 

Zur flexiblen Stellenbewirtschaftung können während des laufenden Haushaltsjahres Beamtenstellen mit vergleichbar vergüteten Tarifbeschäftigten und Stellen von Tarifbeschäftigten mit vergleichbar besoldeten Beamten besetzt werden. Soweit von dieser Ermächtigung Gebrauch gemacht wird, ist der Stellenplan für das folgende Haushaltsjahr entsprechend anzupassen.

 

 

2.    den Stellenplan 2021

 

3.    das Straßen- und Wegekonzept der Stadt Emmerich am Rhein

 

 

 

Sachdarstellung :

 

Beratungsfolge, Abstimmungs-/Beratungsergebnisse:

 

 

 

 

Dafür

Dagegen

Enthaltung

19.01.2021

Sozialausschuss

Budget 700

Budget 018

 

15

15

 

0

0

 

0

0

 

 

 

 

 

21.01.2021

Schulausschuss

16

0

0

 

 

 

 

 

26.01.2021

Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz

 

 

17

 

 

0

 

 

0

 

28.01.2021

Jugendhilfeausschuss

12

0

1

 

02.02.2021

Ausschuss für Stadtentwicklung

16

2

1

 

 

 

 

 

 

09.02.2021

 

Haupt- und Finanzausschuss

Budget 100

Budget 200

Budget 300

Budget 600

Budget 013

Budget 014

Budget 015

 

Gesamthaushalt

 

 

 

21

21

18

21

21

21

21

 

18

 

 

 

 

 

0

0

2

0

0

0

0

 

2

 

 

0

0

1

0

0

0

0

 

1

 

23.02.2021

Rat

 

 

 

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung 2021 mit Budgetplan/Haushaltsplan und Anlagen wurde in der Sitzung des Rates am 15.12.2020 eingebracht und zur weiteren Beratung an die einzelnen Fachausschüsse verwiesen. Im Januar und Februar 2021 erfolgten die Beratungen der Budgets in den Fachausschüssen; die Beratungsergebnisse sind im Folgenden dargestellt.

 

 

 

1.

Sozialausschuss am 19.01.2021

 

Der Sozialausschuss berät das Budget 700 „Arbeit und Soziales“. Der Ausschuss beschließt einstimmig den vorgelegten Budgetbeschluss und setzt den Zuschussbedarf im Ergebnishaushalt auf 1.785.322 € und im Finanzhaushalt auf 1.777.429 € fest.

 

Daneben berät der Sozialausschuss das Budget 018 „Integration und Demografie“. Einstimmig beschließt der Ausschuss den vorgelegten Budgetbeschluss zum Budget 018 und setzt den Zuschussbedarf im Ergebnishaushalt auf 185.504 € und im Finanzhaushalt auf 185.159 € fest.

 

 

2.

Schulausschuss am 21.01.2021

 

Der Schulausschuss berät über den vorgelegten Budgetbeschluss 2021 und beschließt diesen einstimmig und setzt den Zuschussbedarf für das Budget 403-415 „Schule allgemein und Sport“ und „Schulen“ im Ergebnishaushalt auf 3.752.328 Euro und im Finanzhaushalt auf 4.093.457 Euro fest.

 

 

3.

Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz am 26.01.2021

 

Der Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz berät das Budget 016 „Klimaschutz“. Der Ausschuss beschließt einstimmig den vorgelegten Budgetbeschluss und setzt den Zuschussbedarf im Ergebnis- und Finanzhaushalt auf 103.992 € fest.

 

 

 

4.

Jugendhilfeausschuss am 28.01.2021

 

Der Ausschuss beschließt bei einer Enthaltung den vorgelegten Budgetbeschluss für das Budget 401 „Jugend allgemein“ und 402 „Jugendcafé am Brink“ und setzt den Zuschussbedarf im Ergebnishaushalt mit 12.225.159 Euro und im Finanzhaushalt mit 12.220.513 Euro fest. Zudem empfiehlt der Jugendhilfeausschuss dem Haupt- und Finanzausschuss die Einrichtung eines noch zu beziffernden Haushaltsansatzes –mit SPERRVERMERK- für die Errichtung und den Betrieb einer Zweiten Jugendeinrichtung.

 

 

 

5.

Ausschuss für Stadtentwicklung am 02.02.2021

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung berät über den vorgelegten Haushaltsentwurf einschl. der 3 zu beratenden Anträge. Bei 2 Gegenstimmen und 1 Enthaltung beschließt der Ausschuss mehrheitlich den vorgelegten Budgetbeschluss und setzt den Zuschussbedarf für das Budget 500 „Stadtentwicklung“ im Ergebnishaushalt auf 3.697.197 Euro und im Finanzhaushalt auf 3.180.612 Euro für die lfd. Verwaltungstätigkeit und 5.847.200 Euro für die Investitionstätigkeit fest zzgl. 50.000 Euro zur Durchführung eines Dorfentwicklungskonzeptes für Praest durch ein externes Planungsbüro sowie 20.000 Euro für die Errichtung je einer Ladestation mit Schließfächern in Hochelten und auf der Rheinpromenade.

 

 

 

6.       Haupt- und Finanzausschuss am 09.02.2021

 

Der Haupt- und Finanzausschuss berät zunächst über an den HFA verwiesene und abschließend noch zu beratene Anträge zum Haushaltsentwurf 2021und empfiehlt dem Rat

  • einstimmig den Zuschuss an die Wirtschaftsförderungs- und Stadtmarketinggesellschaft mbH zwecks Einführung eines Stadtgutscheinsystems im endgültigen Haushalt 2021 um 150.000 € (125.000 € Stadtgutscheine zzgl. 15.000 € Einführungskosten) zu erhöhen (Antrag Nr. XXX 2020 der CDU Fraktion auf „Einführung eines Stadtgutschein-Systems" vom 23.11.2020).
  • bei 3 Gegenstimmen auf den Aufbau und den Betrieb eines Rats-TV zu verzichten (Antrag Nr. IX 2020 der BGE-Ratsfraktion auf „Erhöhte Transparenz durch mehr Digitalisierung in der kommunalpolitischen Arbeit“ vom 02.04.2020).

 

Sodann berät der Haupt-und Finanzausschuss über die folgenden Fachbereichs- / Stabstellenbudgets:

 

  • Budget 100 - Fachbereich 1 - Zentrale Dienste

Der HFA berät zusätzlich über

  • die Umstellung der Aufwandsentschädigungen für Ratsmitglieder und empfiehlt dem Rat bei 8 Gegenstimmen die Aufwandsentschädigungen für Ratsmitglieder entsprechend § 1 Abs. 1 der Entschädigungsverordnung zum nächstmöglichen Zeitpunkt ausschließlich als monatliche Pauschale zu zahlen. Die Zahlung der besonderen Aufwendung für Ausschussvorsitzende wird in der bisherigen Form beibehalten.
  • Budget 200 - Fachbereich 2 – Finanzen
  • Budget 300 - Fachbereich 3 – Immobilien

Der HFA berät zusätzlich über

Ø  den Abbruch des Projektes de Wette Telder und die Sicherung dieses Gebäudes und empfiehlt mehrheitlich aufgrund der Ausführungen der Verwaltung, der klaren Empfehlung der Bezirksregierung zum Wechsel des Förderprogramms und der städtebaulichen Bedeutung des Objektes nach Gegenüberstellung der vermuteten Zuschüsse/ Kosten die Sanierung und nicht nur die Sicherung des Baudenkmals de Wette Telder,

Ø  die Aufstellmöglichkeiten für Photovoltaikanlagen sowie von Fassaden- und Dachbegrünung an städtischen Gebäuden, nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat mehrheitlich 5.000 Euro für Aufwendungen zur Beratung hinsichtlich Fassadenbegrünungen in den endgültigen Haushalt 2021 einzustellen,

Ø  die Prüfung des Einbaus von Lüftungsgeräten im Neubau der Gesamtschule sowie die Prüfung Nachrüstungsbedarfs mit Lüftungsgeräten in Schulräumen an den Emmericher Schulen aufgrund der pandemischen Lage und nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis,

Ø  die Bereitstellung von Haushaltsmitteln zur Bezuschussung des Berufsbildungszentrum Kreis Kleve e.V. zur Erneuerung der Lüftungsanlage und empfiehlt dem Rat mit einer Enthaltung 5.000 Euro in den endgültigen Haushalt 2021 einzustellen,

Ø  die Bereitstellung von Haushaltsmitteln für Pflasterarbeiten an der St. Georg Schule und empfiehlt dem Rat einstimmig 5.500 Euro in den endgültigen Haushalt 2021 einzustellen.

  • Budget 600 - Fachbereich 6 – Bürgerservice und Ordnung
  • Budget 013 - Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit
  • Budget 014 - Stabsstelle Örtliche Rechnungsprüfung
  • Budget 015 - Gleichstellung

und empfiehlt jeweils einstimmig bzw. beim Budget 300 mehrheitlich dem Rat die Annahme des vorgelegten Budgets mit dem jeweils ausgewiesenen Zuschussbedarf.

 

 

Anschließend berät der Haupt- und Finanzausschuss über die bisher nicht beratenen Anträge zum Haushaltsentwurf 2021 und empfiehlt dem Rat

  • einstimmig die Unterzeichnung der Deklaration "Biologische Vielfalt in Kommunen" sowie den Beitritt zum Bündnis "Kommunen für biologische Vielfalt e. V." durch den künftigen Klimaschutzmanager prüfen zu lassen,
  • einstimmig die Auslobung eines Preises für Zivilcourage durch die Verwaltung prüfen zu lassen.

 

Schließlich empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss mit 18 Stimmen bei 2 Gegenstimmen und einer Enthaltung die Empfehlungen der Fachausschüsse und der zuvor getroffenen Beschlüsse und getroffenen Empfehlungen zu den Budgets100, 200, 300, 600, 013, 014 und 015 dem Rat zur Annahme.

 

Darüber hinaus beschließt der HFA mit 18 Stimmen bei 2 Gegenstimmen und einer Enthaltung die in der 1. Veränderungsliste aufgeführten Veränderungen und Ergänzungen dem Rat zur Annahme.

 

Schließlich empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss mit 18 Stimmen bei 2 Gegenstimmen und einer Enthaltung dem Rat die Haushaltssatzung 2020 (Gesamthaushalt) einschließlich aller zuvor beschlossenen Ergänzungen und Veränderungen.

 

 

7.       Bürgerbeteiligung und Einwendungen

 

Seit dem 16.12.2020 liegt der Entwurf des Haushaltsplanes 2021 öffentlich aus, wozu die Einwohner und Abgabepflichtigen bis zum 09.02.2020 Einwendungen erheben konnten. Innerhalb des gesetzlichen Auslegungszeitraumes gingen aus der Bürger- und Einwohnerschaft keine Anregungen und Einwendungen ein.

 

 

8.       Zusammenfassung der bisherigen Beschlüsse und Veränderungen

 

In der beiliegenden Veränderungsliste (Anlage 1) sind die zwischenzeitlich eingetretenen Ansatzänderungen (Stand 17.02.2021) und die Beschlussempfehlungen der Fachausschüsse aufgeführt. Diese Veränderungen sind im Beschlussvorschlag eingearbeitet.

 

Hiernach ergaben sich insgesamt nachfolgende Änderungen in den Budgets und der Verteilmasse sowie in der Vorabdotierung:

 

8.1       in den Budgets:

 

im Ergebnisplan          Erhöhung der Erträge um                                           513.323 EUR

Erhöhung der Aufwendungen um                            3.168.452 EUR

 

im Finanzplan              Erhöhung der Einzahlungen um                              1.514.173 EUR

Erhöhung der Auszahlungen um                              6.234.712 EUR

 

8.2       in den Vorabdotierungen:

 

im Ergebnisplan          Erhöhung der Erträge um                                                       0 EUR

Erhöhung der Aufwendungen um                               291.000 EUR

 

im Finanzplan              Erhöhung der Einzahlungen um                                            0 EUR

Erhöhung der Auszahlungen um                                 291.000 EUR

 

8.3       in der Verteilmasse:

 

im Ergebnisplan          Erhöhung der Erträge um                                             257.871 EUR

Erhöhung der Aufwendungen um                                     3.180 EUR

 

im Finanzplan              Verminderung der Einzahlungen um                            190.395 EUR

                                    Erhöhung der Auszahlungen um                                      3.180 EUR

 

8.4       Auswirkungen auf die Haushaltssatzung

 

Der Gesamtergebnisplan weist für 2021 nun eine Unterdeckung von 6.096.646 Euro aus.

 

Der Gesamtfinanzplan weist eine Unterdeckung von 12.314.856 Euro aus.

 
Kredite

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen erhöht sich um 2.065.000 Euro.

 

Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen erhöht sich um 16.310.000 Euro.

 

 

8.5       Finanzplanungsjahre

Die Ergebnisplanung 2022      verbessert sich von 5.391.215 Euro auf 4.813.903 Euro.

Die Finanzplanung      2022    verschlechtert sich von 5.424.109 Euro auf 7.346.655 Euro.

Die Ergebnisplanung 2023      verbessert sich von 4.601.502 Euro auf 3.836.564 Euro.

Die Finanzplanung      2023    verschlechtert sich von 4.847.854 Euro auf 6.102.854 Euro.

Die Ergebnisplanung 2024      verschlechtert sich von 3.113.411 Euro auf 3.356.762 Euro.

Die Finanzplanung      2024    verschlechtert sich von 3.742.576 Euro auf 5.078.683 Euro.

 

 

8.6       Stellenplan

 

Der dem Haupt- und Finanzausschuss am 09.02.2021 vorgelegte geänderte Stellenplan 2021 (Anlage 2) wurde mit 18 Stimmen bei 2 Gegenstimmen und 1 Enthaltung beschlossen.

 

 

9.         Eingaben und Anträge

 

Die bisher eingegangenen Eingaben und Anträge zum Haushaltsplanentwurf 2021 wurden in den voran gegangenen Fachausschüssen bzw. werden in den voran gegangenen Tagesordnungspunkten der Ratssitzung am 23.02.2021 beraten und dem Rat zum Beschluss empfohlen. Die Beschlussempfehlungen sind in die Vorlage eingearbeitet.

In der Ratssitzung am 23.02.2021 erst beschlossene Änderungen würden den Beschlussvorschlag über die Haushaltssatzung 2021 noch entsprechend ändern.

 

 

10.       Straßen- und Wegekonzept der Stadt Emmerich am Rhein

 

Gemäß § 8a Absatz 1 KAG hat jede Gemeinde oder jeder Gemeindeverband ein gemeindliches Straßen- und Wegekonzept zu erstellen, welches vorhabenbezogen zu berücksichtigen hat, wann technisch, rechtlich und wirtschaftlich sinnvoll geplante Straßenunterhaltungsmaßnahmen möglich sind und wann beitragspflichtige Straßenausbaumaßnahmen an kommunalen Straßen erforderlich werden können.

Das Straßen- und Wegekonzept ist über den 5-jährigen Zeitraum der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung anzulegen und bei Bedarf, mindestens jedoch alle zwei Jahre fortzuschreiben. 

 

Das Straßen- und Wegekonzept ist als Anlage 3 der Vorlage beigefügt.

 

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

.

Die Maßnahme sind im Haushaltsjahr 2021 vorgesehen.

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister