Betreff
Schulbauvorhaben "Grollscher Weg" für die Gesamtschule Emmerich am Rhein;
hier: Vorplanung mit Grobkostenschätzung
Vorlage
04 - 17 0144/2021
Art
Verwaltungsvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag

 

Der Haupt- und Finanzausschuss beauftragt die Verwaltung, das Schulbauvorhaben „Grollscher Weg“ im Rahmen der vorgestellten Vorplanung einschließlich der vereinbarten Änderungspunkte umzusetzen.

 

Sachdarstellung :

 

Im Rahmen der Errichtung der Gesamtschule wurde auf Seiten der Schulentwicklungsplanung eine fünf- bis sechszügige Gesamtschule durch die Fa. Komplan prognostiziert, die in Ausnahmejahren auch sieben Züge aufnehmen kann. Die Bezirks-, bzw. Landesregierung hat daher eine Gesamtschule bis zur Siebenzügigkeit genehmigt.

 

Für die Gesamtschule sollen nach Abschluss der Bauarbeiten drei Schulgebäude an den Standorten Brink, Paaltjessteege und Grollscher Weg zur Verfügung stehen. Die Jahrgänge 5 bis 7 sollen dann im derzeit im Bau befindlichen Gebäude Brink untergebracht werden. Für die Oberstufe, sowie für die Fachräume der Oberstufe und der Jahrgänge 5 bis 7 stehen dann die Räume im bereits hergerichteten Gebäude Paatljessteege zur Verfügung. Das Brinkgebäude ist so konzipiert, dass in den Jahrgangsclustern in Ausnahmejahren bis zu sieben Klassen untergebracht werden können. Ansonsten ist ein Cluster für sechs Klassen ausgerichtet und hat dann einen unterrichtsgroßen Mehrzweck-/Differenzierungsraum und zwei kleinere Differenzierungsräume. Hiermit wird dem Klassenraumprinzip in den unteren Jahrgängen Rechnung getragen.

 

Das Gebäude Grollscher Weg, für das nun die Leistungsphase 2 abgeschlossen werden soll, wird sechszügig geplant. Da hier das Fachraumprinzip für die Raumbelegung greifen soll, ist es durch eine einfachere Verteilung möglich, auch mal einen siebten Zug unterzubringen.

 

Auslastung der Standorte

Die Gesamtschule hat in jedem Jahrgang mindestens fünf Klassen, wobei oft aufgrund der teils hohen Schülerzahl auch ein weiterer Zug möglich wäre.

 

Schuljahr

5 (21/22)

5 (20/21)

6 (20/21)

7 (20/21)

8 (20/21)

9 (20/21)

10 (20/21)

SuS

120 - 140*

122

131

136

148

136

148

Züge

5 - 6

5 (Ø24,4)

5 (Ø26,2)

5 (Ø27,2)

5 (Ø29,6)

5 (Ø27,2)

6 (Ø24,7)

 

 

Auch für die folgenden Jahrgänge, die in den kommenden Jahren aus den Grundschulen in die weiterführenden Schulen wechseln, werden eher höhere als niedrigere Anmeldezahlen erwartet. Der derzeitige vierte Jahrgang ist der kleinste Jahrgang der Emmericher Grundschulen. (*) Hier wurden bereits in der Anmeldewoche 120 SuS angemeldet – einige Nachzügler werden noch erwartet.

 

Übergangsjahr

21/22

22/23

23/24

24/25

25/26

Potential

252 SuS

280 SuS

272 SuS

267 SuS

310 SuS

 

 

Bei Errichtung, Sanierung oder Herrichtung von Schulgebäuden versucht die Stadt als Schulträger den Anforderungen für einen zeitgemäßen Schulbau Rechnung zu tragen. Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung schreibt in Ihrer Broschüre „Schule im Quartier“ auf die Frage, was ein zeitgemäßer Schulbau benötigt:

„Schulgebäude müssen heute als ganztägig genutzte Orte anregende, vielfältig nutzbare Lern-, Arbeits- und Aufenthaltsumgebungen für SuS und Beschäftigte bieten. Eine strikte räumliche Trennung zwischen Unterricht und Freizeit oder die Trennung zwischen Nutz- und Erschließungsflächen eines Schulgebäudes ist heute nicht mehr zeitgemäß“

 

Der ehemaligen fünfzügigen Realschule standen als Halbtagsschule im Gebäude Grollscher Weg lediglich allgemeine Unterrichts- und Fachräume zur Verfügung. Eine kleine Mensa wurde im Kunstraum umgesetzt, als die Vorgaben des Landes dies erforderten (Ganztagsoffensive – 1.000-Schulen-Programm/2008). Die Fa. KOMPLAN hatte in ihrem Gutachten zur Schulentwicklungsplanung (2011) bereits erwähnt, dass das Schulgebäude für eine fünfzügige Schule nicht ausreichend ist.

 

Statt der Realschule mit bis zu 30 Klassen (6 x 5 Klassen) im Halbtagsbetrieb soll nun eine Gesamtschule mit drei Jahrgängen mit in der Regel 6 Klassen untergebracht werden. Zu bedenken ist dabei, dass eine Gesamtschule nicht nur eine Ganztagsschule, eine Schule des längeren gemeinsamen Lernens, sondern zusätzlich auch eine Schule des gemeinsamen Lernens ist, in der SuS mit und ohne besondere Förderbedarfe gemeinsam beschult werden. Dies sind in der Regel zwischen 12 und 16 SuS pro Jahrgang. Hieraus leiten sich besondere Raumbedarfe ab.

 

So sind in einer zeitgemäßen Schule neben den allgemeinen Lern- und Unterrichtsbereichen auch spezialisierte Lern- und Unterrichtsbereiche (Differenzierungsräume und –flächen für die sonderpädagogische Förderung, aber auch für die allgemeine Differenzierung (aufgrund der Lernstärken) im „normalen“ Unterricht, Gemeinschaftsbereiche, Team- und Personalräume und sonstige Funktionsräume erforderlich. Die Beratungsbedarfe von SuS haben sich erhöht – auch hierfür sind entsprechende Räume vorzuhalten (z. B. regelmäßige Berufsberatungen, KAoA). Addiert man diese Bedarfe, so reichen die Gewinne (weniger Klassen als zu Realschulzeiten) kaum aus, um allen Funktionen entsprechende Räume zuzuweisen. Aufgabe der Planer war somit auch, durch multifunktionale Nutzungen alle Bedarfe in das beschränkte Raumangebot unterzubringen.

 

Für die Gesamtschule wurde zur Ermittlung des genauen Bedarfs für den Schulbau bereits vor sechs Jahren eine Phase 0 durchgeführt. Im Rahmen der Abstimmung der Ergebnisse der jetzigen Vorplanung (Leistungsphase 2) wurde die Schule erneut beteiligt. Aufgrund der langen Zeitspange zwischen Phase 0 und der jetzigen Umsetzung setzte man sich in einer zusätzlichen (Online-) Besprechung auch noch einmal intensiv mit den Bedarfen auseinander.

 

Durch das Architekturbüro Hausmann aus Aachen wurde die Präsentation „Gesamtschule Emmerich; Standort Grollscher Weg; Präsentation 25.02.2021“ erstellt. Diese ist als Anlage 1 beigefügt und wurde durch den Projektleiter, Herrn Gellert, in der Arbeitsgruppe Schule vorgestellt.

 

Die Kostenschätzung nach DIN 276-1 für die Umbaumaßnahmen des Schulstandortes Grollscher Weg beläuft sich auf ca. 17.400.000,- Euro.

 

Eine konkrete Kostenberechnung wird mit Abschluss der Leistungsphase 3 erfolgen.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Der Fachbereich 3 hat aufgrund dieser Kostenschätzung i.H.v 17.400.000,- Euro i.V.m. allgemeinen Kostensteigerungen Haushaltsmittel i.H.v. 18.300.000,- Euro für die HH-Jahre 2021 ff berücksichtigt

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.1.

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister