a) Bauzeitenplan
b) Positiver Jahresrückblick
c) Winterdienst
Kenntnisnahme(kein
Beschluss)
Der
Betriebsausschuss nimmt den Zwischenbericht der Betriebsleitung zur Kenntnis.
Sachdarstellung :
Der nach § 14 der
Betriebssatzung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung „Kommunalbetriebe
Emmerich am Rhein“ vorgeschriebene vierteljährliche Zwischenbericht behandelt
diesmal folgende Schwerpunkte:
1.
Bauzeitenplan
(siehe Anlage 1)
2.
Positiver
Jahresrückblick 2020
3.
Erste Rückschau Winterdienst
Zu 1) Bauzeitenplan
Der aktuelle Bauzeitenplan liegt in der Anlage zur Vorlage bei.
Zu 2) Positiver Jahresrückblick 2020
Ein solcher Punkt ist in der Vergangenheit in dieser Form noch nicht
auf der Tagesordnung des Betriebsausschusses der KBE aufgetaucht. Aus diesem
Grund soll hier kurz erläutert werden, warum die Betriebsleitung sich für diese
Form des Jahresrückblicks entschlossen hat.
Es liegt in der Natur der Dinge, das wir uns ständig mit den Punkten
beschäftigen, an denen es etwas zu ändern, zu verbessern und auch auszusetzten
gibt. Oft gibt es unterschiedliche Meinungen darüber, wie Dinge erfolgen
sollen, was sie Kosten dürfen, was rechtens ist und wie schnell sie erledigt
werden müssen. Und an dieser Stelle soll betont werden, dass die
Auseinandersetzung darüber auch richtig, wichtig und gut ist. Meist sind diese
Punkte Inhalt der Betriebsausschusssitzungen und auch der öffentlichen
Berichterstattung.
Nicht nur bei der KBE werden Todo-Listen geführt, es wird nach
Verbesserungspotentialen gesucht und diese in die Tat umgesetzt.
Dies führt dazu, dass die Dinge, die schon immer gut erledigt wurden
oder nach viel Arbeit zu einem positiven Ergebnis geführt haben oder aus
sonstigen Gründen einfach „positiv“ waren, nicht wahrgenommen werden.
Hinzu kommt, dass das Jahr 2020 auf Grund der Pandemie-Lage und auch
als drittes Trockenheitsjahr in Folge ein Besonderes war und allen auch das
Äußerste abverlangt hat. Sicher nicht nur beruflich, sondern auch oft privat.
Um dem etwas Positives entgegenzusetzten, soll an dieser Stelle und
auch zukünftig einmal im Jahr, beispielhaft aufgezählt werden, was an
„positiven“ Ergebnissen im abgelaufenen Jahr zusammengekommen ist.
Um es nochmal deutlich zu schreiben: Es geht hier
nicht um ein Schönreden oder sogar um Eigenlob. Es geht darum einmal kurz
anzuhalten und den Blick bewusst auf die Erfolge zu lenken und sich dann wieder
mit voller Kraft weiter auf die neuen Herausforderungen zu konzentrieren.
Die nachfolgende Liste kann naturgemäß nur einen kleinen Ausschnitt
darstellen und ist sicher nicht abschließend:
1.
Als aller erstes:
Alle Mitarbeiter der KBE sind engagiert bei der Sache, erledigen tagtäglich bei
jeder Witterung ihr Arbeit, auch viele unangenehme Arbeiten, zu unangenehmen
Tageszeiten, an Feiertagen und Wochenenden, wenn es die Aufgabe erfordert. Oft
melden sich sogar freiwillig Mitarbeiter für solche Zeiten.
2.
Alle tägliche
Arbeit vor Ort, auf dem Betriebsgelände, in der Werkstatt und in der Verwaltung
die niemals zum Thema im Ausschuss oder in der öffentlichen Berichterstattung
geworden ist, war erfolgreich und „gut“. Und das war der Großteil der Arbeit!
3.
Die Belegschaft
der KBE ist bereit sich den stetig wachsenden Herausforderungen und Veränderungen
zu stellen (Umstrukturierung von Aufgabenzuschnitten, neue Vorgesetzte
4.
Bisher ist kein
Mitarbeiter der KBE an Corona erkannt. Auch eine flächendeckende Quarantäne hat
bei KBE bisher nicht stattfinden müssen. Hier zeigt sich, dass die getroffenen
Schutzmaßnahmen und insbesondere das vorbildliche Verhalten der Mitarbeiter im
Hinblick auf die Hygieneschutzmaßnahmen wirken. Außerdem hat der Virus zwar zum
Teil verändert wie die KBE arbeitet, aber aus Sicht der Betriebsleitung hat er
bisher die Leistungsfähigkeit der KBE nicht beeinflusst.
5.
Es wurden 617
Mängelmeldungen, die per Telefon, Email oder auch über den Mängelmelder zur KBE
gelangten abgearbeitet. Also ca. 3 Pro Arbeitstag. Sehr erfreulich dabei war,
dass sich davon nur 1% auf Spielplätze bezogen. Ein Zeichen dafür, dass die KBE
gerade dort gute Arbeit leistet.
6.
Bei der KBE
wurden im Jahr 2020 durch den Betriebsausschuss drei dringend benötigte neue
Stellen geschaffen, in Verwaltung, Straßenbau und in der Grünpflege. Dies macht
nun die Bearbeitung von viele zusätzlicher Aufgaben möglich.
7.
Es wurden
Ausbildungsmöglichkeiten für vier neue Auszubildenden geschaffen. Erstmals auch
ein Auszubildender im Verwaltungsbereich. Eine Investition in die Zukunft. Ein
weiterer Auszubildender, der schon im Jahr 2019 begonnen hat, hat eine gute
Zwischenprüfung abgelegt.
8.
Der Stellenplan
der KBE wurde komplett überarbeitet und neu strukturiert.
9.
Der Zustand des
Friedhofs hat nochmal deutlich an Qualität gewonnen.
10.
Wir haben
Fördermittel für die Sanierung der Ehrenfriedhöfe beantragt und bewilligt bekommen.
Unter anderem wurde eine automatische Bewässerungsanlage angeschafft.
11.
Die neue Software
für die Spielplätze und die Baumkontrollen ist angeschafft und in Betrieb
genommen worden.
12.
Trotz zum Teil
sehr langer Krankheitsfälle konnten durch den Einsatz aller Beteiligten große
Teile der notwendigen Arbeiten trotzdem erledigt werden. Hier war die
Sicherstellung von Vertretungen eine echte Herausforderung.
13.
Die Bekämpfung
des Eichenprozessionsspinners konnte im Jahr 2020 erstmals aus der Luft an
städtischen Waldrändern erfolgen.
14.
Im Rahmen des
Konzepts „Insektenfreundliches Emmerich“ wurden in Emmerich die ersten
Blumenwiesen eingesät.
15.
Es wurde in sehr
kurzer Bearbeitungszeit ein Fördermittelantrag für die Straßen-Deckensanierung
in der Duisburger Straße (ab Weseler Straßen Richtung Hetter) gestellt.
16.
Die
Neuausschreibung der Abfallentsorgung mit einem Vergabevolumen von rd. 6,5 Mio.
€ ist problemfrei gelaufen und hat zu einen für den Gebührenzahler sehr guten
Ergebnis geführt.
17.
Die Sanierung
einer Montagegrube in der Fahrzeughalle der KBE konnte abgeschlossen werden.
18.
Das
Forderungsmanagement der KBE wurden mit der Stadtkasse neu strukturiert und
abgestimmt.
Zu 3) Winterdienst
Der Winterdienst in der zweiten Februarwoche
des Jahres war für alle eine echte Herausforderung. Ein Schneefall dieses
Ausmaßes am Niederrhein liegt mindestens 10 Jahre zurück. In einigen Berichten
der Presse war sogar vom Jahr 1978 die Rede.
Dies spiegelt sich auch in den folgenden
Zahlen wider. Ab dem Samstagnachmittag wurde im Zweischicht-Betrieb gearbeitet
und insgesamt wurden rd. 1.500 Stunden Räumarbeit geleistet. Dabei wurden 6.000
km Straßenlänge geräumt und es wurden ca. 180 Tonnen Salz ausgebracht.
Ein letztes Wort zum Thema „Kritik am
Winterdienst“.
Es hat sich gezeigt, dass abgesehen von der
Art und Weise wie diese Kritik zum Teil geäußert wurde, dass viele Bürger
offensichtlich davon ausgehen, dass alle Straßen in Emmerich durch den
städtischen Winterdienst der KBE abgedeckt werden.
Die Zuständigkeit für den Winterdienst der
KBE betrifft dabei nur die innerstädtischen Straßen, welche in der Anlage zur
Straßenreinigungssatzung mit W1 gekennzeichnet sind. Auch nur diese
Anlieger zahlen auch eine Winterdienstgebühr, von aktuell 1,04 € pro laufenden
Meter Grundstückslänge.
Außerdem bearbeitet die KBE auch Gehwege vor
städtischen Grundstücken, sofern dies nicht durch die Hausmeister erfolgt. Bei
den Straßen, welche mit W0 gekennzeichnet sind, ist der Winterdienst auf
die Grundstückeigentümer übertragen. Bei Straßen im Außenbereich besteht
grundsätzlich keine Verpflichtung zum Winterdienst. Diese sind in der Anlage
mit (--) gekennzeichnet.
Für den Winterdienst steht folgendes
Material zur Verfügung:
1. KLE EM 316 MAN LKW Allrad mit 5m³ Abrollstreuer und 2 Tanks für Flüssigsalz. Räumschild Stahl mit Stahlschiene
2. KLE 2975 LKW 8,6 to mit ca. 1,2m³ Aufbaustreuer und 2 Tanks für Flüssigsalz Räumschild Stahl mit Federklappen und Kunststoffschienen
3. KLE EM 484 Multicar Fumo Carrier Allrad Schmalspurgerät mit ca. 1 m³ Aufbaustreuer und Flüssigsalz, Räumschild mit Gummileiste
4. KLE EM 495 JCB Fastrac Allrad mit ca. 1,3 m³ Aufbaustreuer und Flüssigsalz
5. KLE EM 50 Hako Mäher mit kleinem Aufbaustreuer ca. 0,3 m³
6. Für die Handstreuung insges. 3 Pritschen mit Salzboxen
Als Personal sind für die Fahrzeugkombinationen Nr. 1 bis 5 je ein Fahrer und für die Handstreuung zusätzlich je 2 Mitarbeiter sowie ein Springer in der Werkstatt und ein Büromitarbeiter eingesetzt.
Die Straßenräumung erfolgt sowohl mechanisch
als auch durch Salzeinsatz. Die KBE verfügt über folgende Salzlagerkapazitäten:
-
100 t Trockensalz im Silo
-
30 m³ Flüssigsalzkonzentrat
-
25 to in Schüttboxen
In normalen Winter reichen diese
Lagerkapazitäten in der Regel gut aus. Bei den in Fragen stehenden
Witterungsverhältnissen reicht die Lagerkapazität allerdings max. 4 Tage. Wenn
es wegen einer landesweiten starken Winterwetterlagen zu Lieferengpässen für
das Streusalz kommt, kann es aber zu Problemen kommen.
Grundsätzlich ist die KBE für den normalen
Niederrheinischen Winter ausgerüstet.
Die Schneemenge hat gezeigt, an welcher
Stelle es für solch extreme Wetterlagen noch Nachbesserungen geben sollte.
Dabei gibt es insgesamt drei Schwerpunkte,
die überarbeitet werden sollen:
- Prüfung des
Räumplanes der KBE
Dabei geht es im
Wesentlichen um die Aufnahme von einigen Verkehrsinseln auf Straßen, welche
durch Straßen.NRW geräumt werden.
- Abstimmung
mit anderen Straßenbaulastträgern
Die Zuständigkeiten
für den Winterdienst auf den übergeordneten Straßen, auch im Innenstadtbereich,
liegt nicht bei den Kommunalbetrieben, sondern bei Straßen.NRW oder dem Kreis
Kleve. Hier sollen die Absprachen und Schnittstellen in der Arbeit noch einmal
aufgearbeitet werden.
- Überprüfung
des vorhandenen Räummaterials
Die
außergewöhnlichen Schneemengen haben gezeigt, welches Material und welche
Fahrzeuge für eine solche Situation geeignet sind und welche nicht. Aus diesem
Grunde wird dies noch einmal aufgearbeitet und u.a. geprüft, welche
zusätzlichen Fahrzeuge für den Winterdienst hergerichtet werden könnten, um bei
einer Wiederholung eines solchen Ereignisses noch mehr Fahrzeuge einsetzten zu
können.
Außerdem hat sich
gezeigt, dass eine Vergrößerung der Salzlagermöglichkeiten bzw. auch eine
Umstellung ausschließlich auf Salzsohle sinnvoll wäre.
Zu beiden Punkten
wird eine Kostenzusammenstellung erfolgen.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat
finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.
Mark Antoni
Betriebsleiter