hier: Einrichtung einer befristeten sogenannten a-Stelle mit kw-Vermerk
Beschlussvorschlag
Der Betriebsausschuss stimmt der Änderung des Stellenplanes zu.
Sachdarstellung :
Es ist beabsichtigt, eine sogenannte a-Stelle im Stellenplan einzubringen, die zeitgleich mit einem kw-Vermerk ausgebracht werden soll.
Als kw-Vermerk (auch: Wegfallvermerk) bezeichnet man einen Haushaltsvermerk im Stellenplan, der vorsieht, dass Planstellen oder andere Stellen zukünftig wegfallen. Im kw-Vermerk wird auch der
Zeitpunkt präzisiert, ab dem die jeweilige Stelle wegfallen soll. Die Abkürzung
"kw" steht für künftig
wegfallend“.
Über eine
Stelle, die als künftig wegfallend bezeichnet ist, darf von dem Zeitpunkt an,
mit dem die im Stellenplan konkretisierte Voraussetzung für den Wegfall erfüllt
ist, nicht mehr verfügt werden. Ist eine Stelle ohne nähere Angabe als künftig
wegfallend bezeichnet, darf die nächste freiwerdende Stelle derselben
Entgelt-/Besoldungsgruppe in derselben Fachrichtung nicht wiederbesetzt werden.
Dies ist hier vorgesehen.
Die
Bezeichnung der a-Stelle dient der besseren Übersicht im Stellenplan und
bezeichnet, dass zwei Personen eine Stelle befristet für einen bestimmten
Zeitraum sozusagen doppelt besetzen.
Dies führt im Ergebnis zu einer vorübergehenden Stellenmehrung, die zeitlich befristet ist.
Der Hintergrund für diese Maßnahme ist das krankheitsbedingte Ruhen des Arbeitsverhältnisses eines Mitarbeiters im Straßenbaubereich, der im günstigsten Fall zum 01.08.2023 in den Ruhestand treten wird. Es ist derzeit nicht zu erwarten, dass dieser Mitarbeiter seine Arbeit vorher wiederaufnehmen wird. Die Stelle würde damit kostenneutral eingerichtet werden.
Durch diese Maßnahme ist es dann möglich ein derzeit noch befristetes Arbeitsverhältnis des Nachfolgers für diese Stelle zu entfristen und ihn damit auch zukünftig für die KBE zu sichern.
Dem Betriebsausschuss wird die Einrichtung der zusätzlichen befristeten a-Stelle mit kw-Vermerk vorgelegt, mit der Bitte um Zustimmung.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme ist
im Wirtschaftsjahr vorgesehen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.
Mark Antoni
Betriebsleiter