Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, für den Bereich
Bahnhofstraße zwischen Hafenstraße, Industriestraße und Bahnhof gem. beigefügten
Lageplan vorbereitende Untersuchungen nach § 141 und § 165 Abs. 4 Baugesetzbuch
(BauGB) durchzuführen.
Sachdarstellung :
Anlass
Im ISEK Innenstadt
2025 wurden verschiedene Maßnahmen zur Aufwertung der Innenstadt vorgeschlagen,
die grundsätzlich im Jahr 2017 durch den Rat der Stadt Emmerich beschlossen
wurden.
Hierzu zählt auch,
für den Bereich Bahnhofstraße zwischen der Hafenstraße, der Industriestraße,
den gemischt genutzten Flächen zwischen Industriestraße und Bahnhofstraße sowie
dem Bahnhof sogenannte vorbereitende Untersuchungen durchzuführen.
Unter dem Titel
„Vorbereitende Untersuchungen Blücherstraße“ wurde im ISEK die generelle
Notwendigkeit der Maßnahme wie folgt dargelegt (s. ISEK 2025, S. 109f):
„Die Blücherstraße als Zuwegung in die Innenstadt vom Bahnhof kommend
macht einen städtebaulichen sehr vernachlässigten Eindruck. Vor allem die
Wohnbebauung ist sanierungsbedürftig. Da die Blücherstraße die direkte
Verbindung zwischen Bahnhof, Hafen und Innenstadt ist und eine bessere
Wegführung als entlang der vielbefahrenen Bahnhofstraße darstellt, sollen die
Realisierungschancen einer städtebaulichen Aufwertung über eine Vorbereitende
Sanierungsuntersuchung geprüft werden.“
In der Zwischenzeit
sind einige Faktoren zusammengekommen, die dazu führen, dass seitens der
Verwaltung die Vorbereitenden Untersuchungen nun starten sollen.
Zum einem gibt es
Bestrebungen des Hafens, sich zu erweitern. Dies wird derzeit u. a. auch schon
durch Flächenankäufe im Bereich Industriestraße/Hafenstraße vorbereitet. Zum
anderen gibt es Überlegungen, die Industriestraße, insbesondere im Hinblick auf
die Abwicklung des Schwerlastverkehrs vor dem Hintergrund der
Betuwe-Baumaßnahmen, dem öffentlichen Verkehr zugänglich zu machen. Insgesamt
intensiviert sich die industrielle Nutzung im Bereich der Industriestraße.
Begleiterscheinungen sind erhöhte (Lärm-)Emmissionen. Dies betrifft
insbesondere die Wohngebäude an der Blücherstraße, aber auch an der
Bahnhofstraße. Hier steht der angemessene Schutzanspruch der vorhandenen
Wohnbebauung einer Weiterentwicklung der industriellen Nutzung entgegen.
Der südliche Bereich
der Bahnhofstraße ist teilweise geprägt durch leerstehende bis hin zu
verwahrlosten Immobilien. Seit Längerem ist in diesem Eingangsbereich zur Stadt
eine Spielhalle angesiedelt. Durch den vorhandenen Leerstand ist zu befürchten,
dass sich dort weitere Vergnügungsstätten ansiedeln könnten. Dies ist
ausdrücklich im Vergnügungsstättenkonzept der Stadt Emmerich am Rhein nicht
erwünscht, denn weitere Ansiedlungen verstärken den Trading-Down-Effekt. Dies
führt zu einer weiteren Degradierung des Bereiches.
Auf der anderen
Seite gibt es verschiedene Bemühungen, diesen Stadteingang attraktiver zu
machen. So wurde durch die städtische Tochtergesellschaft EGE der Bahnhof samt
Vorplatz von der Deutschen Bahn erworben und soll aufgewertet werden. Im
Eingangsbereich zur Stadt zeichnet sich mit der Entwicklung der Brachfläche an
der Mennonitenstraße eine hochwertige Nutzung ab. Diese positiven
Entwicklungsansätze für den Bereich Bahnhofstraße sollen aus Sicht der
Verwaltung weiter gefördert werden. Hierzu kommt ggf. die Festlegung eines sog.
Sanierungsgebietes nach BauGB in Frage. Vor der Festlegung sind jedoch sog.
Vorbereitende Untersuchungen durchzuführen.
Instrument „Vorbereitende Untersuchung“
Die Vorbereitende
Untersuchung umfasst im ersten Schritt eine vertiefende Analyse der
städtebaulichen Missstände, die auch eine Beschreibung und Bewertung von
Grundstücken und Gebäuden, Eigentümerstruktur, Bau‐ und
Siedlungsstruktur, Stadtbild und Image, Qualität der Gebäude und Wohnungen
sowie sozialen Verhältnissen und ihren Wechselwirkungen innerhalb des Gebietes
beinhaltet. Weitere Punkt der Bestandsaufnahme bildet die Funktionsfähigkeit
des Gebietes im Hinblick auf die lokale Gewerbestruktur. Nach Möglichkeit
werden die Wohnungen besichtigt. Ob eine technische Machbarkeitsstudie erstellt
werden soll, ist zu prüfen.
Im zweiten Schritt
soll eine konkrete Zielsetzung für das potenzielle Sanierungsgebiet erarbeitet
werden. Wesentliche Zielsetzungen zur Problemlösung sind die umfassende
Imageaufwertung und die bauliche Verbesserung. Im Rahmen der Vorbereitenden Sanierungsuntersuchung
sind dazu unterschiedliche Varianten abzuwägen.
Im nächsten Schritt
soll ein Maßnahmenkonzept entwickelt werden. Dazu ist die
Mitwirkungsbereitschaft der Eigentümer, deren Planungsabsichten und die
Umsetzungsmöglichkeiten zu erfassen und zu berücksichtigen. Auf Basis der
Analyse der Missstände und unter Berücksichtigung der Zielsetzungen werden
Maßnahmenvorschläge für das Sanierungskonzept bzw. für das Erreichen der
definierten Ziele entwickelt, die oben bereits in groben Zügen beschrieben
wurden.
Diese
Maßnahmenvorschläge betreffen sowohl den öffentlichen als auch den privaten
Bereich. Es ist wichtig, dass die Maßnahmenvorschläge ein in sich abgestimmtes
Konzept bilden, damit die positiven Effekte sich gegenseitig verstärken. Sie
sind Grundlage für die drauf folgende Beteiligung der Träger öffentlicher
Belange und der Betroffenen im Gebiet.
Nach diesen drei
Schritten ist zu entscheiden, ob die Bahnhofstraße und das Umfeld förmlich als
Sanierungsgebiet festgesetzt werden sollen. Erst nach dieser Entscheidung sind
die Träger öffentlicher Belange zu beteiligen und die Durchführbarkeit der
Sanierung im Allgemeinen zu beurteilen. Die geplanten städtebaulichen
Sanierungsmaßnahmen müssen inhaltlich, organisatorisch und finanziell zügig
durchführbar sein. Hierfür reicht allerdings eine allgemeine Beurteilung. Die
Aussicht auf Durchführbarkeit wird insbesondere von der Finanzierbarkeit der
geplanten Sanierung abhängen. Es reicht eine überschlägliche Zeit‐ und Maßnahmenplanung. Die Stadt muss darlegen, dass
die Sanierungsmaßnahme in dem geplanten Umfang und innerhalb des geplanten
Zeitraums durchgeführt werden kann.
Erarbeitung
Während der
vorbereitenden Untersuchungen ist es der Stadt Emmerich am Rhein möglich, Baugesuche
für ein Jahr zurückzustellen, wenn zu befürchten ist, dass die beantragten
Bauvorhaben die Erreichung der Entwicklungsziele unmöglich machen oder
wesentlich erschweren könnten. Auch gibt es für alle Eigentümer, Mieter,
Pächter usw. im Untersuchungsgebiet eine sogenannte Auskunftspflicht – das
heißt sie sind verpflichtet, relevante Informationen bereitzustellen. Die
Informationspflicht wirkt in beide Richtungen.
Die Bearbeitung der
Vorbereitenden Untersuchungen soll extern an ein Planungsbüro vergeben werden.
Hierfür sind im ISEK 2025 30.000 € veranschlagt und entsprechend im Haushalt
2021 abgebildet. Für die Untersuchungen können Städtebaufördermittel in
Anspruch genommen werden.
Der Geltungsbereich
der Vorbereitenden Untersuchungen ist im Lageplan (Anlage 1) dargestellt.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme ist
im Haushaltsjahr 2021 vorgesehen. Produkt: 1.100.09.01.01 Gemäß ISEK 30.000 €
für ein externes Planungsbüro
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 1.
In Vertretung
Dr. Wachs
Erster
Beigeordneter