hier: Beantragung von Fördermitteln
Beschlussvorschlag
Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Infrastruktur der
Ganztagsbetreuung an den Grundschulen für künftig steigende Betreuungsbedarfe
auszubauen und die aufgezeigten Maßnahmen umzusetzen.
Sachdarstellung :
Die Stadt Emmerich am Rhein bietet an allen Grundschulen eine
Ganztagsbetreuung im Rahmen des Offenen Ganztages (OGS) an. Diese ist in den
vergangenen Jahren an die steigenden Bedarfe angepasst worden, so dass in der
Regel alle Kinder einen Betreuungsplatz erhalten haben. Um künftigen
Bedarfssteigungerungen gerecht zu werden, müssten weitere Maßnahmen zur
Erhöhung der OGS-Plätze in Angriff genommen werden, da die Aufnahmekapazitäten
erschöpft sind. Dies kann zum einen durch eine bauliche Erweiterung oder durch
eine Intensivierung von bereits bestehenden Räumen (Doppelnutzungen) erfolgen.
Im Rahmen der Phase 0 (Vorplanung vor Baumaßnahmen zur Berücksichtigung
von pädagogischen Bedarfen in den architektonischen Ausführungen) für die
Leegmeerschule zur Erweiterung auf volle Dreizügigkeit wurden diese
Überlegungen bereits berücksichtigt. Auch in der Erweiterung der
Liebfrauenschule – auch hier zur vollen Dreizügigkeit – werden im Rahmen einer
Phase 0 insbesondere auch die Bedarfe der Ganztagsbetreuung Berücksichtigung
finden.
Für die weiteren Grundschulen sind konkrete Erweiterungsmöglichkeiten
noch nicht angesprochen/geplant worden.
Im Raum steht derzeit auch ein Rechtsanspruch für eine Ganztagsbetreuung
an den Grundschulen ab dem Jahr 2025. Gesetzliche Regelungen liegen hierzu noch
nicht vor.
Mit Runderlass vom 22.01.2021 hat das Ministerium für Schule und Bildung
des Landes NRW die „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zum
beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder“
veröffentlicht. Gegenstand der Förderung sind
2.1 - Investive
Begleitmaßnahmen zur Vorbereitung und Planung, Beräumung und Erschließung von
Grundstücken, …soweit diese Maßnahmen in unmittelbarem Zusammenhang mit einer
Baumaßnahme zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote stehen.
2.2 Baumaßnahmen,
Umwandlungsmaßnahmen, …
2.3
Ausstattungsinvestitionen in Aufenthaltsbereichen, im Küchen- und
Sanitärbereich sowie Außenflächen einschließlich deren Beschaffung, Aufbau und
Inbetriebnahme, insbesondere
·
Spiel-
und Sportgeräte
·
-Fahrzeuge
·
Maßnahmen,
die der Verbesserung der Hygienebedingungen
Soweit sie der
Schaffung zu zusätzlichen Betreuungsplätzen oder der qualitativen Verbesserung
der Betreuungsumgebung für Schülerinnen und Schüler dienen.
Gemäß der Förderrichtlinie stehen der Stadt ein Förderbudget von
296.400,00 € zur Verfügung. Gefördert werden bis zu 85 % der Ausgaben.
Aufgrund der weiteren Förderbedingungen (Antragstellung ursprünglich bis
Ende Februar – verlängert bis 19. März 2021, Maßnahmenbeginn bis zum 30. Juni
2021 begonnen und bis zum 31.12.2021 zum Abschluss gebracht werden) musste die
Verwaltung kurzfristig die Möglichkeiten der Umsetzung prüfen und geeignete
Maßnahmen für die Antragstellung vorbereiten.
Im Haushaltsjahr 2021waren bereits einige Maßnahmen eingeplant, bei
denen nun die Förderrichtlinien greifen. Dies ermöglicht es, die für die
Umsetzung der gesamten Fördersumme erforderlichen Eigenanteile gegen zu
finanzieren. Diese wären zum Beispiel:
- Phase 0 an der Liebfrauenschule 30.000
€
- zentrale OGS-Küche an der Leegmeerschule 20.000 €
- Gartenhaus Leegmeerschule 10.000
€
Im Rahmen der v. g. Förderrichtlinie hat die Verwaltung fristgerecht
entsprechende Förderanträge gemäß nachfolgender Auflistung eingereicht:
Rheinschule
Spielgeräte Schulhof 37.000
€
Erweiterung/Austausch von Möbeln in der OGS 9.100 €
Ausstattung für ein Ferienprojekt (für alle Schulen) 9.000
€
Möbel zur multifunktionalen Umgestaltung von
Unterrichtsräumen 22.000
€
Leegmeerschule
Spielgeräte Schulhof und Teilerneuerung Schulhofbelag 76.000
€
Gartenhaus 10.000
€
Zentrale OGS-Küche 20.000
€
Möbel zur multifunktionalen Umgestaltung von
Unterrichtsräumen 22.000
€
Liebfrauenschule
Phase 0 30.000
€
Möbel zur multifunktionalen Umgestaltung von
Unterrichtsräumen 22.000
€
St.
Georg-Schule Hüthum
Erweiterung/Austausch von Möbeln in der OGS 2.500 €
Möbel zur multifunktionalen Umgestaltung von
Unterrichtsräumen 22.000
€
Michaelschule
Spielgeräte und Sitzgelegenheiten Schulhof 21.500
€
Möbel zur multifunktionalen Umgestaltung von
Unterrichtsräumen 22.000
€
Luitgardisschule
Elten
Erweiterung/Austausch von Möbeln in der OGS 1.500 €
Möbel
zur multifunktionalen Umgestaltung von Unterrichtsräumen 22.000 €
Summe
der Maßnahmen 348.600 €
beantragte
Fördersumme 296.310 €
Eigenanteil
Stadt 52.290 €
Die Förderrichtlinie verlangt die Vorlage
eines entsprechenden Ratsbeschlusses. Dies wurde den Verwaltungen erst Anfang
März bekannt gegeben. Aufgrund der Dringlichkeit konnte die Sitzungsreihenfolge
(SchulA, HFA) nicht eingehalten werden.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die erforderlichen Eigenanteile können durch die für die bereits im
Haushalt 2021 vorgesehenen Maßnahmen Mittel gedeckt werden.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2
Peter Hinze
Bürgermeister