Betreff
Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung an Grundschulen;
hier: Beantragung von Fördermitteln
Vorlage
04 - 17 0184/2021
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Infrastruktur der Ganztagsbetreuung an den Grundschulen für künftig steigende Betreuungsbedarfe auszubauen und die aufgezeigten Maßnahmen umzusetzen.

 

Sachdarstellung :

 

Die Stadt Emmerich am Rhein bietet an allen Grundschulen eine Ganztagsbetreuung im Rahmen des Offenen Ganztages (OGS) an. Diese ist in den vergangenen Jahren an die steigenden Bedarfe angepasst worden, so dass in der Regel alle Kinder einen Betreuungsplatz erhalten haben. Um künftigen Bedarfssteigungerungen gerecht zu werden, müssten weitere Maßnahmen zur Erhöhung der OGS-Plätze in Angriff genommen werden, da die Aufnahmekapazitäten erschöpft sind. Dies kann zum einen durch eine bauliche Erweiterung oder durch eine Intensivierung von bereits bestehenden Räumen (Doppelnutzungen) erfolgen.

Im Rahmen der Phase 0 (Vorplanung vor Baumaßnahmen zur Berücksichtigung von pädagogischen Bedarfen in den architektonischen Ausführungen) für die Leegmeerschule zur Erweiterung auf volle Dreizügigkeit wurden diese Überlegungen bereits berücksichtigt. Auch in der Erweiterung der Liebfrauenschule – auch hier zur vollen Dreizügigkeit – werden im Rahmen einer Phase 0 insbesondere auch die Bedarfe der Ganztagsbetreuung Berücksichtigung finden.

Für die weiteren Grundschulen sind konkrete Erweiterungsmöglichkeiten noch nicht angesprochen/geplant worden.

Im Raum steht derzeit auch ein Rechtsanspruch für eine Ganztagsbetreuung an den Grundschulen ab dem Jahr 2025. Gesetzliche Regelungen liegen hierzu noch nicht vor.

Mit Runderlass vom 22.01.2021 hat das Ministerium für Schule und Bildung des Landes NRW die „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zum beschleunigten Infrastrukturausbau der Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder“ veröffentlicht. Gegenstand der Förderung sind

2.1 - Investive Begleitmaßnahmen zur Vorbereitung und Planung, Beräumung und Erschließung von Grundstücken, …soweit diese Maßnahmen in unmittelbarem Zusammenhang mit einer Baumaßnahme zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote stehen.

2.2 Baumaßnahmen, Umwandlungsmaßnahmen, …

2.3 Ausstattungsinvestitionen in Aufenthaltsbereichen, im Küchen- und Sanitärbereich sowie Außenflächen einschließlich deren Beschaffung, Aufbau und Inbetriebnahme, insbesondere

·         Spiel- und Sportgeräte

·         -Fahrzeuge

·         Maßnahmen, die der Verbesserung der Hygienebedingungen

Soweit sie der Schaffung zu zusätzlichen Betreuungsplätzen oder der qualitativen Verbesserung der Betreuungsumgebung für Schülerinnen und Schüler dienen.

 

Gemäß der Förderrichtlinie stehen der Stadt ein Förderbudget von 296.400,00 € zur Verfügung. Gefördert werden bis zu 85 % der Ausgaben.

Aufgrund der weiteren Förderbedingungen (Antragstellung ursprünglich bis Ende Februar – verlängert bis 19. März 2021, Maßnahmenbeginn bis zum 30. Juni 2021 begonnen und bis zum 31.12.2021 zum Abschluss gebracht werden) musste die Verwaltung kurzfristig die Möglichkeiten der Umsetzung prüfen und geeignete Maßnahmen für die Antragstellung vorbereiten.

Im Haushaltsjahr 2021waren bereits einige Maßnahmen eingeplant, bei denen nun die Förderrichtlinien greifen. Dies ermöglicht es, die für die Umsetzung der gesamten Fördersumme erforderlichen Eigenanteile gegen zu finanzieren. Diese wären zum Beispiel:

- Phase 0 an der Liebfrauenschule                                                                           30.000 €

- zentrale OGS-Küche an der Leegmeerschule                                                       20.000 €

- Gartenhaus Leegmeerschule                                                                                  10.000 €

 

Im Rahmen der v. g. Förderrichtlinie hat die Verwaltung fristgerecht entsprechende Förderanträge gemäß nachfolgender Auflistung eingereicht:

Rheinschule

Spielgeräte Schulhof                                                                                                   37.000 €

Erweiterung/Austausch von Möbeln in der OGS                                                          9.100 €

Ausstattung für ein Ferienprojekt (für alle Schulen)                                                     9.000 €

Möbel zur multifunktionalen Umgestaltung von Unterrichtsräumen                          22.000 €

Leegmeerschule

Spielgeräte Schulhof und Teilerneuerung Schulhofbelag                                          76.000 €

Gartenhaus                                                                                                                  10.000 €

Zentrale OGS-Küche                                                                                                  20.000 €

Möbel zur multifunktionalen Umgestaltung von Unterrichtsräumen                          22.000 €

Liebfrauenschule

Phase 0                                                                                                                       30.000 €

Möbel zur multifunktionalen Umgestaltung von Unterrichtsräumen                          22.000 €

St. Georg-Schule Hüthum

Erweiterung/Austausch von Möbeln in der OGS                                                          2.500 €

Möbel zur multifunktionalen Umgestaltung von Unterrichtsräumen                          22.000 €

Michaelschule

Spielgeräte und Sitzgelegenheiten Schulhof                                                              21.500 €

Möbel zur multifunktionalen Umgestaltung von Unterrichtsräumen                          22.000 €

Luitgardisschule Elten

Erweiterung/Austausch von Möbeln in der OGS                                                          1.500 €

Möbel zur multifunktionalen Umgestaltung von Unterrichtsräumen                          22.000 €

                                                                                     Summe der Maßnahmen   348.600 €

                                                                                      beantragte Fördersumme   296.310 €

                                                                                                  Eigenanteil Stadt     52.290 €

 

Die Förderrichtlinie verlangt die Vorlage eines entsprechenden Ratsbeschlusses. Dies wurde den Verwaltungen erst Anfang März bekannt gegeben. Aufgrund der Dringlichkeit konnte die Sitzungsreihenfolge (SchulA, HFA) nicht eingehalten werden.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die erforderlichen Eigenanteile können durch die für die bereits im Haushalt 2021 vorgesehenen Maßnahmen Mittel gedeckt werden.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister