Betreff
Zweite Änderung der Satzung der Stadt Emmerich am Rhein über die Unterhaltung und Benutzung von Gemeinschaftsunterkünften;
hier: § 4 Höhe der Gebühren und Entgelte
Vorlage
07 - 17 0205/2021
Art
Verwaltungsvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag

 

Der Rat beschließt die als Anlage 1 mit der 2. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Emmerich am Rhein über die Unterhaltung und Benutzung von Gemeinschaftsunterkünften abgebildeten Modifizierungen des § 4 (Höhe der Gebühren und Entgelte):

 

  1. § 4 Abs. 4 wird wie folgt neu gefasst:

    (4)        Die monatliche Gesamtbenutzungsgebühr beträgt 185,99 € je Person für die 

Benutzer der in § 1 Abs. 2 genannten Unterkünfte. Sie setzt sich zusammen aus einer Grundgebühr von 128,77 €, einer Verbrauchsgebühr von 30,81 € und einer Stromgebühr von 26,41 €.

 

Sachdarstellung :

 

 

Die zurzeit geltende Satzung der Stadt Emmerich am Rhein über die Unterhaltung und Benutzung von Gemeinschaftsunterkünften vom 12.11.2018 legt im § 4 Absatz 4 die Höhe der Benutzungsgebühr auf Grundlage der Gebührenkalkulation für das Jahr 2020, die Ende 2019 berechnet wurde, fest.

 

Zwischenzeitlich wurde eine Gebührenkalkulation für das Jahr 2021 erarbeitet. Hierbei wurden die entsprechenden Zahlungsströme aus dem Jahr 2019 ausgewertet und aktuelle Änderungen (z.B. Änderungen im Immobilienbestand) vorausschauend berücksichtigt. Die entsprechende Gebührenkalkulation liegt als Anlage bei und weist eine um 27,48 € günstigere Monatsgebühr auf:

 

                                      derzeit             ab 2021   

Grundgebühr               146,53 €          128,77 €

Verbrauchsgebühr        37,14 €            30,81 €

Stromgebühr                 29,80 €            26,41 €

Gesamtgebühr            213,47 €          185,99 €

 

Durch Reduzierung der vorgehaltenen Kapazitäten, wirtschaftlich sinnvolle Wechsel im Bestand der angemieteten Objekte, geringere kalkulatorische Zinsen sowie Reduzierung des Personalaufwands bei fast gleichbleibender Bewohnerzahl, errechnen sich günstigere Gebührensätze.

 

Da es sich um eine kostendeckende Einrichtung handelt und um diese positive Entwicklung an die Bewohner der Gemeinschaftsunterkünfte weitergeben zu können, ist es erforderlich, die Beträge im § 4 der o.a. Satzung entsprechend an die aktuelle Gebührenkalkulation für das Jahr 2021 anzupassen.

 

Zur Umsetzung bedarf es einer Änderung der Satzung der Stadt Emmerich am Rhein über die Unterhaltung und Benutzung von Gemeinschaftsunterkünften.

 

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme passt die Benutzungsgebühren durch die Neukalkulation auf ein kostendeckendes Niveau an, welches sich im Gleichklang mit den entsprechenden Ausgabepositionen entwickelt.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 4

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister