hier: § 4 Höhe der Gebühren und Entgelte
Beschlussvorschlag
Der Rat beschließt
die als Anlage 1 mit der 2. Änderungssatzung zur Satzung der Stadt Emmerich am
Rhein über die Unterhaltung und Benutzung von Gemeinschaftsunterkünften
abgebildeten Modifizierungen des § 4 (Höhe der Gebühren und Entgelte):
- § 4 Abs. 4 wird wie folgt neu gefasst:
(4) Die monatliche Gesamtbenutzungsgebühr beträgt 185,99 € je Person für die
Benutzer der in § 1 Abs. 2 genannten
Unterkünfte. Sie setzt sich zusammen aus einer Grundgebühr von 128,77 €, einer
Verbrauchsgebühr von 30,81 € und einer Stromgebühr von 26,41 €.
Sachdarstellung :
Die zurzeit geltende Satzung der Stadt
Emmerich am Rhein über die Unterhaltung und Benutzung von
Gemeinschaftsunterkünften vom 12.11.2018 legt im § 4 Absatz 4 die Höhe der
Benutzungsgebühr auf Grundlage der Gebührenkalkulation für das Jahr 2020, die
Ende 2019 berechnet wurde, fest.
Zwischenzeitlich wurde eine
Gebührenkalkulation für das Jahr 2021 erarbeitet. Hierbei wurden die
entsprechenden Zahlungsströme aus dem Jahr 2019 ausgewertet und aktuelle
Änderungen (z.B. Änderungen im Immobilienbestand) vorausschauend
berücksichtigt. Die entsprechende Gebührenkalkulation liegt als Anlage bei und
weist eine um 27,48 € günstigere Monatsgebühr auf:
derzeit ab 2021
Grundgebühr 146,53 € 128,77 €
Verbrauchsgebühr
37,14 € 30,81 €
Stromgebühr
29,80 € 26,41 €
Gesamtgebühr 213,47 € 185,99 €
Durch Reduzierung der vorgehaltenen
Kapazitäten, wirtschaftlich sinnvolle Wechsel im Bestand der angemieteten
Objekte, geringere kalkulatorische Zinsen sowie Reduzierung des
Personalaufwands bei fast gleichbleibender Bewohnerzahl, errechnen sich
günstigere Gebührensätze.
Da es sich um eine kostendeckende
Einrichtung handelt und um diese positive Entwicklung an die Bewohner der
Gemeinschaftsunterkünfte weitergeben zu können, ist es erforderlich, die
Beträge im § 4 der o.a. Satzung entsprechend an die aktuelle
Gebührenkalkulation für das Jahr 2021 anzupassen.
Zur Umsetzung bedarf es einer Änderung der
Satzung der Stadt Emmerich am Rhein über die Unterhaltung und Benutzung von
Gemeinschaftsunterkünften.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme passt
die Benutzungsgebühren durch die Neukalkulation auf ein kostendeckendes Niveau
an, welches sich im Gleichklang mit den entsprechenden Ausgabepositionen
entwickelt.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 4
Peter Hinze
Bürgermeister