Betreff
Zeitweise Nutzung des Parkplatzes Paaltjessteege als Schulhof der Gesamtschule; hier: Antrag Nr. XXVI/2021 an den Rat der Stadt Emmerich am Rhein
Vorlage
04 - 17 0218/2021
Art
Antrag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt; dem Antrag auf zeitweise Nutzung der Gesamtfläche des Parkplatzes Paaltjesstegge als Schulhof; nicht zu folgen.

 

Sachverhalt :

 

Aufgrund des Baus der Nahwärmezentrale und die dadurch erforderliche Erweiterung des Heizungskellers des Schulgebäudes Paaltjessteege sind auf dem Schulhof weitere Baumaßnahmen erforderlich. Im Rahmen dieser Baumaßnahme wurde ein weiterer Teil des Schulhofs für die Baustelle abgesperrt und der Eingang (Windfang) der Schule zum Schulhof zurück gebaut.

Die Verwaltung hat in Absprache mit der Schule über den südlichen Zugang (bisher als Notausgang genutzt) einen abgesicherten Zugang zum Schulhof geschaffen. Hierfür sind einige Parkplätze gesperrt worden.

Weitere fünf Parkplätze werden künftig vor dem Eingang der Schule zum Parkplatz (Glasfront) wegfallen, da hier ein abgezäunter Bereich geschaffen werden soll, um einen Verkaufswagen für das Schulcatering aufzustellen. Die bisherige Mensa wird nach und nach zurückgebaut und gegen Ende des Jahres letztlich abgerissen, um Platz für die Neugestaltung des Schulhofes zu machen. Als Ersatz soll bis zur Eröffnung der Mensaräume im neuen Brinkgebäude der Verkaufswagen dienen. Im Bereich hinter der Glasfront werden Tische und Stühle aufgebaut, damit hier die Schülerinnen und Schüler bei Bedarf ihre Mahlzeit einnehmen können.

Aufgrund der Auswirkungen der Pandemie werden derzeit keine Mittagsverpflegung, bzw. keine Snacks angeboten.

In der Regel sollen lt. Schulbauverordnung Schülerinnen und Schülern (SuS) eine Schulhoffläche von 3 bis 5 m2 pro Person zur Verfügung stehen. Die Berechnungen der Verwaltung haben ergeben, dass nach Absperrung noch ca. 1.700 m2 übrigbleiben. Dies würde bei 5 m2 pro SuS für 340 Personen ausreichen. Aufgrund der verbleibenden Fläche des Schulhofes sind aus Sicht der Verwaltung keine weiteren Schulhofflächen aufgrund der Schließung des Schulhofzugangs und der Mensa bereit zu stellen.

Anders als an den anderen Schulen praktiziert, sieht der vorgegebene Wechselunterricht an der Gesamtschule keinen täglichen Wechsel vor, also so, dass an einem Tag eine Gruppe und am Folgetag die nächste Gruppe unterrichtet wird. Die Gesamtschule wechselt zwischen den beiden Lerngruppen am gleichen Tag (Früh- und Spätschicht). Das bedeutet insgesamt einen längeren Schultag an der Schule, so dass um 13:30 Uhr der Unterricht noch nicht beendet ist.

Unter Beteiligung von Schule, Elternvertretung und Polizei hatte die Verwaltung die Einrichtung einer Hol- und Bringzone für die Eltern umgesetzt. Für diese war aufgrund der Verkehrssituation an der Schule (mehrere Baustellen, Baustellen und Busverkehr) festgelegt worden, dass die SuS, soweit sie von den Eltern gebracht oder abgeholt werden, möglichst auf dem Parkplatz rausgelassen werden. Soweit der BGE-Vorschlag umgesetzt würde, könnten diese Sicherheitsmaßnahmen nicht mehr durchgeführt werden.

 

 

 

 

 

 

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

Leitbild :

 

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel &:!

 

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister