Betreff
Ausschussvorsitze
Vorlage
01 - 17 0226/2021
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

1)    Der Rat beschließt folgende Verteilung der Ausschussvorsitze und stellvertretenden Ausschussvorsitze

 

 

Ausschuss      

Ausschussvorsitz

Stellvertretender Ausschussvorsitz

 

 

 

 

1.

ASE

CDU-Fraktion

SPD-Fraktion

2.

SchulA

SPD-Fraktion

BGE-Fraktion

3.

BA KBE

CDU-Fraktion

SPD-Fraktion

4.

SozialA

SPD-Fraktion

GRÜNE-Fraktion

5.

KulturA

CDU-Fraktion

SPD-Fraktion

6.

UmweltA

GRÜNE-Fraktion

CDU-Fraktion

7.

RPA

BGE-Fraktion

CDU-Fraktion

8.

VA

CDU-Fraktion

SPD-Fraktion

9.

WPA

SPD-Fraktion

CDU-Fraktion

10.

BegleitA

XXX-Fraktion

XXX-Fraktion

 

 

2)    Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Fraktionen folgende Ausschussvorsitzende/

stellvertretende Ausschussvorsitzende bestimmt haben:

 

 

Ausschuss

Ausschussvorsitze/r

Stellvertretende/r Ausschussvorsitzende/r

 

 

 

 

1.

ASE

Albert Jansen

Hans-Dieter Baars

2.

SchulA

Elisabeth Braun

Chrisopher Papendorf

3.

BA KBE

Sandra Bongers

Hans-Dieter Baars

4.

SozialA

Elke Trüpschuch

Sabine Siebers

5.

KulturA

Irmgard Kulka

Leonie Pawlak

6.

UmweltA

Sabine Siebers

Dr. Matthias Reintjes

7.

RPA

Udo Tepass

Sigmar Peters

8.

VA

Johannes ten Brink

Daniel Klösters

9.

WPA

Arne Rudolph

Sven Westhoff

10.

BegleitA

N.N.

N.N

 

Sachdarstellung :

 

Der Rat hat in seiner konstituierenden Sitzung am 12.11.2020 (TOP 7; Vorlage 01-16 2394/2020) die Verteilung der Ausschussvorsitze und stv. Ausschussvorsitze einstimmig beschlossen. Die im Vorfeld dieser Sitzung erfolgte interfraktionelle Abstimmung orientierte sich auch an der Reihenfolge der Zugriffe auf die Ausschussvorsitze nach d’Hondt (Zugreifverfahren gem. § 58 Abs. 5 Sätze 2-5 GO NRW, falls eine Einigung nicht zustande kommt).

 

In seiner Sitzung am 23.03.2021 hat der Rat mit dem „Begleitausschuss“ einen weiteren Ausschuss gebildet und in diesem Zusammenhang u.a. bestimmt, dass dieser eine/n Vorsitzenden/Vorsitzende und eine/n Stellvertreter/in aus seiner Mitte wählt.

 

Dieses Verfahren zur Bestimmung von Ausschussvorsitzen sieht das kommunale Verfassungsrecht nicht vor; die GO NRW zeigt in § 58 Abs. 5 nur das Einigungs- und Zugriffsverfahren auf. Dieses gilt gem. § 58 Abs. 6 GO NRW ausdrücklich auch dann, wenn Ausschüsse während der Wahlperiode neu gebildet werden.

 

Die Wahl des/der Ausschussvorsitzenden sowie eines Stellvertreters/einer Stellvertreterin aus der Mitte der Ausschussmitglieder –vorgesehen entsprechend politischer Beschlusslage in der konstituierenden Sitzung des Begleitausschusses am 06.05.2021- steht mithin unter dem Vorbehalt der Bestätigung durch den Rat.

 

Der verwaltungsseitig formulierte Beschlussvorschlag bildet die herbeizuführende Beschlusslage entsprechend ab; der Zugriff für den neu gebildeten zehnten Ausschuss, kommt nach d’Hondt (unter der Prämisse der Beibehaltung der bisherigen Ausschussvorsitzverteilung und Besetzung) der CDU-Ratsfraktion zu.

 

Die Reihenfolge der Zugriffe auf die Ausschussvorsitze nach d’Hondt stellt sich wie folgt dar:

 

Verteilung der Ausschussvorsitze nach d'Hondt

 

 

 

(Basis: Sitzverteilung des am 13.09.2020 neu gewählten Rates)

 

 

CDU

SPD

GRÜNE

BGE

FDP

AfD

15

11

4

4

1

1

: 1

15

11

4

4

1

1

: 2

7,5

5,5

2

2

0,5

0,5

: 3

5,00

3,67

1,33

1,33

0,33

0,33

: 4

3,75

2,75

1,00

1,00

0,25

0,25

: 5

3,00

2,20

0,80

0,80

0,20

0,20

: 6

2,50

1,83

0,67

0,67

0,17

0,17

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Daraus resultiert folgende Zugriffreihenfolge:

 

Zugriff Nr.

1          15        CDU

2          11        SPD

3          7,5       CDU

4          5,5       SPD

5          5          CDU

6          4          Los GRÜNE/BGE

7          4          Los GRÜNE/BGE

8          3,75     CDU

9          3,67     SPD

10        3,00     CDU

 

 

 

Gemäß § 40 Abs. 2 GO NW hat der Bürgermeister kein Stimmrecht.

 

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister