Betreff
Verzicht auf die Erhebung von Elternbeiträgen für die Monate Februar 2021 bis April 2021 aufgrund des § 1 Abs. 10 bis 12 der Coronabetreuungsverordnung vom 7. Januar 2021;
hier: Genehmigung einer dringlichen Entscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 5 GO NW
Vorlage
04 - 17 0227/2021
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat genehmigt die der Vorlage beigefügte dringliche Entscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 5 GO NW.

 

Sachdarstellung :

 

Im Rahmen der Dringlichkeit wurde gem. § 60 Abs. 1 GO NW am 07.04.2021 die Entscheidung „Verzicht auf die Erhebung von Elternbeiträgen für die Monate Februar 2021 bis April 2021 aufgrund des § 1 Abs. 10 bis 12 der Coronabetreuungsverordnung vom 7. Januar 2021“ getroffen.

 

Die Dringliche Entscheidung ist der Vorlage als Anlage beigefügt.

 

Die Gründe der Dringlichkeit sind in der Entscheidung dargelegt. Die politischen Entscheidungsträger wurden nach Maßgabe des § 8 a Satz 2 der Hauptsatzung der Stadt Emmerich am Rhein unmittelbar nach der dringlichen Entscheidung durch Übermittlung des gefassten Beschlusses (hier: E-Mail vom 29.04.2021 an die Mitglieder des Rates) über die Entscheidung informiert.

 

Gem. § 60 Abs. 1 Satz 5 GO NW sind dringliche Entscheidungen dem Rat in seiner nächsten Sitzung zur Genehmigung vorzulegen.

 

 

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Sh. dringliche Entscheidung

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister