hier: Genehmigung einer dringlichen Entscheidung gem. § 60 Abs. 1 Satz 5 GO NW
Beschlussvorschlag
Der Rat genehmigt die der Vorlage beigefügte dringliche Entscheidung gem. § 60
Abs. 1 Satz 5 GO NW.
Sachdarstellung :
Im Rahmen der Dringlichkeit wurde gem. § 60 Abs. 1 GO NW am 07.04.2021
die Entscheidung „Verzicht auf die Erhebung von Elternbeiträgen für die Monate
Februar 2021 bis April 2021 aufgrund des § 1 Abs. 10 bis 12 der
Coronabetreuungsverordnung vom 7. Januar 2021“ getroffen.
Die Dringliche Entscheidung ist der Vorlage als Anlage beigefügt.
Die Gründe der Dringlichkeit sind in der Entscheidung dargelegt. Die
politischen Entscheidungsträger wurden nach Maßgabe des § 8 a Satz 2 der
Hauptsatzung der Stadt Emmerich am Rhein unmittelbar nach der dringlichen
Entscheidung durch Übermittlung des gefassten Beschlusses (hier: E-Mail vom
29.04.2021 an die Mitglieder des Rates) über die Entscheidung informiert.
Gem. § 60 Abs. 1 Satz 5 GO NW sind dringliche Entscheidungen dem Rat in
seiner nächsten Sitzung zur Genehmigung vorzulegen.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Sh. dringliche
Entscheidung
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.
Peter Hinze
Bürgermeister