Betreff
Entwicklung von Corona-Infektionen in Leiharbeiterunterkünften;
hier: Eingabe Nr. 10/2021 an den Rat der Stadt Emmerich am Rhein
Vorlage
06 - 17 0233/2021
Art
Eingabe

Beschlussvorschlag

 

Der Rat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und stellt fest, dass ein Zusammenhang zwischen den im Vergleich zu 13 Kommunen des Kreises Kleve höheren Infektionszahlen der Stadt Emmerich am Rhein und der Anzahl in Sammelunterkünften in Emmerich am Rhein untergebrachten Leiharbeitnehmer/innen nicht erkennbar ist.

 

Begründung:

 

In der Rangfolge der Einwohnerzahlen steht die Stadt Emmerich am Rhein unter den Kommunen des Kreises Kleve an 4. Stelle, in der Rangfolge der Anzahl der Personen mit Corona-Infektionen an 3. Stelle.

 

Im Rahmen des Sachstandsberichtes „Ordnungsrechtliche Schwerpunkte“ in der Sitzung des Haupt-und Finanzausschusses am 11.05.2021 hat die Leiterin des Fachbereichs 6 Bürgerservice und Ordnung dargestellt, dass während des 1. Quartals 2021 bei insgesamt 279 infizierten Personen in Emmerich am Rhein 6 Leiharbeitnehmer/innen in Sammelunterkünften betroffen waren. Eine Ursächlichkeit der Unterbringung von Leiharbeit-nehmern in Sammelunterkünften für die Anzahl der Infektionsfälle ist daraus nicht herzuleiten.

 

Zur Gesamtsituation der Unterbringung von Leiharbeitnehmern in Sammelunterkünften wird auf den 4. Sachstandsbericht „Osteuropa“ – TOP xx Haupt- und Finanzausschuss vom 29.06.2021 verwiesen, in dem u.a. die Infektionslage und der Umgang der Verwaltung mit den Sammelunterkünften unter ordnungsrechtlichen Aspekten dargestellt wurde.

 

 

Sachverhalt :

 

Sh. Anlage

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister