hier: Eingabe Nr. 10/2021 an den Rat der Stadt Emmerich am Rhein
Beschlussvorschlag
Der Rat nimmt die Ausführungen der Verwaltung
zur Kenntnis und stellt fest, dass ein Zusammenhang zwischen den im Vergleich
zu 13 Kommunen des Kreises Kleve höheren Infektionszahlen der Stadt Emmerich am
Rhein und der Anzahl in Sammelunterkünften in Emmerich am Rhein untergebrachten
Leiharbeitnehmer/innen nicht erkennbar ist.
Begründung:
In der Rangfolge der Einwohnerzahlen steht die Stadt Emmerich am Rhein
unter den Kommunen des Kreises Kleve an 4. Stelle, in der Rangfolge der Anzahl
der Personen mit Corona-Infektionen an 3. Stelle.
Im Rahmen des Sachstandsberichtes „Ordnungsrechtliche Schwerpunkte“ in
der Sitzung des Haupt-und Finanzausschusses am 11.05.2021 hat die Leiterin des
Fachbereichs 6 Bürgerservice und Ordnung dargestellt, dass während des 1.
Quartals 2021 bei insgesamt 279 infizierten Personen in Emmerich am Rhein 6
Leiharbeitnehmer/innen in Sammelunterkünften betroffen waren. Eine
Ursächlichkeit der Unterbringung von Leiharbeit-nehmern in Sammelunterkünften
für die Anzahl der Infektionsfälle ist daraus nicht herzuleiten.
Zur Gesamtsituation der Unterbringung von Leiharbeitnehmern in Sammelunterkünften wird auf den 4. Sachstandsbericht „Osteuropa“ – TOP xx Haupt- und Finanzausschuss vom 29.06.2021 verwiesen, in dem u.a. die Infektionslage und der Umgang der Verwaltung mit den Sammelunterkünften unter ordnungsrechtlichen Aspekten dargestellt wurde.
Sachverhalt :
Sh. Anlage
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat
keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.
Peter Hinze
Bürgermeister