Beschlussvorschlag
1) Der Rat entsendet Stadtkämmerin Ulrike Büker als Stellvertreterin für Bürgermeister Peter Hinze in den Aufsichtsrat der Technische Werke Emmerich am Rhein GmbH.
2) Der Rat bestellt Stadtkämmerin Ulrike Büker als Stellvertreterin für Bürgermeister Peter Hinze in die Gesellschafterversammlung der Technische Werke Emmerich am Rhein GmbH.
3) Der Rat bestellt Stadtkämmerin Ulrike Büker als Stellvertreterin für Bürgermeister Peter Hinze in den Konsortialbeirat der Technische Werke Emmerich am Rhein GmbH.
Sachdarstellung :
Zu 1) Aufsichtsrat Technische Werke Emmerich am Rhein GmbH (TWE)
Gem. § 8 Absatz 1 des Gesellschaftsvertrages der TWE ist der
Bürgermeister unter Anrechnung auf die Zahl der Mitglieder der Stadt Emmerich
am Rhein geborenes Mitglied des Aufsichtsrates. Der Bürgermeister kann einen
von ihm schriftlich benannten Vertreter entsenden.
Zu 2) Gesellschafterversammlung TWE
Gem. § 5 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages setzt sich die
Gesellschafterversammlung aus dem Bürgermeister der Stadt Emmerich am Rhein
oder einem von ihm benannten Mitarbeiter der Verwaltung und einem Vertreter der
Gelsenwasser AG zusammen. Der Bürgermeister bzw. der von ihm vorgeschlagene
Mitarbeiter werden durch Ratsbeschluss bestellt.
Die Vollmacht zur Vertretung bedarf der Schriftform und ist der Gesellschaft
in Verwahrung zu geben.
Zu 3) Konsortialbeirat TWE
Der Garantie- und Konsortialvertrag bestimmt in § 6, dass ein
Konsortialbeirat einzurichten ist. Gem. § 6 Abs. 2 des Vertrages gehören dem
Konsortialbeirat jeweils ein bevollmächtigter Vertreter der Stadt Emmerich am
Rhein und der Gelsenwasser AG an.
Bislang vertrat Frau Stadtkämmerin Melanie Goertz den Bürgermeister im
Verhinderungsfall in allen drei Gremien. Frau Goertz hatte die Aufgaben der
Stadtkämmerin interimsweise übernommen. Seit dem 01.06.2021 ist nun Frau Ulrike
Büker als Stadtkämmerin bei der Stadt Emmerich am Rhein beschäftigt. Die
Vertretungsregelungen sollen nun entsprechend angepasst werden.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat
keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2
Peter Hinze
Bürgermeister