Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt
Emmerich am Rhein wählt Herrn Klaus Verwerich für den Schiedsamtsbezirk IV als
Schiedsmann und für den Schiedsamtsbezirk III als stellvertretenden
Schiedsmann.
Sachdarstellung :
Schiedsfrauen
und Schiedsmänner (Schiedspersonen) führen das Schlichtungsverfahren nach dem
Schiedsamtsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen – SchAG NRW - durch; sie sind
ehrenamtlich tätig.
Schiedsperson
soll nicht sein, wer das 30. Lebensjahr nicht vollendet hat. Zur Schiedsperson
soll nicht gewählt oder wiedergewählt werden, wer das 70. Lebensjahr vollendet
hat.
Schiedspersonen
werden durch den Rat der Stadt Emmerich am Rhein für 5 Jahre gewählt und vom
Amtsgericht Emmerich am Rhein vereidigt. Die Schiedsperson führt die
Amtsgeschäfte bis zum Amtsantritt eines Nachfolgers oder einer Nachfolgerin
fort.
Eine
Wiederwahl ist zulässig.
In der Stadt
Emmerich am Rhein sind 5 Schiedsamtsbezirke eingerichtet.
Für die 5
Schiedsamtsbezirke wurden zuletzt folgende Schiedspersonen gewählt:
Bezirk Schiedsmann/-frau Stellvertreter/in
I Christoph
Bennemann Beate Haack
II Beate Haack Christoph Bennemann
III Gregor Reintjes Klaus Verwerich
IV Klaus Verwerich Gregor Reintjes
V Klaus Manthey Alfred Verhey
Im Bezirk III und IV läuft die Amtszeit des Herrn Klaus Verwerich ab. Herr Verwerich
stellt sich zur Wiederwahl als Schiedsmann für den Bezirk IV und als
stellvertretender Schiedsmann für den Bezirk III.
Gem. § 11 SchAG NRW
kann die Leitung des Amtsgerichts eine benachbarte Schieds-person oder eine
benachbarte stellvertretende Schiedsperson beauftragen, das Amt eines
Schiedsamtsbezirks wahrzunehmen, wenn die stellvertretende Schiedsperson
vorüber-gehend oder dauernd verhindert ist, das Amt auszuüben. Der Rat hat in
seiner Sitzung am 24.09.2019 über diese gesetzliche Regelung eine
grundsätzliche Stellvertretung der Amtsinhaber der verschiedenen
Schiedsamtsbezirke beschlossen, so dass
im Ausnahmefall bei gleichzeitiger Abwesenheit aufgrund Krankheit und/oder Urlaub
die Schlichtungsaufgabe ohne Verzögerung wahrgenommen werden kann. Vor diesem
Hintergrund ist Herr Verwerich berechtigt, im Bedarfsfall auch die
Schiedspersonen der Bezirke I, II und V zu vertreten.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat
keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.
Peter Hinze
Bürgermeister