Betreff
Deichverband Bislich-Landesgrenze; Planfeststellungsabschnitt 2 zur Deichsanierung Rheinstrom-km 848,0 bis 850,6, rechtes Ufer
Vorlage
05 - 17 0239/2021/1
Art
Verwaltungsvorlage
Referenzvorlage

Kenntnisnahme(kein Beschluss)

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein stimmt dem Verzicht auf die Rampe für den Rad- und Fußverkehr im Bereich Hauptstraße zu.

 

 

Sachdarstellung :

 

 

In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung am 20.01.2015 wurde die Planung zur Deichsanierung zwischen Dornick und Kläranlage durch Herrn Friedrich vorgestellt; der Rat hat dieser am 10.02.2015 zugestimmt.

 

Mit Datum vom 25.04.2017 ist der Planfeststellungsbescheid ergangen; die sich aus dem Bescheid ergebenden Planungen/Änderungen und Untersuchungen hat Herr Holger Friedrich, Geschäftsführer des Deichverbandes Bislich-Landesgrenze und Herr Dennis Steffen, Projektleiter in der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung am 28.11.2017 dargelegt.

 

Weitere Planänderungen und Forderungen der Bezirksregierung Düsseldorf, die sich durch die fortschreitende Planung ergeben hatten wurden bereits in der Sitzung des Fachausschusses am 10.03.2020 erläutert. 

 

Im Zuge der weiterführenden Ausführungsplanung wird durch den Deichverband Bislich-Landesgrenze  bzw. die Bezirksregierung Düsseldorf die bisher planfestgestellte Fuß-, Radwegrampe „Hauptstraße“ in Frage gestellt.

 

Hintergrund ist die weitergehende Abstimmung mit dem anliegenden Landwirt. Mit ihm wurde vereinbart, dass der Viehtrieb über den Deich künftig über eine gerade Verbindung erfolgen kann (s. Anlage 2, Änderung des Deichverbandes, rot schraffierte Fläche). Dadurch wird die Rampe für landwirtschaftliche Fahrzeuge, die über den Deichverteidigungsweg (Deichstraße) auf die Krone und wasserseitig ins Deichvorland führt künftig nicht mehr für den Viehtrieb benötigt. (s. Anlage 2, orange Fläche)

 

Bisher wurde aufgrund der Verschmutzung durch die potenzielle Verschmutzung der orangenen Ramße eine eigene Rampe für den Fuß- und Radverkehr eingeplant (s. Anlage 2, Blaue Fläche). Der Deichverband schlägt nun vor, auf die blaue Fuß- und Radverkehrsrampe auf die Deichkrone zu verzichten. Hierdurch können Sicherungsmaßnahmen wie Zäune und Tore entfallen und die Bewirtschaftung des Deiches durch Schafe wird vereinfacht.

 

Die Kostenersparnis für die Stadt beträgt ca. 50.000 €.

 

Der Rad- und Fußverkehr kann von der Hauptstraße über die Deichstraße von dort auf die Deichkrone geführt werden. Der Umweg beträgt wenige 100 m.

 

Seitens der Verwaltung wird aufgrund der Kostenersparnis und der geringfügigen Nachteile der Verzicht auf die blaue Fuß- und Radverkehrsrampe vorgeschlagen.

 

 

 

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

 

Die Maßnahme ist im Haushaltsjahr 2021 - 23 vorgesehen.

Produkt Nr. 7.000040.700

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 5.1.

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister