Betreff
Städtebaulicher Vertrag VEP Mennonitenstraße
Vorlage
05 - 17 0299/2021
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, den beigefügten städtebaulichen Vertrag zur Ausarbeitung städtebaulicher Planung im Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. E 19/3 -VEP Mennonitenstraße- mit dem Vorhabenträger abzuschließen.

 

Sachdarstellung :

 

 

Für das Investitionsvorhaben der M-9 Invest GmbH wurde im August 2020 politische Zustimmung signalisiert. Die notwendigen ersten Schritte für die Einleitung des Verfahrens wurden dem Vorhabenträger mitgeteilt. Seitens der Stadt Emmerich wurden bereits Abstimmungen zusammen einer Rechtsanwaltskanzlei und dem Investor zur Erarbeitung des Bebauungsplans und zu den notwendigen Vertragswerken getätigt.

 

Im Wesentlichen wird für die Erarbeitung des Bebauungsplans der übliche Städtebauliche Vertrag zur Übernahme der Verfahrenskosten und zur Beauftragung eines qualifizierten Planungsbüros seitens Vorhabenträger und Stadt Emmerich abgeschlossen. Anschließend wird vom Investor ein qualifiziertes Planungsbüro beauftragt, mit dem die Verfahrensart und der Verfahrensablauf abgestimmt wird. Daraufhin kann seitens des Büros ein Vorentwurf für den Bebauungsplan erstellt werden.

 

Parallel dazu wird seitens der Verwaltung dem Ausschuss für Stadtentwicklung der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan vorgelegt. Durch diesen wird der politische Wille zur Durchführung des Planverfahrens dokumentiert.

 

Der der Bebauungsplan wird u. a. enge Rahmenbedingungen für die Entwicklung des Grundstücks beinhalten, die aus den städtebaulichen Konzepten wie dem Entwicklungskonzept „Löwentor“ und dem Einzelhandelskonzept resultieren.

 

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister