Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt, den beigefügten
städtebaulichen Vertrag zur Ausarbeitung städtebaulicher Planung im Verfahren
zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. E 19/3 -VEP Mennonitenstraße- mit dem
Vorhabenträger abzuschließen.
Sachdarstellung :
Für das Investitionsvorhaben der M-9 Invest GmbH wurde im
August 2020 politische Zustimmung signalisiert. Die notwendigen ersten Schritte
für die Einleitung des Verfahrens wurden dem Vorhabenträger mitgeteilt. Seitens
der Stadt Emmerich wurden bereits Abstimmungen zusammen einer Rechtsanwaltskanzlei
und dem Investor zur Erarbeitung des Bebauungsplans und zu den notwendigen
Vertragswerken getätigt.
Im Wesentlichen wird für die Erarbeitung des Bebauungsplans der übliche
Städtebauliche Vertrag zur Übernahme der Verfahrenskosten und zur Beauftragung
eines qualifizierten Planungsbüros seitens Vorhabenträger und Stadt Emmerich
abgeschlossen. Anschließend wird vom Investor ein qualifiziertes Planungsbüro
beauftragt, mit dem die Verfahrensart und der Verfahrensablauf abgestimmt wird.
Daraufhin kann seitens des Büros ein Vorentwurf für den Bebauungsplan erstellt
werden.
Parallel dazu wird seitens der Verwaltung dem Ausschuss für
Stadtentwicklung der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan vorgelegt.
Durch diesen wird der politische Wille zur Durchführung des Planverfahrens
dokumentiert.
Der der Bebauungsplan wird u. a. enge Rahmenbedingungen für die
Entwicklung des Grundstücks beinhalten, die aus den städtebaulichen Konzepten
wie dem Entwicklungskonzept „Löwentor“ und dem Einzelhandelskonzept resultieren.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat
keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.
Peter Hinze
Bürgermeister