hier: Vertretungsregelung
Beschlussvorschlag
Der Rat beschließt, dass die stimmberechtigten ordentlichen Mitglieder
des Begleitausschusses im Verhinderungsfall durch alle Ratsmitglieder ihrer
Fraktion in alphabetischer Reihenfolge vertreten werden können.
Sachdarstellung :
Der Rat hat in seiner Sitzung am 23.03.2021 mit dem Begleitausschuss
einen weiteren Ausschuss gebildet. Grundsätzlich können alle Ratsmitglieder
einer Fraktion die in die Ausschüsse als ordentliche Mitglieder entsandten
Mitglieder vertreten; eine Ausnahme bilden hierbei die Gremien, für die eine
namentliche Stellvertretung bestimmt ist.
Die im verwaltungsseitig formulierten Vorschlag abgebildete
Beschlusslage stellt sicher, dass diese grundsätzliche Vertretungsregelung auch
auf den nachträglich installierten Begleitausschuss Anwendung findet.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat
keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.
Peter Hinze
Bürgermeister