Beschlussvorschlag
I.
Die
Stadt Emmerich am Rhein erlässt die auf Grundlage der örtlichen Satzung für die
Inanspruchnahme von Angeboten zur Förderung von Kindern in
Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege erhobenen Elternbeiträge für den
Monat Februar 2021 zu 100 Prozent. Der Verzicht erfolgt unter Anrechnung der
anteiligen Erstattung des Landes NRW.
II.
Die
Stadt Emmerich am Rhein erlässt die auf Grundlage der örtlichen Satzung für die
Inanspruchnahme von Angeboten zur Förderung von Kindern in
Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege erhobenen Elternbeiträge für die
Monate März bis Mai 2021 zu 50 Prozent. Der Verzicht erfolgt unter Anrechnung
der anteiligen Erstattung des Landes NRW.
Sachdarstellung :
Das Ministerium für
Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration sowie das Ministerium für Heimat,
Kommunales, Bau und Gleichstellung hatten beschlossen, dass die
Kindertageseinrichtungen und die Kindertagespflege einen eingeschränkten
Regelbetrieb aufnehmen sollen. Aufgrund der Infektionslage ist die Betreuung
der Kinder mit quantitativen und qualitativen Einschränkungen verbunden und es
ist der Appell seitens des Staatsministers Dr. Stamp an die Eltern gegangen,
die Kinder, wenn möglich, zuhause zu betreuen.
Mit Schnellbrief
vom 16.06.2021 des Städte- und Gemeindebundes sind die Kommunen über die
Einigung der Erstattung der Elternbeiträge für die Monate Februar bis Mai 2021
mit dem Land NRW informiert worden.
Die Einigung sieht folgendes vor:
- Für den Monat Februar 2021 werden die Elternbeiträge jeweils
hälftig vom Land und Kommune übernommen.
- Für die Monate März bis einschließlich Mai 2021 übernehmen die
Eltern 50 % der Beiträge. Kommunen und Land teilen sich die verbleibenden
50 % jeweils zur Hälfte.
Zu I.:
Auf Grundlage bisheriger
Sollstellungen werden die Elternbeiträge für den Monat Februar 2021 vollständig
(insgesamt 29.666,00 EUR) erstattet bzw. nicht eingezogen; die Summe teilt sich
wie folgt auf:
• Kita 16.497,00 EUR
• Kindertagespflege 13.169,00 EUR
Durch die 50%ige
Übernahme des Beitragsausfalles Februar 2021 durch das Land NRW ergibt sich für
die Kommune Emmerich am Rhein ein Minderertrag von 14.833,00 EUR, der sich wie
folgt aufteilt:
• Kita 8.248,50
EUR
• Kindertagespflege 6.584,50 EUR
Zu II.:
Auf Grundlage bisheriger
Sollstellungen werden die Elternbeiträge für die Monate März bis Mai 2021 zu 50
Prozent (monatlich 14.833,00 EUR; insgesamt 44.499,00 EUR) erstattet bzw. nicht
eingezogen; die Summe teilt sich wie folgt auf:
• Kita 24.745,50
EUR (März bis Mai 2021 insgesamt)
• Kindertagespflege 19.753,50 EUR (März bis Mai
2021 insgesamt)
Durch die 25%ige
Übernahme des Beitragsausfalles März bis Mai 2021 durch das Land NRW ergibt
sich für die Kommune Emmerich am Rhein ein Minderertrag von 22.249,50 EUR, der
sich wie folgt aufteilt:
• Kita 12.372,75 EUR
• Kindertagespflege 9.876,75 EUR
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme hat
haushaltsrechtlichen Auswirkungen. Die Mindererträge von insgesamt rund 37.000 EUR
können zum jetzigen Zeitpunkt innerhalb des Budgets voraussichtlich gedeckt
werden.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.
Peter Hinze
Bürgermeister