Betreff
Verzicht auf die Erhebung der Elternbeiträge für die Monate Februar bis Mai 2021 wegen des eingeschränkten Regelbetriebes in Kita und Kindertagespflege aufgrund der Corona Pandemie unter Anrechnung des jeweiligen Landesteils NRW
Vorlage
04 - 17 0303/2021
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

I.              Die Stadt Emmerich am Rhein erlässt die auf Grundlage der örtlichen Satzung für die Inanspruchnahme von Angeboten zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege erhobenen Elternbeiträge für den Monat Februar 2021 zu 100 Prozent. Der Verzicht erfolgt unter Anrechnung der anteiligen Erstattung des Landes NRW.

 

II.            Die Stadt Emmerich am Rhein erlässt die auf Grundlage der örtlichen Satzung für die Inanspruchnahme von Angeboten zur Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege erhobenen Elternbeiträge für die Monate März bis Mai 2021 zu 50 Prozent. Der Verzicht erfolgt unter Anrechnung der anteiligen Erstattung des Landes NRW.

 

Sachdarstellung :

 

Das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration sowie das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung hatten beschlossen, dass die Kindertageseinrichtungen und die Kindertagespflege einen eingeschränkten Regelbetrieb aufnehmen sollen. Aufgrund der Infektionslage ist die Betreuung der Kinder mit quantitativen und qualitativen Einschränkungen verbunden und es ist der Appell seitens des Staatsministers Dr. Stamp an die Eltern gegangen, die Kinder, wenn möglich, zuhause zu betreuen.

 

Mit Schnellbrief vom 16.06.2021 des Städte- und Gemeindebundes sind die Kommunen über die Einigung der Erstattung der Elternbeiträge für die Monate Februar bis Mai 2021 mit dem Land NRW informiert worden.

 

Die Einigung sieht folgendes vor:

 

  • Für den Monat Februar 2021 werden die Elternbeiträge jeweils hälftig vom Land und Kommune übernommen.
  • Für die Monate März bis einschließlich Mai 2021 übernehmen die Eltern 50 % der Beiträge. Kommunen und Land teilen sich die verbleibenden 50 % jeweils zur Hälfte.

 

Zu I.:

 

Auf Grundlage bisheriger Sollstellungen werden die Elternbeiträge für den Monat Februar 2021 vollständig (insgesamt 29.666,00 EUR) erstattet bzw. nicht eingezogen; die Summe teilt sich wie folgt auf:

 

           Kita                                         16.497,00 EUR

           Kindertagespflege                   13.169,00 EUR

 

Durch die 50%ige Übernahme des Beitragsausfalles Februar 2021 durch das Land NRW ergibt sich für die Kommune Emmerich am Rhein ein Minderertrag von 14.833,00 EUR, der sich wie folgt aufteilt: 

 

           Kita                                          8.248,50 EUR

           Kindertagespflege                   6.584,50 EUR

 

 

Zu II.:

 

 

Auf Grundlage bisheriger Sollstellungen werden die Elternbeiträge für die Monate März bis Mai 2021 zu 50 Prozent (monatlich 14.833,00 EUR; insgesamt 44.499,00 EUR) erstattet bzw. nicht eingezogen; die Summe teilt sich wie folgt auf:

 

           Kita                                          24.745,50 EUR (März bis Mai 2021 insgesamt)

           Kindertagespflege                   19.753,50 EUR (März bis Mai 2021 insgesamt)

 

 

 

 

Durch die 25%ige Übernahme des Beitragsausfalles März bis Mai 2021 durch das Land NRW ergibt sich für die Kommune Emmerich am Rhein ein Minderertrag von 22.249,50 EUR, der sich wie folgt aufteilt: 

 

           Kita                                          12.372,75 EUR

           Kindertagespflege                     9.876,75 EUR

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

 

Die Maßnahme hat haushaltsrechtlichen Auswirkungen. Die Mindererträge von insgesamt rund 37.000 EUR können zum jetzigen Zeitpunkt innerhalb des Budgets voraussichtlich gedeckt werden.

 

 

Leitbild :

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister