hier: Beschluss des Konzeptes
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein nimmt den Endbericht des Konzeptes
„Einführung von Mitfahrbänken in der Stadt Emmrich am Rhein“ zur Kenntnis und
beschließt das Konzept im Sinne eines Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes
gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB.
Sachdarstellung :
Im Zusammenhang mit der Umsetzung des Konzeptes für Mitfahrbänke in der Stadt Rees wurde im Februar 2021 durch den Rat festgelegt, dass auch die Stadt Emmerich am Rhein eine Verbesserung des öffentlichen Nahverkehrs mit Hilfe der Aufstellung von Mitfahrbänken fördert.
Mitfahrbänke sind als Ergänzung des ÖPNVs zu sehen und können dazu führen, eine bessere Anbindung an die Ortsteile der Stadt Emmerich zu schaffen. Gerade im ländlichen Raum ist eine Ergänzung zum Personennahverkehr von Vorteil und wird in vielen Teilen Deutschlands bereits angeboten. Das Konzept der Mitfahrbänke sorgt mit dem Prinzip von Bürgern für Bürger für eine Stärkung des Zugehörigkeitsgefühls und von sozialen Kontakten.
Außerdem können durch die Mitnahme CO2-Emmissionen vermindert werden.
Für die Stadt Emmerich werden an strategischen Punkten in den Ortsteilen die Mitfahrbänke aufgestellt, sodass ein vernetzendes Konzept entsteht, das als Anlage beigefügt ist.
Bürger, die eine Mitfahrgelegenheit suchen, setzen sich auf die Bänke, wählen ein Ziel aus und können dann von vorbeifahrenden Autofahrern mitgenommen werden. Dabei erfolgt eine Mitnahme nur von Mitfahrbank zu Mitfahrbank.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme wird
zum Haushalt 2022 angemeldet.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.
In Vertretung
Dr. Wachs
Erster
Beigeordneter