Betreff
Barrierefreiheit im Gebiet der Stadt Emmerich am Rhein;
hier: Eingabe Nr. 19/2021 an den Rat der Stadt Emmerich am Rhein
Vorlage
05 - 17 0327/2021
Art
Eingabe

Kenntnisnahme (kein Beschluss)

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

 Begründung

Per Schreiben vom 09.07.2021 hat ein Bürger einen Antrag an den Rat der Stadt Emmerich am Rhein gestellt, in der er auf einige aus seiner Sicht problematische Gegebenheiten hinweist. Im Detail wurden folgende sechs Punkte aufgeführt:

 

1.    Am Haupteingang des alten Rathauses soll der Treppenaufgang einseitig mit einer Rampe für Rollstühle und Rollatoren versehen und innen ein Aufzug eingebaut werden, um den barrierefreien Zugang zum Ratssaal und Europasaal zu erleichtern.

2.    Bei den Umgestaltungen am Geistmarkt und am Kleinen Löwen soll kein Kopfsteinpflaster zum Einsatz kommen, da dies für Rollstuhlfahrer und Rollatorennutzer Einschränkungen mit sich bringt.

3.    Der ruhende Verkehr am Geistmarkt lässt künftig wegen der Praxis für HNO und der Apotheke Parkzeiten von 60 Minuten mit Parkscheibe zu, da die Behindertenparkplätze nur mit entsprechendem Ausweis des Kreises Kleve genutzt werden dürfen, diese aber nur restriktiv ausgestellt werden.

4.   Die vorgenannte Problematik gilt auch für Parkplätze direkt vor dem Rathaus.

5.    Bei der Umgestaltung sollen am Kleinen Löwen die Parkplätze Im Euwer gegenüber von Lodewyks und die Zufahrt zu den Plätzen hinter der Apotheke und für die Hausärztin erhalten bleiben.

6.    In der Steinstraße soll die zulässige maximale Parkdauer auf mindestens eine Stunde erhöht werden, um die Ärzte Dr. Derks und Dr. Nieder sowie das Bürgerbüro behindertengerecht in Ruhe aufsuchen zu können.

  

Stellungnahme der Verwaltung

Ein annährend gleichlautender Antrag wurde bereits letztes Jahr durch den Petenten gestellt. Diese wurde im Rat der Stadt Emmerich am Rhein in seiner Sitzung am 23.06.2020 (Vorlage 07 - 16 2282/2020) beraten. Da erneut die gleichen Fragestellungen aufgeworfen wurden, wird folgend die Stellungnahme der Verwaltung aus der früheren Ratsvorlage zitiert. Diese gilt aus Sicht der Verwaltung weiterhin.

 

Die zuständigen Fachbereiche haben die unterschiedlichen Teilanträge geprüft und sind zu folgendem Ergebnis gekommen:

            Zu 1.

Die auf der Rückseite des Rathauses befindliche Rampe entspricht den einschlägigen Vorschriften zum barrierefreien Bauen bei öffentlich zugänglichen Gebäuden (DIN 18040-1 Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen - Teil 1: Öffentlich zugängliche Gebäude, Ausgabe: 2010-10). Insoweit wurde in Ermangelung der Notwendigkeit eine zweite Rampe an der Vorderseite des Rathauses zu errichten bislang auf die Prüfung aus bau- und denkmalschutzrechtlicher Sicht verzichtet.

Ein Aufzug befindet sich im Neubauteil des Rathauses. Der beantragte zusätzliche Einbau eines Aufzugs im Altbauteil des Rathauses ähnlich des Aufzuges in der Christuskirche scheitert vorbehaltlich einer näheren Prüfung von Statik und Denkmalschutz schon daran, dass die Größe des Treppenauges hierfür nicht ausreicht.

 

Zu 2.

Die Anregungen zum Kopfsteinpflaster bei der Gestaltung des Geistmarkts und des Kleinen Löwen wurde als Bürgeranregung in das Wettbewerbsverfahren aufgenommen und bei der Juryentscheidung berücksichtigt. Über dieses Vorgehen wurde der Petent bereits per E-Mail informiert.

   

Zu 3., 4. und 6.

Außerdem besteht für Inhaber eines Schwerbehindertenausweises die Möglichkeit auf dem bewirtschafteten Teil des Geistmarktes und vor dem Rathaus den Schwerbehindertenausweis auszulegen, so dass das Gültigkeitsdatum sichtbar ist, und bei gleichzeitiger Nutzung der Parkscheibe bis zu vier Stunden zu parken ohne einen Parkschein zu ziehen. Dies gilt ohne den speziellen blauen Schwerbehindertenparkausweis, der an besondere gesundheitliche

Einschränkungen gebunden ist, die vom Kreis Kleve auf dem Ausweis zuerkannt werden müssen

 

Seitens der Verwaltung ist beabsichtigt, nach Fertigstellung der größeren Baumaßnahmen in der Emmericher Innenstadt (Gesamtschule, Neumarkt, Geistmarkt/ Kleiner Löwe) das Parkraumbewirtschaftungskonzept anzupassen. Hier werden die Parkzeit- und Parkraumbewirtschaftungsregelungen -mit Blick auf die Änderungen durch die o. g. Baumaßnahmen- kritisch geprüft und ggf. überarbeitet.

 

Insbesondere die Steinstraße hat sich im Laufe der Jahre eher von einer Einkaufs- in eine Dienstleistungsstraße entwickelt. Hierauf ist die entsprechende Parkdauer anzupassen.

 Die Anregung wird in diesem Verfahren berücksichtigt.

 

 Zu 5.

Die Anregung zum Erhalt vorhandener Parkplätze bei der Gestaltung des Kleinen Löwen wurde als Bürgeranregung in das Wettbewerbsverfahren aufgenommen und bei der Juryentscheidung berücksichtigt. Über dieses Vorgehen wurde der Petent ebenfalls bereits per E-Mail informiert.

 

Sachverhalt :

 

siehe Anlage

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister