Betreff
Verzicht von Pachten,Mieten und Nutzungsgebühren für die Nutzung von Sportstätten, Übungsräumen, Vereinsheimen und Schwimmhallen für die ersten zwei Quartale 2021;
hier: Eingabe Nr. 21/2021 an den Rat der Stadt Emmerich am Rhein
Vorlage
04 - 17 0330/2021
Art
Eingabe

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein lehnt den Antrag der AfD vom 26.07.2021 auf Verzicht zur Erhebung von Pachten, Mieten und Nutzungsgebühren für die Nutzung von Sportstätten, Übungsräumen, Vereinsheimen und Schwimmhallen für die ersten zwei Quartale im Jahr 2021 ab.

 

Begründung:

Im Rahmen der städtischen Sportförderung erhält der Stadtsportbund seit Jahren finanzielle Mittel, mit denen im Rahmen der Sportförderrichtlinie die im Antrag genannten Aufwendungen der Vereine zum Teil zu 100 % übernommen werden.

Bei einem Verzicht auf die Mieten und Pachten, etc. könnten die entsprechenden Vereine diese Kosten beim Stadtsportbund nicht mehr geltend machen. Die Zahlungen würden reduziert. Für die Vereine hätte dies keine finanziellen Entlastungen zur Folge.

 

Da die AFD den wortgleichen Antrag bereits am 17.12.2020 gestellt hat – wurde am 23.02.2021 vom Rat abgelehnt -, verweist die Verwaltung im Weiteren auf die damalige Vorlage.

 

 

Sachverhalt :

 

siehe Anlage

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister

 

 

 

Anlagen:
04 – 17 0330 2021; Eingabe Nr. 21 2021
04 – 17 0330 2021; Anlage Eingabe Nr. 21 2021