hier: Korrektur einer Bezeichnung
Beschlussvorschlag
Der
Rat der Stadt Emmerich am Rhein,
1.
nimmt die Begründung zur Korrektur der Benutzungsordnung der Stadt Emmerich am
Rhein
zur Kenntnis
und
2.
beschließt die mit Anlage 1 gekennzeichnete Benutzungsordnung der
Sperrgutannahmestelle der Stadt Emmerich am
Rhein.
Sachdarstellung :
In der Benutzungsordnung ist unter Nummer
(4) das Prozedere bei der Anlieferung gebührenpflichtiger Abfälle beschrieben.
(4) Bei
einer gebührenpflichtigen Anlieferung wird das Fahrzeug ggf. mit Anhänger im beladenen
Zustand gewogen. Nach der Entladung, die entsprechend den Anweisungen des
Aufsichtspersonals in die hierfür bereitgestellten und gekennzeichneten
Container zu erfolgen hat, erfolgt eine erneute Wägung von Fahrzeug und ggf.
Anhänger. Es wird ein Wiegebelegt erstellt. Die Abrechnung erfolgt auf
Grundlage des hierbei festgestellten Taragewichtes nach o.g. Gebührensätzen.
Aber, wie ein
Bürger zutreffend festgestellt hat, erfolgt die Abrechnung auf Grundlage des
Nettogewichtes und nicht auf Grundlage
des Taragewichtes.
Daher ist dieser
Fehler in der Benutzungsordnung zu korrigieren.
Die Betriebsleitung schlägt vor, dem Rat zu empfehlen, die als Anlage 1 gekennzeichnete Benutzungsordnung der Sperrgutannahmestelle der Stadt Emmerich am Rhein zu beschließen.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme ist
im Wirtschaftsjahr vorgesehen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.
Antoni
Betriebsleiter