Betreff
Benutzungsordnung der Sperrmüllannahme der Stadt Emmerich am Rhein;
hier: Korrektur einer Bezeichnung
Vorlage
70 - 17 0353/2021
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein,

1. nimmt die Begründung zur Korrektur der Benutzungsordnung der Stadt Emmerich am

     Rhein zur Kenntnis

     und

2. beschließt die mit Anlage 1 gekennzeichnete Benutzungsordnung der

    Sperrgutannahmestelle der Stadt Emmerich am Rhein.

Sachdarstellung :

 

In der Benutzungsordnung ist unter Nummer (4) das Prozedere bei der Anlieferung gebührenpflichtiger Abfälle beschrieben.

 

(4)       Bei einer gebührenpflichtigen Anlieferung wird das Fahrzeug ggf. mit Anhänger im beladenen Zustand gewogen. Nach der Entladung, die entsprechend den Anweisungen des Aufsichtspersonals in die hierfür bereitgestellten und gekennzeichneten Container zu erfolgen hat, erfolgt eine erneute Wägung von Fahrzeug und ggf. Anhänger. Es wird ein Wiegebelegt erstellt. Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage des hierbei festgestellten Taragewichtes nach o.g. Gebührensätzen.

 

Aber, wie ein Bürger zutreffend festgestellt hat, erfolgt die Abrechnung auf Grundlage des Nettogewichtes und nicht  auf Grundlage des Taragewichtes.

Daher ist dieser Fehler in der Benutzungsordnung zu korrigieren.

 

 

 

Die Betriebsleitung schlägt vor, dem Rat zu empfehlen, die als Anlage 1 gekennzeichnete Benutzungsordnung der Sperrgutannahmestelle der Stadt Emmerich am Rhein zu beschließen.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme ist im Wirtschaftsjahr vorgesehen.

 

Leitbild :

 

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.

 

 

 

Antoni

Betriebsleiter