Betreff
Anpassung Hebesatzsatzung 2022
Vorlage
02 - 17 0360/2021
Art
Verwaltungsvorlage

Kenntnisnahme(kein Beschluss)

 

Der Rat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Sachdarstellung :

 

1.Sachverhalt

 

Jährlich werden vom Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung NRW die von der Landesregierung beschlossenen Eckpunkte für ein Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) nebst zugehörigen Anlagen an die kommunalen Spitzenverbände übermittelt. Darüber hat der Städte- und Gemeindebund NRW mit Schreiben vom 30.06.2021 informiert und kommt zu einer ersten Einschätzung: „Besonders hervorzuheben sind bereits jetzt eine erneute Aufstockung der Verbundmasse (allerdings wiederum nur im Wege einer „Kreditierung“) sowie die geplante Grunddatenaktualisierung. Noch bedeutsamer ist jedoch die Verwendung von nach der Rechtsstellung (kreisfrei/kreisangehörig) differenzierten fiktiven Hebesätze auf Steuerkraftseite. Mit der Verwendung differenzierter fiktiver Hebesätze wird einem langjährigen Petitum unseres Verbandes entsprochen“.

 

Während die Höhe der Verbundmasse und die Ausgestaltung der Grunddaten nur zu entsprechenden Einschätzungen zu den Auswirkungen führen, erfordert die Anpassung von Hebesätzen ein aktives Handeln der Kommune, um finanzielle Nachteile zu vermeiden. Daher liegt der Fokus in dieser Vorlage auf der Veränderung der fiktiven Hebesätze; insbesondere der Grundsteuer B.

 

Vom Land NRW festgelegte fiktive Hebesätze

 

Steuerart

2021

2022

 

 

Fiktiver Hebesatz in Prozent

Fiktiver Hebesatz in Prozent

Kreisfreie Städte

Grundsteuer A

223

235

 

Grundsteuer B

443

511

 

Gewerbesteuer

418

435

 

 

 

 

Kreisangehörige

Grundsteuer A

223

247

Städte

Grundsteuer B

443

479

 

Gewerbesteuer

418

414

 

Hebesätze in Emmerich am Rhein

Im Jahr 2019 wurden die Hebesätze der Stadt Emmerich am Rhein für die Grundsteuer A auf 250 % und für die Grundsteuer B auf 443 % festgesetzt. Für die Gewerbesteuer gilt seit 2007 ein unveränderter Satz von 425 %. Damit liegen die Hebesätze der Grundsteuer A und der Gewerbesteuer der Stadt Emmerich am Rhein als kreisangehörige Kommune auch 2022 weiterhin über den Landessätzen.

Durch die vorgesehenen Änderungen des Landes NRW besteht aus Sicht der Verwaltung nur bei der Grundsteuer B Handlungsbedarf, um finanzielle Nachteile bei der Zuteilung von Landesmitteln (Schlüsselzuweisungen) zu vermeiden.

 

2. Finanzielle Auswirkungen

 

Bei der Berechnung der Einnahmekraft der Stadt im Rahmen der Gewährung der Schlüsselzuweisungen nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) werden für die Anrechnung der eigenen örtlichen Steuerkraft landeseinheitlich fiktive und nicht die tatsächlichen Steuersätze berücksichtigt. Unterschreiten die örtlichen Hebesätze die fiktiven Hebesätze, wird bei der Berechnung der Schlüsselzuweisung eine höhere eigene Einnahmekraft gegengerechnet als tatsächlich vorhanden ist. Dies führt zu geringeren Schlüsselzuweisungen; 90 Prozent der scheinbar (=fiktiv) vorhandenen Mehreinnahmen werden nicht vom Land ausgeglichen.


Eine fiktiv höhere Steuerkraft würde auch bei der Ermittlung der Kreisumlage zu Grunde gelegt werden und zu einer Mehrbelastung von rd. 120.000 Euro führen.

 

Auswirkungen auf die Schlüsselzuweisungen (GFG) 2022 ff.

Abgleich Hebesatz Land  (fiktiver Satz)-Emmerich am Rhein

Land
(fiktiver Satz)

Emmerich am Rhein
(realer Satz)

Emmerich am Rhein
Grundsteuer B

Steuerkraft Emmerich am Rhein gem. GFG

Auswirkungen GFG 2022 (90% der Differenz)

Identisch

443 %

443 %

5,25 Mio.

5,25 Mio.

keine

Uneinheitlich

479 %

443 %

5,25 Mio.

5,68 Mio.

- 0,39 Mio.

Identisch

479 %

479 %

5,68 Mio.

5,68 Mio.

keine

 

Konkret bedeutet diese Berechnung für die Stadt Emmerich am Rhein, dass eine Anhebung des Satzes auf das Niveau des fiktiven Hebesatzes erforderlich wird, um finanzielle Einbußen zu vermeiden. Basierend auf den Planzahlen für 2021 ergibt eine Erhöhung auf den fiktiven Hebesatz von 479 Prozentpunkten eine Erhöhung der Steuereinnahme um 0,43 Mio. Euro.

Wenn diese Hebesatzanpassung nicht beschlossen wird, ergibt sich ein geringerer Anteil an den Schlüsselzuweisungen von 0,39 Mio. Euro und somit ein entsprechender Fehlbetrag für den städtischen Haushalt. Ein Hebesatz über dem Normwert bleibt bei der Berechnung der Landesmittel unberücksichtigt; ein Mehrertrag würde vollständig die örtliche Finanzkraft stärken.
Bis zum Jahr 2019 wurde genau das für die Grundsteuer B umgesetzt, da die örtlichen Hebesätze bis zu 17 %-Punkte über den fiktiven Hebesätzen des Landes lagen.

Im Entwurf des Haushaltsplanes 2022 ff., der am 27.09.2021 in den Rat eingebracht wird, ist eine Anpassung des Hebesatzes der Grundsteure B auf den fiktiven Satz von 479 Prozentpunkten mit einem Mehrertrag von 0,43 Mio. Euro enthalten.

 

Alternative

Falls eine Anpassung des Hebesatzes nicht beschlossen wird, müssten die Zentralfinanzen für die nächsten Jahre bis zu 940.000 Euro jährlich nach unten korrigiert werden.

Auswirkungen auf Mietern bzw. Eigentümer

 

Eine Anpassung des Hebesatzes der Grundsteuer B von 443 % nach drei Jahren auf
479 % entspricht einer jährlichen Steigerung von 2,7 %. Für private Wohnhäuser ergibt sich ab 2022 eine Mehrbelastung von ca. 15-40 Euro jährlich. Für gewerbliche Objekte fällt die Grundsteuer B - aufgrund höherer Grundsteuermessbeträge mit größeren nominalen Auswirkungen - ebenfalls an.

 

3.Weitere Informationen

Entwicklung der Hebesätze im Zeitablauf:

 

Grundsteuer A

Grundsteuer B

Gewerbesteuer

 

Fiktiver Hebesatz

Emmerich am Rhein

Fiktiver Hebesatz

Emmerich am Rhein

Fiktiver Hebesatz

Emmerich am Rhein

2015

213 %

250 %

423 %

440 %

415 %

425 %

2016

217 %

250 %

429 %

440 %

417 %

425 %

2017

217 %

250 %

429 %

440 %

417 %

425 %

2018

217 %

250 %

429 %

440 %

417 %

425 %

2019

223 %

250 %

443 %

443 %

418 %

425 %

2020

223 %

250 %

443 %

443 %

418 %

425 %

2021

223 %

250 %

443 %

443 %

418 %

425 %

 

Bis 2019 lagen die Hebesätze in Emmerich in allen drei Kategorien über den fiktiven Sätzen des Landes. Die Zahlen zeigen auch, dass das Land NRW die normierten Werte regelmäßig anpasst.

 

Hebesätze Grundsteuer B kreisangehörigen Kommunen in NRW nach Größenklasse, 2020

Einwohnerzahl

Grundsteuer B in %

60.000 und mehr

572

25.000 – 60.000

549

10.000 – 25.000

532

Weniger als 10.000

524

Gewichteter Durchschnitt

550

Quelle: Landesbetrieb IT NRW

Im Landesvergleich liegt die Stadt Emmerich am Rhein sowohl mit 443 % als auch mit 479 % im Größenklassenvergleich deutlich unter dem Durchschnitt.
Zur Einordnung: Rd. 75 % der Kommunen in NRW liegen über dem fiktiven Hebesatz des Landes.

 

Hebesätze Grundsteuer B im Kreis Kleve, 2020

Kommune

Grundsteuer B in %

Kalkar

550

Goch

498

Kleve

471

Kevelaer

460

Issum

457

Bedburg-Hau

443

Geldern

443

Kerken

443

Kranenburg

443

Rees

443

Rheurdt

443

Wachtendonk

443

Emmerich am Rhein

443

Straelen

429

Uedem

429

Weeze

423

 

Bei dem Vergleich der Stadt Emmerich am Rhein mit anderen Kommunen im Kreis Kleve liegt der Hebesatz für die Grundsteuer B im Jahre 2020 in zwölf Kommunen höher oder auf demselben Niveau. Anpassungen sind durch die Erhöhung der fiktiven Hebesätze auch bei den anderen Kommunen im Kreis vorgesehen bzw. zu erwarten.

 

 

 

 

 

 

 

 

Hebesätze Grundsteuer B, weitere Kommunen im Vergleich, 2020

Kommune

Grundsteuer B in %

Kommunen Kreis Wesel

 

Voerde

690

Hamminkeln

650

Hünxe

600

Schermbeck

495

Wesel

448

Sonsbeck

413

Maximalwert NRW

 

Bergneustadt

959

Minimalwert NRW

 

Verl

190

Die Auswertung zeigt, dass sich vergleichbare Kommunen im Kreis Wesel mehrheitlich über den fiktiven Hebesätzen bewegen. Die Extremwerte zeigen die Bandbreite im Land NRW.

 

4. Weiteres Vorgehen

 

·         Diskussion im HH-Beratungsverfahren ab 21.09.2021

·         Beschluss der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 mit Haushaltsplan und Anlagen für 2022 ff.: 21.12.2021

·         Beschluss der Änderung der Hebesatzsatzung, In-Kraft-Treten am 01.01.2022: 21.12.2021

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister