Betreff
ISEK 2025: Verfügungsfonds;
hier: Beschluss der Förderrichtlinien
Vorlage
05 - 17 0316/2021/1
Art
Verwaltungsvorlage
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt die kommunalen Förderrichtlinien für den Verfügungsfonds.

 

Sachdarstellung :

 

Im Jahr 2017 wurde durch den Rat der Stadt Emmerich das Integrierte Stadtentwicklungskonzept für die Innenstadt „ISEK 2025“ beschlossen. Hierin sind verschiedenartige Maßnahmen aufgeführt, die zu einer Attraktivitätssteigerung der Innenstadt Emmerichs beitragen sollen. Bisher wurde in diesem Rahmen das Citymanagement eingeführt und der Wettbewerb zur Umgestaltung des Geistmarkts und des Kleinen Löwen durchgeführt.

 

Ein weiterer Baustein ist die Einrichtung eines sog. „Verfügungsfonds“ nach Ziff. 14 der FRL 2008 (Förderrichtlinien der Städtebauförderung. Ziel ist die Stärkung des zentralen Versorgungsbereichs. Mindestens eine Hälfte des Fonds muss von Privaten und/oder aus zusätzlichen Mitteln der Gemeinde finanziert werden. Die andere Hälfte wird mit 50% aus Mitteln der Städtebauförderung und der Kommune finanziert.

 

Durch den Fonds sollen selbstständige Aktivitäten der innenstadtrelevanten Akteure (z. B. Gastronomie, Einzelhandels oder Dienstleistungsbetriebe und Immobilieneigentümer) ermöglicht und unterstützt werden.

 

Die Mittel werden für Investitionen und investitionsvorbereitende Maßnahmen verwendet.

Die Mittel, die nicht aus der Städtebauförderung stammen, können auch für nicht investive und marketingwirksame Maßnahmen eingesetzt werden.

 

Zunächst werden Richtlinien für die Vergabe der Mittel beschlossen. In den Richtlinien wird festgehalten, wie der demokratische Auswahlprozess von Projekten erfolgen soll. Hierfür soll ein Entscheidungsgremium eingerichtet werden. Dieses soll aus einen Querschnitt der Emmericher Gesellschaft und den Interessensgruppen der Innenstadt gebildet werden. Das Gremium soll aus 2 Vertretern der Stadtverwaltung sowie 2 Vertretern der Emmericher Werbegemeinschaft (EWG), 1 Vertreter des Citymanagements, 1 Vertreter der Wirtschaftsförderung und jeweils 1 Vertreter der Sparkasse Rhein-Maas und der Volksbank Emmerich-Rees gebildet werden.

 

Im Rahmen eines Gremienentscheides sollen möglichst viele Projektideen zusammengetragen werden, die geeignet sind, private Mittel zu akquirieren.

 

Die Öffentlichen Mittel sollen insgesamt 150.000 € betragen. Hierfür sind jährliche Zuschüsse in den Haushaltsjahren 2021 und 2022 von jeweils 75.000 € geplant. Mit den 50% privaten Mitteln können so Maßnahmen i. H. von insgesamt 300.000 € verwirklicht werden.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme wird im Haushaltsjahr 2021 eingeplant.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 2.3.

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister