Betreff
Genehmigung einer außerplanmäßigen Auszahlung
Vorlage
02 - 17 0449/2021
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat stimmt der außerplanmäßigen Auszahlung an die Emmericher Gesellschaft für Kommunale Dienstleistungen mbH zu.

 

Sachdarstellung :

 

Die Emmericher Gesellschaft für Kommunale Dienstleistungen mbh (EGD) erwirtschaftete im Jahr 2020 einen Jahresüberschuss in Höhe von 1.595.535,04 Euro. Nach Abzug von Kapitalertragsteuer und Solidarbeitrag verbleiben für den städtischen Haushalt netto mithin 1.343.041,62 Euro.

 

Der Aufsichtsrat der EGD mbH hat am 23.09.2021 der Gesellschafterversammlung empfohlen, den Jahresüberschuss vollständig an die Alleingesellschafterin Stadt Emmerich am Rhein auszuschütten.

 

Unmittelbar nach der Gewinnausschüttung soll ein Betrag in Höhe von 671.520,81 Euro (50 % der Nettogewinnausschüttung) als Einzahlung in die Kapitalrücklage der EGD zurückgeführt werden. Die EGD erhält damit zusätzliche Liquidität und eine entsprechende Stärkung des Eigenkapitals. Gleichzeitig kann der Jahresüberschuss vollständig in der Ergebnisrechnung der Stadt Emmerich am Rhein berücksichtigt werden.

 

Die Vorgehensweise ist bisher nicht im Haushaltsplan 2021 berücksichtigt, sodass es sich im vorliegenden Fall um eine außerplanmäßige Auszahlung im Sinne des § 83 GO NRW handelt. Entscheidungen der Kämmerin über die Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bedürfen gem. § 83 Abs. 1 und 2 GO NRW in Verbindung mit § 8 der Haushaltssatzung für das Jahr 2021, ab einem Betrag von 50.000 Euro, der vorherigen Zustimmung des Rates.

 

Die Deckung der Auszahlung soll durch eine nicht durchgeführte freiwillige Zahlung zum Erwerb von Anteilen am KVR-Fonds hergestellt werden.

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Mehrauszahlungen in Form einer neuen investiven Auszahlung in Höhe von 671.520,81 Euro. Deckung durch Inanspruchnahme des Ansatzes für den Erwerb von Anteilen am KVR-Fonds (7.730009.730 + 78440000).

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.

 

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister