Beschlussvorschlag
Der Rat stimmt der außerplanmäßigen Auszahlung an die Emmericher
Gesellschaft für Kommunale Dienstleistungen mbH zu.
Sachdarstellung :
Die Emmericher Gesellschaft für Kommunale Dienstleistungen mbh (EGD)
erwirtschaftete im Jahr 2020 einen Jahresüberschuss in Höhe von 1.595.535,04
Euro. Nach Abzug von Kapitalertragsteuer und Solidarbeitrag verbleiben für den
städtischen Haushalt netto mithin 1.343.041,62 Euro.
Der Aufsichtsrat der EGD mbH hat am 23.09.2021 der
Gesellschafterversammlung empfohlen, den Jahresüberschuss vollständig an die
Alleingesellschafterin Stadt Emmerich am Rhein auszuschütten.
Unmittelbar nach der Gewinnausschüttung soll ein Betrag in Höhe von 671.520,81
Euro (50 % der Nettogewinnausschüttung) als Einzahlung in die Kapitalrücklage
der EGD zurückgeführt werden. Die EGD erhält damit zusätzliche Liquidität und
eine entsprechende Stärkung des Eigenkapitals. Gleichzeitig kann der
Jahresüberschuss vollständig in der Ergebnisrechnung der Stadt Emmerich am
Rhein berücksichtigt werden.
Die Vorgehensweise ist bisher nicht im Haushaltsplan 2021
berücksichtigt, sodass es sich im vorliegenden Fall um eine außerplanmäßige
Auszahlung im Sinne des § 83 GO NRW handelt. Entscheidungen der Kämmerin über
die Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen bedürfen gem. §
83 Abs. 1 und 2 GO NRW in Verbindung mit § 8 der Haushaltssatzung für das Jahr
2021, ab einem Betrag von 50.000 Euro, der vorherigen Zustimmung des Rates.
Die Deckung der Auszahlung soll durch eine nicht durchgeführte freiwillige Zahlung zum Erwerb von Anteilen am KVR-Fonds hergestellt werden.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Mehrauszahlungen in Form einer neuen investiven Auszahlung in Höhe von 671.520,81
Euro. Deckung durch Inanspruchnahme des Ansatzes für den Erwerb von Anteilen am
KVR-Fonds (7.730009.730 + 78440000).
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.
Peter Hinze
Bürgermeister