hier: 9. Nachtragssatzung
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt
Emmerich am Rhein,
- nimmt die in der Begründung aufgeführte Neukalkulation zur Kenntnis
und
- beschließt die mit Anlage 1 gekennzeichnete 9. Nachtragssatzung
Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Emmerich am Rhein vom
17.12.2014.
Sachdarstellung :
Die Kalkulation der Gebühren im Abwasserbereich richtet sich im Bezug
auf die zu berücksichtigenden Kosten nach den Vorgaben des KAG. Die Berechnung
nach dieser Vorschrift unterscheidet sich von der kaufmännischen in erster
Linie durch die kalkulatorischen Kosten für Abschreibung und Verzinsung, die
hier höher sind als bei der bilanziellen Darstellung, da zum Beispiel bei der
Abschreibung der Wiederbeschaffungszeitwert und nicht der tatsächliche
Anschaffungswert zu Grunde gelegt wird.
Die Höhe der Abwassergebühren
wird von ca. 90% Fixkosten, die aus dem Betriebsführungsentgelt der TWE GmbH,
das im Jahr 2022 angepasst wird, und den kalkulatorischen Kosten für die
Investitionen bestimmt. Darüber hinaus ist auch die Menge des eingeleiteten
Abwassers und die Höhe des Schmutzfrachtanteils ausschlaggebend. Insoweit
besteht Abhängigkeit von dem Einleitungsverhalten des größten Großeinleiters,
der stetig bemüht ist, seine Einleitungsmengen zu verringern. Nach Angaben des
Unternehmens bleibt die Einleitungsmenge erst einmal konstant.
Die Unternehmensprognosen
zur Entwicklung der Schmutzfracht sind in den letzten Jahren nicht oder nur
teilweise realisiert worden. Die Kalkulation berücksichtigt daher nur eine
Reduzierung der Schmutzfracht auf 230.000 kg CSB für das Jahr 2022.
Die
Gebührenausgleichsrücklage im Betriebszweig Klärwerk wird sich mit Abschluss
des Jahres 2021 voraussichtlich auf 2,250 Mio. € belaufen. Hiervon müssen nach
KAG 1,791 Mio. € im Jahr 2022 an die Gebührenzahler zurückgegeben werden. Im
Bereich Kanal ist für 2021 noch mit einem geringen Überschuss zu rechnen, womit
auch hier die Gebührenausgleichsrücklage eine Höhe von 1,677 Mio. € erreicht.
Hiervon müssen nach KAG 727 T€ im Jahr 2022 an die Gebührenzahler zurückgegeben
werden.
Dies
hat zur Folge, dass die Abwassergebühren im Betriebszweigen Klärwerk und Kanal
für das Jahr 2022 gesenkt werden müssen.
Die Kalkulation der kostenrechnenden Abwassergebühr nach dem KAG stellt
sich wie folgt dar:
A) Entwicklung der Abwasser- und Schmutzfrachtmengen
B) Kalkulation der Klärwerksgebühr nach KAG
C) Kanalbenutzungsgebühr nach KAG
D) Abwassergebühr, setzt sich aus B) und C) zusammen
E) Würdigung der zukünftigen Entwicklung
A) Entwicklung der
Abwasser- und Schmutzfrachtmengen
Abwassermenge in cbm
zum Nachtrag 2021 zum Wirtschaftsplan 2022
a) Haushalte 1.458.307 34,33% 1.458.307 34,54%
Fäkalienabfuhr 1.610 00,04% 1.610 00,04%
b) Großeinleiter 1.227.719 28,90% 1.202.395 28,48%
Schmutzwasser gesamt 2.687.636 63,27% 2.662.312 63,06%
Niederschlagswasser: 1.560.000 36,73% 1.560.000 36,95 %
Summe: 4.247.636
100% 4.222.312 100 %
Schmutzfrachten in kg CSB
a) Haushalte 1.239.561 33,15% 1.239.561 34,87%
Fäkalienabfuhr 3.220 0,09% 3.220 0,09%
b) Großeinleiter 1.832.953 49,03% 1.649.149 46,39%
Summe: 3.075.734 82,27% 2.891.930 81,35 %
Niederschlagswasser: 663.000 17,73% 663.000 18,65
%
Summe: 3.738.734 100
% 3.554.930 100
%
Bei der Jahreswassermenge
der Haushalte wurde die durchschnittl. Abwassermenge der letzten zwei Jahre
zugrunde gelegt. Es wurde wie bisher eine durchschnittliche Konzentration von
0,850 kg/CSB je cbm unterstellt.
Bei der Wassermenge der Großeinleiter wurden die
Meßergebnisse des laufenden
Jahres hochgerechnet und für 2022 erkennbare
Tendenzen berücksichtigt.
Es wurde die individuell ermittelte Konzentration
(kg CSB/cbm) veranschlagt.
Die bebauten/befestigten Flächen wurden aus dem
Jahr 2021 übernommen.
Das Niederschlagswasser wurde anhand der bisher
aufgezeichneten
Niederschlagsmengen hochgerechnet. Es wird von
einer durchschnittlichen
Niederschlagsmenge von 800 mm/anno ausgegangen.
Die Schmutzfrachtkonzentration für
Niederschlagswasser beträgt unverändert
0,425 kg/cbm.
B) Kalkulation der
Klärwerksgebühr nach KAG
Ansatzfähige
Kosten:
Nachtrag 2021 Kalkulation
2022
Materialaufwand
3.737 T€ 4.092 T€
Personalaufwand 46 T€ 48 T€
Sonst. betr. Aufwand 41
T€ 41 T€
kalk. Abschreibung
1.018 T€ 1.061 T€
kalk. Verzinsung 559 T€ 539 T€
Umlage Verwaltung
173 T€ 196 T€
Gesamtkosten: 5.574 T€ 5.977 T€
Abzgl. Einnahmen (ohne Gebühren) 183 T€ 184 T€
Summe ansatzfähige Kosten:
5.391 T€ 5.793 T€
Erlöse aus Gebühren 5.851 T€ 4.012 T€
Überschuss / Defizit 460 T€ -
1.781 T€
Stand
Gebührenausgleichsrücklage
31.12.2020 1.791
T€
31.12.2021 2.251 T€
31.12.2022 470 T€
Zuordnung
des Aufwandes zu den Parametern Wasser und CSB
Die auf die Gebühren zu
verteilende Summe unter Berücksichtigung der Gebührenausgleichsrücklage wird zu
23 % dem Parameter Wasser und zu 77 % dem Parameter CSB zugeordnet. Die Aufteilung
erfolgt nach den jeweiligen Investitionsgütern.
Anteil Wasser 23
% 920.430,14 €
Anteil CSB 77 % 3.081.440,03 €
4.001.870,17 €
Ermittlung
der kostendeckenden Gebühr
Für Schmutzwasser:
wassermengenabhängige
Gebühr je cbm
zugeord. Kosten 920.430,14 €
Wassermenge 4.222.312 cbm
Gebühr je cbm
0,22 €
schmutzfrachtabhängige
Gebühr kg/CSB/cbm
zugeord. Kosten 3.081.440,03 €
CSB 3.554.930 kg
Gebühr kg/CSB 0,87 €
Für normales häusliches
Abwasser wird nach wie vor eine Schmutzfrachtkonzentration von 0,850 kg/cbm
unterstellt. Dies ergibt eine Gebühr von 0,96
€/cbm
Für Großeinleiter mit
individuell ermittelten Schmutzfrachten ergeben sich nach der Berechnungsformel
der Satzung davon abweichende Gebührensätze.
Für Niederschlagswasser:
Ausgehend von obiger Berechnung ergibt sich für die
Niederschlagswassergebühr folgende Kalkulation:
wassermengenabhängig:
1.560.000 cbm x 0,22 €/cbm = 343.200,00 €
schmutzfrachtabhängig:
663.000 kg CSB x 0,87 €/kg CSB = 576.810,00 €
Summe: 920.010,00 €
Bei 2.654.860 qm bebauter
und befestigter Fläche ergibt sich ein Gebührensatz von
920.010,00 € : 2.654.860 qm = 0,35 €/qm
Klärwerksgebühren
Für Schmutzwasser:
wassermengenabhängige
Gebühr je cbm 0,22
€
schmutzfrachtabhängige
Gebühr je kg CSB 0,87 €
Für normales häusliches
Abwasser wird nach wie vor
eine
Schmutzfrachtkonzentration von 0,850 kg/cbm unterstellt.
Dies ergibt eine Gebühr von 0,96 €/cbm
Für Großeinleiter mit
individuell ermittelten Schmutzfrachten ergeben sich nach der Berechnungsformel
der Satzung davon abweichende Gebührensätze.
Die Klärwerksgebühr für Niederschlagwasser
ermittelt sich wie folgt:
wassermengenabhängig
0,13 €/qm
schmutzfrachtabhängig
0,22 €/qm
Summe
0,35 €/qm
C) Kalkulation der Kanalbenutzungsgebühr
nach KAG
Ansatzfähige
Kosten:
Nachtrag 2021 Kalkulation
2022
Materialaufwand
1.895 T€ 1.934 T€
Personalaufwand 46 T€ 48 T€
Sonst. betr. Aufwand 70 T€ 54 T€
kalk. Abschreibung
2.746 T€ 2.808T€
kalk. Verzinsung
2.441 T€ 2.414 T€
Umlage Verwaltung
174 T€ 196 T€
Gesamtkosten: 7.372 T€ 7.454 T€
Abzgl. Einnahmen (ohne Gebühren) 184
T€ 171 T€
Summe ansatzfähige Kosten: 7.188 T€ 7.283 T€
Erlöse aus Gebühren 7.215 T€ 6.546 T€
Überschuss / Defizit 27 T€ - 737
T€
Stand
Gebührenausgleichsrücklage
31.12.2020 1.651 T€
31.12.2021 1.678 T€
31.12.2022 941 T€
Zuordnung der ansatzfähigen
Kosten:
Die oben ausgewiesenen
Gesamtkosten sind zunächst, um den kalkulatorischen Kostenanteil zu verringern,
der ausschließlich durch die Schmutzwasserkanalisation verursacht wurden. Es
ergibt sich folgende Berechnung:
Aufwand insgesamt abzgl.
Überschuss 6.557 T€
. /. Abschreibung Anteil SW 1.771 T€
./. Verzinsung Anteil SW 1.522 T€
3.264 T€
Die Kosten für die
Mischwasserkanalisation sind nach dem unter A) aufgeführten Verhältnis
aufzuteilen. Es ergeben sich folgende Kostenanteile:
Für Niederschlagswasser:
3.264 T€ davon 36,95 % = 1.206 T€
Für Schmutzwasser:
3.264 T€ davon 63,06 % = 2.058
T€
Zzgl. Kosten Abschr. und
Verzinsung = 3.294 T€
Summe 5.352 T€
Ermittlung der kostendeckenden Gebühr
Für Schmutzwasser: 5.351.696,43
€ / 2.662.312 cbm = 2,01 €/cbm
Für Niederschlagswasser: 1.205.998,11 € / 2.654.860 qm = 0,45 €/qm
D) Abwassergebühr
insgesamt:
Klärwerksgebühr:
Bisher ab 1.1.2021
wassermengenabhängige Gebühr: 0,28
€/cbm 0,22 €/cbm
schmutzfrachtabhängige Gebühr: 1,26
€/kg CSB 0,87 €/kg CSB
d.h. für häusl. Abwasser
für Schmutzwasser 1,35
€/cbm 0,96 €/cbm
für Niederschlagswasser 0,47
€/qm 0,35 €/qm
Kanalbenutzungsgebühr:
für Schmutzwasser 2,23
€/cbm 2,01 €/cbm
für Niederschlagswasser
0,46 €/qm 0,45
€/qm
Zusammenfassung
(Normaleinleiter)
für Schmutzwasser 3,58 €/cbm 2,97 €/cbm
für Niederschlagswasser 0,93 €/qm 0,80
€/qm
Vergleichsberechnung für Musterhaushalt
4-Personenhaushalt – 160 cbm Schmutzwasser – 150 qm befestigte Fläche
Klärwerksgebühr Bisher ab 2022 Veränderung
Für 160 cbm 216,00 €
153,60 € -
62,40 €
Für 150 qm 70,50 € 52,50 € - 18,00 €
Kanalbenutzungsgebühr:
Für 160 cbm 356,80
€
321,60 € -
35,20 €
Für 150 qm 69,00 €
67,50 € - 1,50 €
Summe:
712,30 € 595,20 € +117,10 € - 16,4 %
Die Gebührenentwicklung der
letzten 7 Jahre ist der Anlage 2 zu entnehmen.
Die Betriebsleitung
empfiehlt den Ausführungen in der Begründung zu folgen und
dem Rat der Stadt Emmerich
zu empfehlen, die als Anlage 1 gekennzeichnete
9. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Stadt Emmerich am Rhein vom 05.04.2017 zu beschließen.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme ist
im Wirtschaftsplan vorgesehen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.
Mark Antoni
Betriebsleiter