hier: 15. Nachtragssatzung
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein,
- nimmt die Begründung zur Änderungen in
der Straßenreinigungssatzung zur Kenntnis und
- beschließt die als Anlage 1
gekennzeichnete 15. Nachtragssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung
und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren der Stadt Emmerich am Rhein
vom 13.12.2006.
Sachdarstellung :
Neukalkulation der
Straßenreinigungsgebühr für 2022
Das Kommunale Abgabengesetz (KAG) fordert bzw. empfiehlt, Überschüsse
und Defizite von kostenrechnenden Einrichtungen innerhalb von vier Jahren im
Gebührenhaushalt auszugleichen. In den letzten Jahren wurde der infolge milder
Winter entstandene Überschuss aus der Gebührenausgleichsrücklage
gebührenmindernd eingesetzt. Mit Ablauf des Jahres 2019 wurde der Überschuss
aufgebraucht und es entstand ein Defizit in Höhe von 61 T€. Für die
Wirtschaftspläne 2020 und 2021 wurden die Gebühren für Straßenreinigung und Winterdienst
angepasst. Mit Blick auf die in der Straßenreinigung positive Entwicklung im
Nachtrag 2021 ist für das Jahr 2022 eine Neukalkulation mit einer
Gebührensenkung für die Straßenreinigung notwendig.
Die Kalkulation der Gebühr gliedert sich in folgende drei
Teilbetrachtungen:
1. Kalkulation der Straßenreinigungsgebühr
für den WP 2021
2. Kalkulierte Prognose für den
voraussichtlichen Jahresabschluss für 2021
3. Kalkulation der Straßenreinigungsgebühr
für 2022
Zu 1. Kalkulation der Straßenreinigung für den WP 2021
Bei der fiktiven Kalkulation der Straßenreinigung für das Jahr 2021
wurde davon ausgegangen, dass bei einem „normalen“ Winter, der Jahresabschluss
2020 das bereits bestehende Defizit auf über 100 T€ erhöhen würde.
Zu
2. Kalkulierte Prognose für den voraussichtlichen Jahresabschluss 2021
Der Jahresabschluss 2020 wies ein wesentlich geringeres Defizit als
prognostiziert aus. Nach der aktuellen Hochrechnung 2021 wird auf Grund
geringerer Kosten ein höherer Überschuss entstehen. Nach derzeitigem Stand
weist die Gebührenausgleichsrücklage Ende 2021 einen Überschuss von 52.000,00
Euro auf.
Zu 3.
Kalkulation der Straßenreinigung für 2022
Die Kostenansätze wurden
auf der Grundlage der Hochrechnung für 2021 und den für 2022 wahrscheinlichen Ausgabeansätzen
festgelegt.
1.Erfolgsplan
|
|
1 |
2 |
3 |
|
Straßenreinigung |
Jahresab- |
Wirtschafts- |
Voraussichtl. |
Kalkulation |
|
70 40 00 |
schluss |
plan |
Jahresab- schluss |
für |
|
|
2020 |
2021 |
2021 |
2022 |
|
|
Tsd. € |
Tsd. € |
Tsd. € |
Tsd. € |
|
|
|
|
|
|
|
1. Umsatzerlöse |
753 |
771 |
709 |
702 |
E1 |
2. Sonstige betriebl. Erträge |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
Gesamtleistung |
753 |
771 |
709 |
702 |
|
4. Hilfs- und Betriebsstoffe |
15 |
25 |
40 |
34 |
E2 |
5. Fremdleistungen |
81 |
120 |
118 |
118 |
E3 |
Materialaufwand gesamt. |
96 |
145 |
158 |
152 |
|
Rohergebnis |
657 |
626 |
551 |
550 |
|
6. Personalaufwand |
265 |
321 |
297 |
269 |
E4 |
7. Abschreibungen |
53 |
71 |
64 |
78 |
E5 |
8. sonst. Aufwendungen: |
123 |
96 |
103 |
110 |
E6 |
Betriebliches Rohergebnis |
216 |
148 |
87 |
93 |
|
9. Zinsen |
4 |
2 |
2 |
1 |
|
10. Außerordentliches Ergebnis |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
10. Steuern |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
11. Umlage Verwaltung |
58 |
72 |
60 |
70 |
E7 |
Jahresergebnis |
154 |
69 |
25 |
22 |
|
|
|
|
|
|
|
KAG-Abschluss |
34 |
39 |
80 |
8 |
E8 |
Stand Rücklage nach KAG |
-28 |
-76 |
52 |
45 |
E9 |
Erläuterungen
zum obigen Erfolgsplan:
E 1 Die Erlöse im Bereich der
Straßenreinigung setzen sich zusammen aus
den Gebühren im
Reinigungsdienst 492
T €
den Gebühren im Winterdienst 113 T €
Erstattungen der
Stadt für die Reinigung der Parkplätze,
Schulhöfe, sowie aus Sonderreinigungen bei Stadtfesten
15 T €
Erstattungen der Betriebszweige, hierbei
handelt es sich um
Innere Verrechnungen wie z.B. den 10%igen
Anteil für den
städtischen Allgemeinanteil vom Bereich
Bauhof und Ver-
rechnungen aus den
Bereichen Friedhof und Grünflächen 74 T €
Abführung des
erwirtschafteten Überschusses an die Ge-
bührenausgleichsrücklage 8 T €
E 2 Ausgaben für Schutzkleidung, Werkzeuge,
Streusalz u.ä. 34 T €
E 3 Unter Fremdleistung fallen
die Abfallentsorgungskosten des Straßenkehrichtes 68 T €
sonstige Fremdleistungen wie der Dienstleistungsvertrag
mit den Werkstätten der Lebenshilfe 45
T €
und der Bezug von Betriebszweigen 5 T €
E 4 Der Anteil der Personalkosten der
Mitarbeiter der KBE, die im Bereich der Straßenreinigung arbeiten, ist bekannt
und steht fest. Die Personalkosten für den Winterdienst können nur geschätzt
werden. Unterstellt wird hier ein „normaler“ Einsatz bei einem
durchschnittlichen Winter.
E 5 Abschreibungen
für Fahrzeuge, Geräte und Maschinen
E 6 Hierbei handelt es sich überwiegend um
Kosten für Treibstoff, Reparaturen und die Versicherungen für die Fahrzeuge.
E 7 Anteil der Straßenreinigung an den
allgemeinen Umlagekosten der Gesamtverwaltung der KBE.
E 8 Der Jahresabschluss nach
KAG weicht vom dem der Finanzbuchhaltung ab,
da gem. KAG anstelle der Abschreibung und
Verzinsung kalkulatorische Kosten anzusetzen sind. Auch die Verwaltungsumlage
wird für die Kalkulationen nach KAG mit den entsprechenden Abschreibungen und
Verzinsungen nach KAG berechnet und ist daher höher als die im Erfolgsplan.
E 9 Stand der Gebührenausgleichsrücklage
jeweils zum Ende des Abrechnungszeitraumes.
2.
Gebührenermittlung
Wie oben bereits ausgeführt, ist ein
Überschuss in der Gebührenausgleichsrücklage entstanden, der in den Gebühren
berücksichtigt werden muss.
Hierdurch sinkt die Gebühr für die Straßenreinigung. Die
Winterdienstgebühr bleibt konstant.
Die Verteilung der Kosten auf Kehr- und Streudienst erfolgt entweder
durch direkte Zuordnung oder in Anlehnung an vorangegangene Jahresergebnisse.
a) Gebühr Winterdienst
Die im Rahmen des Winterdienstes anfallenden Kosten verteilen sich nach
Veranlagung des Steueramtes auf 106.584 laufende Meter Straße.
Zu berücksichtigen sind hier nach KAG:
Aufwand
in Höhe von 113.155,60
€
verteilt
auf 108.765 Meter
ergibt eine Gebühr
in Höhe von 1,04 €/m
b) Gebühr Straßenreinigung
Die Kosten für die Straßenreinigung verteilen sich nach Veranlagung des
Steueramtes auf 199.098 laufende Veranlagungsmeter. Durch die unterschiedliche
Reinigungshäufigkeit und die unterschiedlichen Wertschlüsseln für die einzelnen
Straßenklassen ergibt sich der wesentlich höhere Wert der Veranlagungsmeter.
Zu berücksichtigen sind hier nach KAG:
Aufwand in Höhe
von 585.129 €
abzüglich sonst.
Erlöse 94.300 €
490.829
€ verteilt auf 199.098 Meter
ergibt eine Gebühr
in Höhe von 2,47 €/m
Die bisherige
Gebühr lag bei 3,01 €/m
3. Auswirkungen
Reinigungs- klasse |
Straßenarten |
Zuständigkeiten |
Einfacher Gebührensatz gem. § 8 der Reinigungssatzung Ab 1.1.2022 |
Bisheriger Gebühren- satz |
R 0 |
alle Straßen |
Reinigung der Fahrbahn |
0,00 € / m |
0,00
€ / m |
durch Anlieger |
||||
R 1 |
Anliegerstraßen |
Reinigung der Fahrbahn |
2,47 € / m |
3,01
€/m |
durch Stadt |
||||
R 2 |
innerörtliche Straßen |
Reinigung der Fahrbahn |
2,22 € / m |
2,71
€/m |
durch Stadt |
||||
R 3 |
überörtliche Straßen |
Reinigung der Fahrbahn |
1,98 € / m |
2,41
€/m |
durch Stadt |
||||
R 4 |
Fußgänger-zonen |
Reinigung der Fahrbahn |
4,77 € / m |
5,81
€/m |
durch Stadt |
||||
W 0 |
alle Straßen |
Winterwartung |
0,00 € / m |
0,00
€ / m |
durch Anlieger |
||||
W 1 |
alle Straßen |
Winterwartung der |
1,04 € / m |
1,04
€/m |
Fahrbahn durch Stadt |
Änderung des
Straßenverzeichnisses als Anhang zur Straßenreinigungs-
satzung
Durch
die Erweiterungen im Gewerbegebiet Ost III wird der Ravensackerweg verstärkt
genutzt. Daher wird er für den Abschnitt von der Budberger Straße bis zum
Feldackerweg in den Straßenreinigungsplan aufgenommen.
Die
Entwidmung einer Teilfläche der Von-Gimborn-Straße hat zur Folge, dass dieser
Teil nicht mehr gereinigt wird.
Daher ist eine Anpassung des
Straßenverzeichnisses notwendig.
Das Straßenverzeichnis erhält somit folgende
Fassung:
Kennzahl |
Straßenbezeichnung |
Reini-gungs- klassen |
Reinigungshäufigkeit |
Winter-dienst |
|
00990 |
Ravensackerweg |
||||
|
1 |
Budberger Straße bis Feldackerweg |
R 1 |
1 x |
W 0 |
|
1 |
Feldackerweg bis Netterdensche Straße |
-- |
-- |
-- |
00619 |
|
Von-Gimborn-Straße |
|
|
|
|
1 |
Von-Gimborn-Straße (öffentliche Straße) |
R 1 |
1 x |
W 0 |
|
|
Teilfläche Flurstück 139 |
-- |
-- |
-- |
Die Betriebsleitung schlägt vor die oben beschriebenen Änderungen zur
Kenntnis zu nehmen und die als Anlage 1 gekennzeichnete 15. Nachtragssatzung
zur Straßenreinigungssatzung der Stadt Emmerich am Rhein vom 13. Dezember 2006
zu beschließen.
_________________________
Antoni
Betriebsleiter
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme ist
im Wirtschaftsplan vorgesehen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.
Mark Antoni
Betriebsleiter