Betreff
Änderung der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßen-reinigungsgebühren der Stadt Emmerich am Rhein von 13.12.2006;
hier: 15. Nachtragssatzung
Vorlage
70 - 17 0464/2021
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein,

 

  1. nimmt die Begründung zur Änderungen in der Straßenreinigungssatzung zur Kenntnis und

 

  1. beschließt die als Anlage 1 gekennzeichnete 15. Nachtragssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren der Stadt Emmerich am Rhein vom 13.12.2006.

Sachdarstellung :

 

Neukalkulation der Straßenreinigungsgebühr für 2022

 

Das Kommunale Abgabengesetz (KAG) fordert bzw. empfiehlt, Überschüsse und Defizite von kostenrechnenden Einrichtungen innerhalb von vier Jahren im Gebührenhaushalt auszugleichen. In den letzten Jahren wurde der infolge milder Winter entstandene Überschuss aus der Gebührenausgleichsrücklage gebührenmindernd eingesetzt. Mit Ablauf des Jahres 2019 wurde der Überschuss aufgebraucht und es entstand ein Defizit in Höhe von 61 T€. Für die Wirtschaftspläne 2020 und 2021 wurden die Gebühren für Straßenreinigung und Winterdienst angepasst. Mit Blick auf die in der Straßenreinigung positive Entwicklung im Nachtrag 2021 ist für das Jahr 2022 eine Neukalkulation mit einer Gebührensenkung für die Straßenreinigung notwendig.

 

Die Kalkulation der Gebühr gliedert sich in folgende drei Teilbetrachtungen:

 

1.         Kalkulation der Straßenreinigungsgebühr für den WP 2021

2.         Kalkulierte Prognose für den voraussichtlichen Jahresabschluss für 2021

3.         Kalkulation der Straßenreinigungsgebühr für 2022

 

Zu 1. Kalkulation der Straßenreinigung für den WP 2021

Bei der fiktiven Kalkulation der Straßenreinigung für das Jahr 2021 wurde davon ausgegangen, dass bei einem „normalen“ Winter, der Jahresabschluss 2020 das bereits bestehende Defizit auf über 100 T€ erhöhen würde.

 

 

Zu 2. Kalkulierte Prognose für den voraussichtlichen Jahresabschluss 2021

Der Jahresabschluss 2020 wies ein wesentlich geringeres Defizit als prognostiziert aus. Nach der aktuellen Hochrechnung 2021 wird auf Grund geringerer Kosten ein höherer Überschuss entstehen. Nach derzeitigem Stand weist die Gebührenausgleichsrücklage Ende 2021 einen Überschuss von 52.000,00 Euro auf.

 

 

Zu 3. Kalkulation der Straßenreinigung für 2022

Die Kostenansätze wurden auf der Grundlage der Hochrechnung für 2021 und den für 2022 wahrscheinlichen Ausgabeansätzen festgelegt.

 

 

 

 

 


1.Erfolgsplan

 

 

1

2

3

 

Straßenreinigung

Jahresab-

Wirtschafts-

Voraussichtl.

Kalkulation

 

70 40 00

schluss

plan

Jahresab-

schluss

für

 

 

 

2020

2021

2021

2022

 

 

Tsd. €

Tsd. €

Tsd. €

Tsd. €

 

 

 

 

 

 

 

1. Umsatzerlöse

753

771

709

702

E1

2. Sonstige betriebl. Erträge

0

0

0

0

 

      Gesamtleistung

753

771

709

702

 

4. Hilfs- und Betriebsstoffe

15

25

40

34

E2

5. Fremdleistungen

81

120

118

118

E3

     Materialaufwand gesamt.

96

145

158

152

 

      Rohergebnis

657

626

551

550

 

6. Personalaufwand

265

321

297

269

E4

7. Abschreibungen

53

71

64

78

E5

8. sonst. Aufwendungen:

123

96

103

110

E6

      Betriebliches Rohergebnis

216

148

87

93

 

9. Zinsen

4

2

2

1

 

10. Außerordentliches Ergebnis

0

0

0

0

 

10. Steuern

0

0

0

0

 

11. Umlage Verwaltung

58

72

60

70

E7

      Jahresergebnis

154

69

25

22

 

 

 

 

 

 

 

       KAG-Abschluss

34

39

80

8

E8

Stand Rücklage nach KAG

-28

-76

52

45

E9

         

Erläuterungen zum obigen Erfolgsplan:

 

E 1       Die Erlöse im Bereich der Straßenreinigung setzen sich zusammen aus

den Gebühren im Reinigungsdienst                                                  492 T €

den Gebühren im Winterdienst                                                           113 T €

Erstattungen der Stadt für die Reinigung der Parkplätze,

Schulhöfe, sowie aus Sonderreinigungen bei Stadtfesten                  15 T €

Erstattungen der Betriebszweige, hierbei handelt es sich um

Innere Verrechnungen wie z.B. den 10%igen Anteil für den

städtischen Allgemeinanteil vom Bereich Bauhof und Ver-

rechnungen aus den Bereichen Friedhof und Grünflächen                 74 T €

Abführung des erwirtschafteten Überschusses an die Ge-

bührenausgleichsrücklage                                                                     8 T €

 

E 2       Ausgaben für Schutzkleidung, Werkzeuge, Streusalz  u.ä.                    34 T €

 

E 3       Unter Fremdleistung fallen

die Abfallentsorgungskosten des Straßenkehrichtes                              68 T €

sonstige Fremdleistungen wie der Dienstleistungsvertrag

mit den Werkstätten der Lebenshilfe                                                    45 T €

und der Bezug von Betriebszweigen                                                      5 T €

 

E 4      Der Anteil der Personalkosten der Mitarbeiter der KBE, die im Bereich der Straßenreinigung arbeiten, ist bekannt und steht fest. Die Personalkosten für den Winterdienst können nur geschätzt werden. Unterstellt wird hier ein „normaler“ Einsatz bei einem durchschnittlichen Winter.

 

E 5      Abschreibungen für Fahrzeuge, Geräte und Maschinen

 

E 6      Hierbei handelt es sich überwiegend um Kosten für Treibstoff, Reparaturen und die Versicherungen für die Fahrzeuge.

 

E 7      Anteil der Straßenreinigung an den allgemeinen Umlagekosten der Gesamtverwaltung der KBE.

 

E 8       Der Jahresabschluss nach KAG weicht vom dem der Finanzbuchhaltung ab,

da gem. KAG anstelle der Abschreibung und Verzinsung kalkulatorische Kosten anzusetzen sind. Auch die Verwaltungsumlage wird für die Kalkulationen nach KAG mit den entsprechenden Abschreibungen und Verzinsungen nach KAG berechnet und ist daher höher als die im Erfolgsplan.

 

E 9      Stand der Gebührenausgleichsrücklage jeweils zum Ende des Abrechnungszeitraumes.

 

 

 

2. Gebührenermittlung

Wie oben bereits ausgeführt, ist ein Überschuss in der Gebührenausgleichsrücklage entstanden, der in den Gebühren berücksichtigt werden muss.

 

Hierdurch sinkt die Gebühr für die Straßenreinigung. Die Winterdienstgebühr bleibt konstant.

 

Die Verteilung der Kosten auf Kehr- und Streudienst erfolgt entweder durch direkte Zuordnung oder in Anlehnung an vorangegangene Jahresergebnisse.

 

 

a) Gebühr Winterdienst

 

Die im Rahmen des Winterdienstes anfallenden Kosten verteilen sich nach Veranlagung des Steueramtes auf 106.584 laufende Meter Straße.

Zu berücksichtigen sind hier nach KAG:       

 

Aufwand in Höhe von                        113.155,60 €

                        verteilt auf 108.765 Meter

                       

ergibt eine Gebühr in Höhe von          1,04 €/m

 


b) Gebühr Straßenreinigung

 

Die Kosten für die Straßenreinigung verteilen sich nach Veranlagung des Steueramtes auf 199.098 laufende Veranlagungsmeter. Durch die unterschiedliche Reinigungshäufigkeit und die unterschiedlichen Wertschlüsseln für die einzelnen Straßenklassen ergibt sich der wesentlich höhere Wert der Veranlagungsmeter.

 

Zu berücksichtigen sind hier nach KAG:

Aufwand in Höhe von                         585.129 €

abzüglich sonst. Erlöse                         94.300 €

                                                                                    490.829 €    verteilt auf 199.098 Meter

                       

ergibt eine Gebühr in Höhe von          2,47 €/m

Die bisherige Gebühr lag bei                3,01 €/m

 

 

3. Auswirkungen

 

Reinigungs-

klasse

Straßenarten

Zuständigkeiten

Einfacher

Gebührensatz

gem. § 8 der

Reinigungssatzung

Ab 1.1.2022

 

Bisheriger

Gebühren-

satz

R 0

alle Straßen

Reinigung der

Fahrbahn

0,00 € / m

0,00 € / m

durch Anlieger

R 1

Anliegerstraßen

Reinigung der

Fahrbahn

2,47 € / m

3,01 €/m

durch Stadt

R 2

innerörtliche Straßen

Reinigung der

Fahrbahn

2,22 € / m

2,71 €/m

durch Stadt

R 3

überörtliche Straßen

Reinigung der

Fahrbahn

1,98 € / m

2,41 €/m

durch Stadt

R 4

Fußgänger-zonen

Reinigung der

Fahrbahn

4,77 € / m

5,81 €/m

durch Stadt

W 0

alle Straßen

Winterwartung

0,00 € / m

0,00 € / m

durch Anlieger

W 1

alle Straßen

Winterwartung der

1,04 € / m

1,04 €/m

Fahrbahn durch Stadt

 

 

Änderung des Straßenverzeichnisses als Anhang zur Straßenreinigungs-
satzung

Durch die Erweiterungen im Gewerbegebiet Ost III wird der Ravensackerweg verstärkt genutzt. Daher wird er für den Abschnitt von der Budberger Straße bis zum Feldackerweg in den Straßenreinigungsplan aufgenommen.

Die Entwidmung einer Teilfläche der Von-Gimborn-Straße hat zur Folge, dass dieser Teil nicht mehr gereinigt wird.

Daher ist eine Anpassung des Straßenverzeichnisses notwendig.

 

 

Das Straßenverzeichnis erhält somit folgende Fassung:

Kennzahl

Straßenbezeichnung

Reini-gungs-  klassen

Reinigungshäufigkeit

Winter-dienst

00990

Ravensackerweg

 

1

Budberger Straße bis Feldackerweg

R 1

1 x

W 0

 

1

Feldackerweg bis Netterdensche Straße

--

--

--

00619

 

Von-Gimborn-Straße

 

 

 

 

1

Von-Gimborn-Straße (öffentliche Straße)

R 1

1 x

W 0

 

 

Teilfläche Flurstück 139

--

--

--

 

Die Betriebsleitung schlägt vor die oben beschriebenen Änderungen zur Kenntnis zu nehmen und die als Anlage 1 gekennzeichnete 15. Nachtragssatzung zur Straßenreinigungssatzung der Stadt Emmerich am Rhein vom 13. Dezember 2006 zu beschließen.

 

 

                                                                                    _________________________

                                                                                     Antoni

  Betriebsleiter

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme ist im Wirtschaftsplan vorgesehen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.

 

 

 

 

Mark Antoni

Betriebsleiter