hier: 5. Nachtragssatzung zur Friedhofsgebührensatzung
Beschlussvorschlag
Der Rat
- nimmt die Begründung zu den Änderungen
der Friedhofsgebührensatzung zur Kenntnis
- und beschließt die als Anlage 1
gekennzeichnete 5. Nachtragssatzung zur Friedhofsgebührensatzung.
Sachdarstellung :
Gebührenkalkulation 2022 zur
Friedhofsgebührensatzung
A)
Einleitung
B) Gebühren für die Grabbereitung und die
Grabpflege
C)
Kalkulation der Gebühren für den Erwerb des Nutzungsrechtes
D) Benutzungsgebühr der Aufbahrungsräume und Friedhofskapellen
E)
Sonstige Gebühren
Gebührenkalkulation
2022 zur Friedhofsgebührensatzung
A) Einleitung
Nach positiven Abschlüssen in den Jahren 2015
und 2016 wurde für das Jahr 2017 eine Gebührensenkung vorgenommen.
Das Jahr 2017 schloss daraufhin wegen
rückläufiger Fallzahlen mit einem höheren Defizit als erwartet ab. Dieser Trend
setzte sich auch für 2018 fort. Trotz einer Gebührenanpassung für 2019 wies die
Gebührenausgleichsrücklage Ende des Jahres 2019 ein Defizit von knapp 136 T€
auf. Auch für das 2020 wurden die Gebühren angepasst. Es wurde auf
kostendeckende Gebühren verzichtet, der Rat der Stadt Emmerich am Rhein hat nur
eine Erhöhung von 8,5 % beschlossen. Darüber hinaus wurde festgelegt, dass das
negative Jahresergebnis der Gebührenausgleichsrücklage zum 31.12.2019, sowie
das voraussichtliche Defizit, dass im Jahr 2020 entstehen wird, aus allgemeinen
Haushaltsmitteln der Stadt Emmerich am Rhein ausgeglichen wird.
Um der fortlaufenden Reduzierung der Reihen-
und auch Wahlgrabstätten auf dem neuen Friedhofsteil Rechnung zu tragen wurde
der „grünpolitische Wert“ der in Form eines Zuschusses aus dem allgemeinen
Haushalt gewährt wird, um 15.000 Euro auf 75.000 Euro angehoben.
Die für 2021 kalkulierten Gebühren haben in
Kombination mit den Fördermitteln für den Ehrenfriedhof zu einem ausgeglichenen
Gebührenhaushalt geführt. Da im Jahr 2022 Fördermittel in dieser Höhe nicht zu
erwarten sind, müssen die Gebühren für einen ausgeglichenen Haushalt angepasst
werden.
B.
Gebühren für die Grabbereitung und die Grabpflege
Grabbereitung
Die Personalkosten, die durch den Zeitaufwand
für das Öffnen und Schließen der Grabstätte und den Vorläufer bei der
Bestattung entstehen, können der Kostenstelle direkt zugeordnet werden. Auch
die Erstellung der Streifenfundamente für die Grabsteine, sowie die Bepflanzung
der neuen Grabanlagen werden direkt der Grabbereitung zugerechnet. Die darüber
hinaus noch zu berücksichtigenden sonstigen Aufwendungen und die
Verwaltungsumlage werden im gleichen Verhältnis den einzelnen Kostenstellen
zugeordnet, wie die Arbeitsstunden. Die kalkulatorische Abschreibung sowie die
Verzinsung werden nach Anzahl der Grabstätten umgelegt. Um die
Gebührenfestlegung übersichtlicher zu gestalten, wurde auch bei Abweichungen
für Sargbestattungen und für Urnenbestattungen jeweils der gleiche Betrag
festgelegt. Für die Grabbereitung wurden folgende Gebühren berechnet:
Bisher ab 2022
Kindergrab 169,00
€ 169,00 €
Familiengrab,
Sarg 767,00 € 866,00 €
Urnenwahlgrab 460,00 € 520,00 €
Pflegearmes
Wahlgrab, Sarg 767,00 € 866,00 €
Gemeinschaftsgrabanlage
-
Sargbestattung 767,00
€ 866,00 €
-
Urnenbestattung 460,00
€ 520,00 €
Aschestreufeld 307,00 € 346,00 €
Grabpflege
Die Personalkosten, die durch die
Pflegearbeiten wie z.B. Rasenmähen, Kantenschneiden, Heckenschnitte, Jäten,
Wässern usw. entstehen wurden anhand der Flächen der Grabanlagen berechnet. Die
Pflegekosten werden für einen Zeitraum von 25 Jahren entrichtet. die Gebühren
bleiben unverändert:
Bisher ab 2022
Pflegearmes
Wahlgrab 2.187,00 € 2.187,00 €
Gemeinschaftsgrabanlage
-
Sargbestattung 2.100,00
€ 2.100,00 €
-
Urnenbestattung 1.312,50
€ 1.312,50 €
Aschestreufeld 437,50 € 437,50 €
C. Kalkulation der Gebühren für
den Erwerb des Nutzungsrechtes
Derzeit
ist nicht abzusehen, wie sich die Anzahl der Bestattungen auf die
unterschiedlichen Bestattungsarten zukünftig verteilen wird. Ausgehend von den
Bestattungszahlen der letzten 4 Jahre und den Zahlen im laufenden Jahr wurde
die Anzahl an Bestattungen hochgerechnet. Auf Grund der bisherigen Erfahrungen
wird davon ausgegangen, dass sich die Bestattungszahlen in den Bereichen der
Urnenbeisetzungen zu Lasten der Familiengräber erhöhen werden.
Für die Gebühren der Wahlgräber wurde die Gebühr
so gerundet, dass sie durch 25 Jahre teilbar ist. Damit wird bei
Nutzungsverlängerungen der Gebührenbescheid für den Bürger übersichtlicher und
nachvollziehbarer.
Somit ergeben sich folgende Gebühren für den
Erwerb eines Nutzungsrechtes:
Nutzungszeit bisher
ab 2022
Kindergrab 20
Jahre 434,00 € 434,00 €
Familiengrab 25 Jahre 1.775,00 € 1.875,00 €
Urnenwahlgrab 25 Jahre 1.250,00 € 1.275,00 €
Pflegearmes
Wahlgrab 25 Jahre 1.400,00 € 1.625,00 €
Gemeinschaftsgrabanlage
-
Sargbestattung 25
Jahre 1.500,00 € 1.600,00 €
-
Urnenbestattung 25
Jahre 1.400,00 € 1.384,00 €
Aschestreufeld 25 Jahre 1.100,00 € 1.143,00 €
Eine Zusammenstellung aller anfallenden Gebühren im Vergleich zur
bisherigen Regelung befindet sich in der Anlage 2.
D. Benutzungsgebühr der Friedhofskapellen und der Aufbahrungsräume
Die Kosten für den Betrieb, die Reinigung, die
Pflege und die Instandhaltung der Kapellen und der Aufbahrungszellen werden
kalkulatorisch über die Nutzfläche verteilt. Durch die konstante Nutzung kann
die Nutzungsgebühr für die Friedhofskapelle daher auf 241 € gesenkt werden. Die
Nutzungsgebühr für die Aufbahrungszelle kann auf 91 Euro sinken.
E. Sonstige Benutzungsgebühren und
Satzungsrelevante Änderungen
Die Gebühren für eine Umbettung und Ausgrabung entsprechen dem
tatsächlichen Aufwand und der damit verbundenen erheblichen Erschwernis und
werden daher nicht verändert:
bisher neu
Umbettung auf demselben Friedhof
Einschließlich Anfertigung eines
neuen Grabes
Verstorbene bis 12 Jahre 175,00 175,00
Verstorbene
über 12 Jahre 1.180,00 1.180,00
Urnen
590,00 590,00
Ausgrabungen ohne Wiederbeisetzung
Verstorbene bis 12 Jahre 100,00 100,00
Verstorbene über 12 Jahre 390,00 390,00
Urnen 300,00 300,00
Die Gebühr für das Abräumen von Grabstellen bleibt für Sarggrabstellen
bei 250,00 Euro und für Urnengrabstellen bei 180,00 Euro.
Bei der Rückgabe einer Grabstelle (ohne Pflegekostenanteil) vor Ablauf
der Ruhezeit bleibt die Jahresgebühr bei 120,00 Euro.
Auch die Gebühren für Bestattungen freitagnachmittags und samstags
(250,00 €), die Ausstellung der Berechtigungsscheine und für
Grabsteingenehmigungen bleiben unverändert.
Fazit:
Durch die Gebührenanpassung liegen die Gebührensätze durchschnittlich 5,45 %
höher als im Vorjahr.
Die Betriebsleitung empfiehlt den Ausführungen in der Begründung zu
folgen und die als Anlage 1 gekennzeichnete 5. Nachtragssatzung zur
Friedhofsgebührensatzung der Stadt Emmerich am Rhein vom 15.12.2021 zu
beschließen.
________________________
Antoni
Betriebsleiter
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme ist
im Wirtschaftsplan vorgesehen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.
Mark Antoni
Betriebsleiter