Betreff
Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Stadt Emmerich am Rhein vom 23.11.1976;
hier: 5. Nachtragssatzung zur Friedhofsgebührensatzung
Vorlage
70 - 17 0465/2021
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat

 

  1. nimmt die Begründung zu den Änderungen der Friedhofsgebührensatzung zur Kenntnis

 

  1. und beschließt die als Anlage 1 gekennzeichnete 5. Nachtragssatzung zur Friedhofsgebührensatzung.

Sachdarstellung :

 

Gebührenkalkulation 2022 zur Friedhofsgebührensatzung

A) Einleitung

B) Gebühren für die Grabbereitung und die Grabpflege

C) Kalkulation der Gebühren für den Erwerb des Nutzungsrechtes

D) Benutzungsgebühr der Aufbahrungsräume und Friedhofskapellen

E) Sonstige Gebühren

 

Gebührenkalkulation 2022 zur Friedhofsgebührensatzung

A) Einleitung

Nach positiven Abschlüssen in den Jahren 2015 und 2016 wurde für das Jahr 2017 eine Gebührensenkung vorgenommen.

Das Jahr 2017 schloss daraufhin wegen rückläufiger Fallzahlen mit einem höheren Defizit als erwartet ab. Dieser Trend setzte sich auch für 2018 fort. Trotz einer Gebührenanpassung für 2019 wies die Gebührenausgleichsrücklage Ende des Jahres 2019 ein Defizit von knapp 136 T€ auf. Auch für das 2020 wurden die Gebühren angepasst. Es wurde auf kostendeckende Gebühren verzichtet, der Rat der Stadt Emmerich am Rhein hat nur eine Erhöhung von 8,5 % beschlossen. Darüber hinaus wurde festgelegt, dass das negative Jahresergebnis der Gebührenausgleichsrücklage zum 31.12.2019, sowie das voraussichtliche Defizit, dass im Jahr 2020 entstehen wird, aus allgemeinen Haushaltsmitteln der Stadt Emmerich am Rhein ausgeglichen wird.

Um der fortlaufenden Reduzierung der Reihen- und auch Wahlgrabstätten auf dem neuen Friedhofsteil Rechnung zu tragen wurde der „grünpolitische Wert“ der in Form eines Zuschusses aus dem allgemeinen Haushalt gewährt wird, um 15.000 Euro auf 75.000 Euro angehoben.

Die für 2021 kalkulierten Gebühren haben in Kombination mit den Fördermitteln für den Ehrenfriedhof zu einem ausgeglichenen Gebührenhaushalt geführt. Da im Jahr 2022 Fördermittel in dieser Höhe nicht zu erwarten sind, müssen die Gebühren für einen ausgeglichenen Haushalt angepasst werden.

 

B. Gebühren für die Grabbereitung und die Grabpflege

Grabbereitung

Die Personalkosten, die durch den Zeitaufwand für das Öffnen und Schließen der Grabstätte und den Vorläufer bei der Bestattung entstehen, können der Kostenstelle direkt zugeordnet werden. Auch die Erstellung der Streifenfundamente für die Grabsteine, sowie die Bepflanzung der neuen Grabanlagen werden direkt der Grabbereitung zugerechnet. Die darüber hinaus noch zu berücksichtigenden sonstigen Aufwendungen und die Verwaltungsumlage werden im gleichen Verhältnis den einzelnen Kostenstellen zugeordnet, wie die Arbeitsstunden. Die kalkulatorische Abschreibung sowie die Verzinsung werden nach Anzahl der Grabstätten umgelegt. Um die Gebührenfestlegung übersichtlicher zu gestalten, wurde auch bei Abweichungen für Sargbestattungen und für Urnenbestattungen jeweils der gleiche Betrag festgelegt. Für die Grabbereitung wurden folgende Gebühren berechnet:

                                                            Bisher                          ab 2022

Kindergrab                                          169,00 €                      169,00 €

Familiengrab, Sarg                              767,00 €                      866,00 €

Urnenwahlgrab                        460,00 €                      520,00 €

Pflegearmes Wahlgrab, Sarg               767,00 €                      866,00 €

Gemeinschaftsgrabanlage

- Sargbestattung                                  767,00 €                      866,00 €

- Urnenbestattung                                460,00 €                      520,00 €

Aschestreufeld                                    307,00 €                      346,00 €

 

Grabpflege

Die Personalkosten, die durch die Pflegearbeiten wie z.B. Rasenmähen, Kantenschneiden, Heckenschnitte, Jäten, Wässern usw. entstehen wurden anhand der Flächen der Grabanlagen berechnet. Die Pflegekosten werden für einen Zeitraum von 25 Jahren entrichtet. die Gebühren bleiben unverändert:

 

                                                            Bisher                             ab 2022    

Pflegearmes Wahlgrab                        2.187,00 €                   2.187,00 €

Gemeinschaftsgrabanlage

- Sargbestattung                                  2.100,00 €                   2.100,00 €

- Urnenbestattung                                1.312,50 €                   1.312,50 €

Aschestreufeld                                       437,50 €                       437,50 €       

 

C. Kalkulation der Gebühren für den Erwerb des Nutzungsrechtes

Derzeit ist nicht abzusehen, wie sich die Anzahl der Bestattungen auf die unterschiedlichen Bestattungsarten zukünftig verteilen wird. Ausgehend von den Bestattungszahlen der letzten 4 Jahre und den Zahlen im laufenden Jahr wurde die Anzahl an Bestattungen hochgerechnet. Auf Grund der bisherigen Erfahrungen wird davon ausgegangen, dass sich die Bestattungszahlen in den Bereichen der Urnenbeisetzungen zu Lasten der Familiengräber erhöhen werden.

Für die Gebühren der Wahlgräber wurde die Gebühr so gerundet, dass sie durch 25 Jahre teilbar ist. Damit wird bei Nutzungsverlängerungen der Gebührenbescheid für den Bürger übersichtlicher und nachvollziehbarer.

 


Somit ergeben sich folgende Gebühren für den Erwerb eines Nutzungsrechtes:

           

                                                            Nutzungszeit               bisher                               ab 2022

Kindergrab                                          20 Jahre                         434,00 €                       434,00 €

Familiengrab                                       25 Jahre                      1.775,00 €                   1.875,00 €

Urnenwahlgrab                                    25 Jahre                      1.250,00 €                   1.275,00 €

Pflegearmes Wahlgrab                        25 Jahre                      1.400,00 €                   1.625,00 €

Gemeinschaftsgrabanlage

- Sargbestattung                                  25 Jahre                      1.500,00 €                   1.600,00 €

- Urnenbestattung                                25 Jahre                      1.400,00 €                   1.384,00 €

Aschestreufeld                                    25 Jahre                      1.100,00 €                   1.143,00 €

 

Eine Zusammenstellung aller anfallenden Gebühren im Vergleich zur bisherigen Regelung befindet sich in der Anlage 2.

 

D. Benutzungsgebühr der Friedhofskapellen und der Aufbahrungsräume                   

Die Kosten für den Betrieb, die Reinigung, die Pflege und die Instandhaltung der Kapellen und der Aufbahrungszellen werden kalkulatorisch über die Nutzfläche verteilt. Durch die konstante Nutzung kann die Nutzungsgebühr für die Friedhofskapelle daher auf 241 € gesenkt werden. Die Nutzungsgebühr für die Aufbahrungszelle kann auf 91 Euro sinken.

 

 

E. Sonstige Benutzungsgebühren und Satzungsrelevante Änderungen

Die Gebühren für eine Umbettung und Ausgrabung entsprechen dem tatsächlichen Aufwand und der damit verbundenen erheblichen Erschwernis und werden daher nicht verändert:

 

                                                                                          bisher                                          neu

Umbettung auf demselben Friedhof

Einschließlich Anfertigung eines neuen Grabes

Verstorbene bis 12 Jahre                                                175,00                                    175,00

Verstorbene über 12 Jahre                                           1.180,00                                 1.180,00

Urnen                                                                              590,00                                    590,00

 

Ausgrabungen ohne Wiederbeisetzung

Verstorbene bis 12 Jahre                                                100,00                                    100,00

Verstorbene über 12 Jahre                                             390,00                                    390,00

Urnen                                                                              300,00                                    300,00

 

Die Gebühr für das Abräumen von Grabstellen bleibt für Sarggrabstellen bei 250,00 Euro und für Urnengrabstellen bei 180,00 Euro.

Bei der Rückgabe einer Grabstelle (ohne Pflegekostenanteil) vor Ablauf der Ruhezeit bleibt die Jahresgebühr bei 120,00 Euro.

Auch die Gebühren für Bestattungen freitagnachmittags und samstags (250,00 €), die Ausstellung der Berechtigungsscheine und für Grabsteingenehmigungen bleiben unverändert.

Fazit: Durch die Gebührenanpassung liegen die Gebührensätze durchschnittlich 5,45 % höher als im Vorjahr.

Die Betriebsleitung empfiehlt den Ausführungen in der Begründung zu folgen und die als Anlage 1 gekennzeichnete 5. Nachtragssatzung zur Friedhofsgebührensatzung der Stadt Emmerich am Rhein vom 15.12.2021 zu beschließen.

                                   

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                                                                                                Antoni

Betriebsleiter

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme ist im Wirtschaftsplan vorgesehen.

 

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.

 

 

 

 

Mark Antoni

Betriebsleiter