Betreff
Entwurf des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2018
Vorlage
02 - 17 0469/2021
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein verweist die Vorlage an den Rechnungsprüfungs-ausschuss zur Prüfung des Jahresabschlusses 2018 gemäß § 59 Abs. 3 Satz 1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW). Der Ausschuss hat sich gemäß § 59 Abs. 3 Satz 2 GO NRW zur Durchführung dieser Aufgaben der örtlichen Rechnungsprüfung zu bedienen.

 

Sachdarstellung :

 

Gemäß § 95 Abs. 1 der GO NRW in Verbindung mit § 38 der Kommunalhaushaltsverordnung (KomHVO NRW) hat die Gemeinde zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung aufzustellen, der ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde vermittelt. Der Jahresabschluss besteht aus der Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Anhang. Ihm ist ein Lagebericht beizufügen.

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein hat in seiner Sitzung vom 20.02.2018 die Haushaltssatzung für das Jahr 2018 mit einem Jahresüberschuss von 946.158 EUR beschlossen.

 

Gegenüber der Haushaltsplanung verbessert sich das Ergebnis im Jahresabschluss auf 3.009.077,61 EUR.

 

Der Entwurf des Jahresabschlusses 2018 wurde gemäß § 95 Abs. 5 Satz 1 GO NRW von der Stadtkämmerin aufgestellt und vom Bürgermeister bestätigt.

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Der Jahresüberschuss der Jahresrechnung 2018 in Höhe von 3.009.077,61 EUR soll der Ausgleichsrücklage zugeführt werden.

 

Der geplante Haushaltsausgleich wurde damit erreicht. Die Plan-/Ist-Abweichungen sind im Jahresabschlussbericht detailliert beschrieben.

 

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.

 

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister