Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein verweist die Vorlage an den
Rechnungsprüfungs-ausschuss zur Prüfung des Jahresabschlusses 2018 gemäß § 59
Abs. 3 Satz 1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW). Der Ausschuss hat sich gemäß § 59
Abs. 3 Satz 2 GO NRW zur Durchführung dieser Aufgaben der örtlichen
Rechnungsprüfung zu bedienen.
Sachdarstellung :
Gemäß § 95 Abs. 1 der GO NRW in Verbindung
mit § 38 der Kommunalhaushaltsverordnung (KomHVO NRW) hat die Gemeinde zum
Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss unter Beachtung der
Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung aufzustellen, der ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und
Finanzlage der Gemeinde vermittelt. Der Jahresabschluss besteht aus der
Ergebnisrechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem
Anhang. Ihm ist ein Lagebericht beizufügen.
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein hat in
seiner Sitzung vom 20.02.2018 die Haushaltssatzung für das Jahr 2018 mit einem
Jahresüberschuss von 946.158 EUR beschlossen.
Gegenüber der Haushaltsplanung verbessert
sich das Ergebnis im Jahresabschluss auf 3.009.077,61 EUR.
Der Entwurf des Jahresabschlusses 2018 wurde gemäß § 95 Abs. 5 Satz 1 GO NRW von der Stadtkämmerin aufgestellt und vom Bürgermeister bestätigt.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Der Jahresüberschuss der Jahresrechnung 2018
in Höhe von 3.009.077,61 EUR soll
der Ausgleichsrücklage zugeführt werden.
Der geplante Haushaltsausgleich wurde damit erreicht. Die
Plan-/Ist-Abweichungen sind im Jahresabschlussbericht detailliert beschrieben.
Leitbild :
Die Maßnahme steht
im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.
Peter Hinze
Bürgermeister