Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein beschließt den anliegenden
Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes “Kultur Künste Kontakte Emmerich am Rhein”.
Sachdarstellung :
Gem. § 14 Absatz 1 Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) hat der Eigenbetrieb einen Wirtschaftsplan aufzustellen. Dieser besteht aus dem Erfolgsplan, dem Vermögenplan und der Stellenübersicht.
Der Wirtschaftsplan der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Kultur – Künste – Kontakte Emmerich am Rhein für das Jahr 2022 ist ausgeglichen.
Ausführliche Informationen zum Wirtschaftsplan können den Seiten 3 – 5, des als Anlage beigefügten Wirtschaftsplanes entnommen werden.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme ist im Wirtschaftsplan vorgesehen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 5.
Andrea Joosten
stellv. Betriebsleiterin