Betreff
Bestellung zur Leiterin der Örtlichen Rechnungsprüfung
Vorlage
01 - 17 0499/2021
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat bestellt Frau Stadtverwaltungsrätin Melanie Goertz mit sofortiger Wirkung zur Leiterin der örtlichen Rechnungsprüfung.

 

Sachdarstellung :

 

Frau Stadtverwaltungsrätin Melanie Goertz wurde durch den Rat mit Wirkung zum 01.06.2013 zur Leiterin der örtlichen Rechnungsprüfung bestellt. Nach dem plötzlichen Tod des Stadtkämmerers Herrn Stadtverwaltungsdirektor Ulrich Siebers hat sich Frau Goertz bereit erklärt, die Position der Stadtkämmerin interimsmäßig – für den Übergangszeitraum bis zum Abschluss des Nachbesetzungsverfahrens- wahrzunehmen.

Der Rat berief sie in seiner Sitzung am 05.11.2019 als Leiterin der örtlichen Rechnungsprüfung ab; von November 2019 bis zum 31.05.2021 war Frau Goertz zur Kämmerin und Leiterin des Fachbereiches 2 –Finanzen- bestellt.

 

Zum 01.06.2021 wurde die Position der Kämmerin und Leiterin des Fachbereiches Finanzen neu besetzt. Eine erneute Bestellung der Frau Goertz zur Leiterin der Stabsstelle 14 / Örtliche Rechnungsprüfung erfolgte bislang nicht; mithin ist diese relevante Position seit nunmehr zwei Jahren vakant.

 

Die Sicherstellung der normkonformen Prüftätigkeit erfordert die Wiederbesetzung dieser Stelle. Dies gilt auch angesichts der durch den Rat in seiner Sitzung am 12.02.2019 beschlossenen Verfahrenserleichterung in Bezug auf die Prüfung der Gesamtabschlüsse 2011 bis 2018. Dieser Beschluss kann, ohne anderweitige Rechtsfolgen zu bewirken, nur dann umgesetzt werden, wenn der - durch die Leitung der Örtlichen Rechnungsprüfung - geprüfte und vom Rat festgestellte Gesamtabschluss 2018 bis zum 31. Dezember 2021 der Kommunalaufsicht angezeigt wird.

 

Nach zwischenzeitlich erfolgter Aufarbeitung der Greensill-Thematik wird daher empfohlen, Frau Stadtverwaltungsrätin Melanie Goertz mit sofortiger Wirkung erneut zur Leiterin der Örtlichen Rechnungsprüfung zu bestellen.

 

Als Leiterin des Fachbereiches Finanzen und Stadtkämmerin hat Frau Melanie Goertz die Haushalte der Jahre 2020 und 2021 aufgestellt. Daher wird die Prüfung der entsprechenden Jahresabschlüsse nicht durch sie, sondern durch die ebenfalls durch den Rat der Stadt bestellten Prüfer der örtlichen Rechnungsprüfung erfolgen.

 

Für die Bestellung und Abberufung der Leiter und der Prüfer der örtlichen Rechnungsprüfung ist gem. §§ 101 Abs. 4, 41 q) GO NRW ausschließlich der Rat zuständig.

Gem. § 7 Abs. 3 Buchstabe b) Satz 2 der Hauptsatzung der Stadt Emmerich am Rhein berät der Rechnungsprüfungsausschuss den Rat bei der Bestellung und Abberufung.

 

Die Beschlussfassungen über Bestellung und Abberufung im Rat erfolgen grundsätzlich in öffentlicher Sitzung (§ 48 Abs. 2 Satz 1 GO NRW). Dies gilt selbst dann, wenn die Geschäftsordnung des Rates vorsieht, das „Personalangelegenheiten“ grundsätzlich in nichtöffentlicher Sitzung zu behandeln sind. Die Bestellung und Abberufungen sind keine Personalangelegenheiten im geschäftsordnungsmäßigen Sinne, sondern Zuerkennung von Funktionen (vgl. Komm. GO NRW Kleerbaum/Palmen).

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme ist im Stellenplan Haushaltsjahr 2021 vorgesehen.

 

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.

 

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister