Betreff
HH-Begleitbeschluss zur nachhaltigen Konsolidierung der Finanzen der Stadt Emmerich am Rhein
Vorlage
02 - 17 0505/2021
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat beschließt, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen, die in der Begründung aufgeführten Ziele bei der Erarbeitung eines Konsolidierungsprogramms zu berücksichtigen.

 

Sachdarstellung :

 

Bereits in den letzten Jahren war mit den jeweiligen Haushaltsaufstellungen ersichtlich, dass bei einer langfristigen Betrachtung die Aufwendungen stärker steigen werden als die Erträge und somit ein Ausgleich nur über den Rückgriff auf die Ausgleichsrücklage erfolgen kann.

Der Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2022 ff. weist ein strukturelles Defizit von rd. 7,5 Mio. Euro aus. Selbst unter der Annahme einer deutlichen wirtschaftlichen Erholung wird sich diese Entwicklung nicht umkehren, sondern nur verlangsamen.

Daher sollten hier durch aktives Gestalten und Modernisieren im sog. Konzern Stadt Emmerich am Rhein Defizite abgebaut und Spielräume für Neues geschaffen werden.

Dazu sind verbindliche Ziele zu verabreden.

 

Basierend auf dem gemeinsamen Ziel, den städtischen Haushalt nachhaltig zu konsolidieren, werden folgende Punkte fixiert:

 

Planphase

 

• Die Verwaltung erstellt einen Projektplan mit entsprechendem zeitlichen Horizont, der mit allen Beteiligten kommuniziert wird. Dieser Projektplan wird von den politischen Gremien beschlossen.

 

• Im Rahmen des Projektplans erfolgt die Erarbeitung von Maßnahmen für einen Konsolidierungsplan, der ebenfalls von den politischen Vertretungen beschlossen wird.

 

• Im Projektplan wird auch die zeitliche Umsetzung von geplanten Konsolidierungsmaßnahmen fixiert. Je nach Umfang kann dies kurz- bis langfristig erfolgen.

 

 

Umsetzungsphase

 

• Die Verwaltung berichtet quartalsweise über den Umsetzungsstand der Maßnahmen.

 

• Falls Maßnahmen nicht oder nicht in voller Höhe umzusetzen sind, müssen Kompensationen erfolgen.

 

 


Finanzziel und Zeitziel

 

• Die Konsolidierungsmaßnahmen sollen insgesamt ein Volumen von 5 Mio. Euro erreichen.

 

• Da sich einige Maßnahmen erst nach intensiver Vorlauf- und Beratungszeit realisieren lassen, ist eine längere Zeitspanne zur Umsetzung einzuplanen.

Eine vollständige Realisierung ist bis 2026 anzustreben.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Je nach Beschlussfassungen werden sich Auswirkungen auf die jeweiligen Haushalte ergeben.

 

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.

 

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister