Betreff
Bestätigung des Gesamtabschlusses der Stadt Emmerich am Rhein zum 31.12.2018
Vorlage
14 - 17 0510/2021
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein bestätigt

gemäß §§ 116 Abs. 9 i.V.m. 96 Abs. 1 GO NRW n.F. und

auf der Grundlage der Stellungnahme des Rechnungsprüfungsausschusses zur Prüfung des Gesamtabschlusses 2018 und

unter Einbeziehung des Prüfungsberichtes der örtlichen Rechnungsprüfung zum Gesamtabschluss 2018

den Gesamtabschluss der Stadt Emmerich am Rhein zum 31.12.2018 nebst Gesamtanhang und Gesamtlagebericht.

 

Sachdarstellung :

 

In der Sitzung des Rates am 16.11.2021 hat die Verwaltung den Entwurf des Gesamtabschlusses 2018 zum Bilanzstichtag 31.12.2018 eingebracht. Der Rat hat den Entwurf des Jahresabschlusses zur Kenntnis genommen und zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen.

 

Gemäß §§ 116 Abs. 9 i.V.m. 59 Abs. 3 GO NRW ist der Gesamtabschluss und der Gesamtlagebericht durch den Rechnungsprüfungsausschuss unter Einbezug des Prüfungsberichtes zu prüfen. Der Prüfungsbericht wurde durch die örtliche Rechnungsprüfung erstellt und endet mit der Abgabe eines uneingeschränkten Bestätigungsvermerkes.

 

Entsprechend § 59 Abs. 3 GO NRW hat der Rechnungsprüfungsausschuss das Ergebnis der Prüfung zu beraten und zu dem Ergebnis seiner Prüfung gegenüber dem Rat schriftlich Stellung zu nehmen und zu erklären, ob nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung Einwendungen zu erheben sind und ob er den Gesamtabschluss und den Gesamtlage-bericht billigt.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss des Rates der Stadt Emmerich am Rhein wird in seiner Sitzung am 14.12.2021 über die Prüfung des Gesamtabschlusses und des Gesamtlageberichtes der Stadt Emmerich am Rhein zum 31.12.2018 unter Einbeziehung des Prüfberichtes der örtlichen Rechnungsprüfung beraten. Der Beschlussvorschlag dieser Vorlage wird unter der Prämisse unterbreitet, dass der Rechnungsprüfungsausschuss aufgrund seiner Prüfung keine Einwendungen erhebt und den Gesamtabschluss und den Gesamtlagebericht zum 31.12.2018 billigt. Diesbezüglich wird auf den als Anlage 2 beigefügten Entwurf einer schriftlichen Stellungnahme des Rechnungsprüfungsausschusses verwiesen.

 

Über das Abstimmungsergebnis im Rechnungsprüfungsausschuss wird mündlich berichtet.

 

Gem. § 116 Abs. 9 GO NRW n.F. bestätigt der Rat den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Gesamtabschluss durch Beschluss.

 

Der zur Beschlussfassung vorgelegte Gesamtabschluss zum 31.12.2018 nebst Anlagen und Gesamtlagebericht mit Stand vom 29.11.2021 (Anlage 1) beinhaltet bereits die durch die Prüfung bedingten Anpassungen und ist Bestandteil des vorliegenden Prüfberichtes.

 

Wie bereits in der Vorlage zur Einbringung des Gesamtabschlusses 2018 (02 – 17 0470/2021) ausgeführt, erfolgt über die Gesamtabschlüsse 2011 bis 2017 entsprechend des Gesetzes zur Beschleunigung der Aufstellung kommunaler Gesamtabschlüsse keine Beratung und Beschlussfassung. Die ordnungsgemäß ermittelten und durch den Bürgermeister bestätigten Abschlüsse dieser Jahrgänge werden entsprechend den Vorgaben des Gesetzes zur Beschleunigung der Aufstellung kommunaler Gesamtabschlüsse der an die Aufsichtsbehörde zu richtenden Anzeige des Gesamtabschlusses 2018 beigefügt.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.

 

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister