Betreff
Beschluss über den Jahresabschluss 2018 und die Entlastung des Bürgermeisters
Vorlage
14 - 17 0509/2021/1
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2018 und unter Einbeziehung des Prüfungsberichtes der örtlichen Rechnungsprüfung zum Jahresabschluss 2018

 

1. bestätigt der Rat der Stadt Emmerich am Rhein den geprüften Jahresabschluss zum 31.12.2018 in der Fassung vom 16.11.2021,

 

2. beschließt der Rat den Jahresüberschuss der Ausgleichsrücklage zuzuführen,

 

3. beschließt der Rat dem Bürgermeister hinsichtlich des Jahresabschlusses 2018 die uneingeschränkte Entlastung zu erteilen.

 

Sachdarstellung :

 

In der Sitzung des Rates vom 16.11.2021 hat die Verwaltung den Entwurf des Jahresabschlusses 2018 zum Bilanzstichtag 31.12.2018 eingebracht. Der Rat hat den Entwurf des Jahresabschlusses zur Kenntnis genommen und zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen.

 

Gemäß § 59 Abs. 3 GO NRW ist der Jahresabschluss und der Lagebericht durch den Rechnungsprüfungsausschuss unter Einbezug des Prüfungsberichtes zu prüfen. Der Prüfungsbericht wurde durch die örtliche Rechnungsprüfung erstellt und endet mit der Abgabe eines uneingeschränkten Bestätigungsvermerkes.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss 2018 in seiner Sitzung am 14.12.2021 geprüft. Die Prüfung endete mit dem Ergebnis, dass Einwendungen nicht erhoben und der von der Kämmerin aufgestellte und vom Bürgermeister bestätigte Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2018 in der Fassung vom 16.11.2021 gebilligt wird. Diesbezüglich wird auf die als Anlage beigefügte schriftliche Stellungnahme des Rechnungsprüfungsausschusses verwiesen.

 

Der Rat hat den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Jahresabschluss durch Beschluss festzustellen. Zugleich beschließt er über die Verwendung des Jahresüberschusses oder die Behandlung des Jahresfehlbetrages. Zudem entscheiden die Ratsmitglieder über die Entlastung des Bürgermeisters.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme hat keine finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen.

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.

 

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister