Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein stimmt den nachfolgend aufgeführten
überplanmäßigen Auszahlungen gem. § 83 GO NW zu und stellt diese bereit.
Sachdarstellung :
Das zentrale Städtebauprojekt Neumarkt wird im kommenden Jahr
fertiggestellt werden.
Nach derzeitigem Stand wird der investorenseitige Hochbau Mitte Mai 2022
bzw. Mitte August 2022 abgeschlossen sein. Das Erdgeschoss (Einzelhandel und Gasthausstiftung)
wird im Frühjahr seiner Nutzung übergeben; die in den Obergeschossen liegenden
Wohnungen sollen im Sommer bezugsfertig sein.
Wie bekannt, ist die Stadt Emmerich am Rhein aufgrund Vertrages
verpflichtet, sowohl Teile des Neuen Steinwegs, vor allem aber die Platzfläche
Neumarkt (Parkplatz östlich des neuen Wohn- und Geschäftshauses und die südlich
liegende eigentliche Platzfläche) neu zu gestalten. Insbesondere die
Fertigstellung des Parkplatzes muss zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Einzelhandels
(Mitte Mai 2022) sichergestellt sein.
Um dies zu gewährleisten hat der HFA (Delegierung gem. § 60 Abs.1 S.2 GO
NW) Mitte Mai des vergangenen Jahres die Ausführungsplanung beschlossen;
technisch notwendige Änderungen und Ergänzungen wurden in die Planung
eingearbeitet, Bauleitung und Projektkoordination wurden vergeben. Der Kern der
Neugestaltung des Platzes, die Tiefbau- und Landschaftsbaubauarbeiten, wurde
Ende August öffentlich ausgeschrieben. Nach Angebotseingang, Submissionstermin
und Prüfung liegt der Vergabevorschlag nunmehr vor. Unter anderem aufgrund
vorgenannter Verpflichtung und den sich daraus ergebenden Zwängen im Bauablauf
soll die Vergabe bis Mitte Dezember erfolgen.
Auch das Ausschreibungsergebnis führt dazu, dass die aus der Gesamtmaßnahme
erwachsenden Auszahlungen den Ansatz im Haushaltsplan 2021 (Produkt
7.000060.700) übersteigen. Sie haben somit den Voraussetzungen des § 83 GO NW:
„Überplanmäßige … Aufwendungen … sind nur zulässig, wenn sie
unabweisbar sind. Die Deckung soll jeweils im laufenden Haushaltsjahr
gewährleistet sein. … Sind die überplanmäßigen … Aufwendungen … erheblich,
bedürfen sie der vorherigen Zustimmung des Rates; …“
zu genügen.
Die Haushaltsüberschreitung ist “unabweisbar“ sowohl in sachlicher als
in zeitlicher Hinsicht. Sachlich deshalb, weil es aus städtebaulichem Vertrag
gegenüber dem Investor des Hochbauprojekts-Neumarkt ein dringendes sachliches
Bedürfnis zur Erfüllung der Verpflichtung gibt. Als zentrales Städtebauprojekt
hat es in der Reihe der vielfältigen städtischen Anstrengungen zur Sicherung
der Emmericher Innenstadt zudem eine zentrale Bedeutung. Zeitlich ist die
Überschreitung ebenso „unabweisbar“; die Vergabeentscheidung, die
Angebotsannahme und damit der Abschluss des Bauvertrages sind aufgrund der oben
dargelegten rechtlichen und tatsächlichen Zwänge noch im Haushaltsjahr 2021
erforderlich. Eine Verschiebung ist nicht möglich. Die überplanmäßigen
Auszahlungen übersteigen den diesjährigen Haushaltsansatz um 1.790 T€ und sind
damit „erheblich“.
Hinweis: Über das angesprochene laufende Vergabeverfahren ist gem. § 48
Abs. 2 GO NW in nichtöffentlicher Sitzung zu entscheiden. Die wirtschaftlichen
und geschäftlichen Verhältnisse der Anbieter der Freianlagengestaltung sind
selbstverständlich auch in der HFA- und Ratssitzung zu gewährleisten. Um aber
gleichzeitig eine umfassende Information der HFA- und Ratsmitglieder
sicherzustellen, wird sowohl in der nichtöffentlichen Vergabeausschusssitzung
am 09. Dezember als auch in der nichtöffentlichen HFA-Sitzung am 14. Dezember
ausführlich berichtet. Die abschließende Entscheidung im Rat am 14. Dezember
erfolgt öffentlich.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme ist im Haushalt unter dem Produkt 7.000060.700 vorgesehen; die überplanmäßigen Auszahlungen (1.790 T€) sind unter gleicher Haushaltsstelle bereitzustellen.
Leitbild :
Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 1.1.
Peter Hinze
Bürgermeister