Betreff
Entscheidung nach § 83 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
Vorlage
02 - 17 0519/2021/1
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein stimmt den nachfolgend aufgeführten überplanmäßigen Auszahlungen gem. § 83 GO NW zu und stellt diese bereit.

 

Sachdarstellung :

 

Das zentrale Städtebauprojekt Neumarkt wird im kommenden Jahr fertiggestellt werden.

Nach derzeitigem Stand wird der investorenseitige Hochbau Mitte Mai 2022 bzw. Mitte August 2022 abgeschlossen sein. Das Erdgeschoss (Einzelhandel und Gasthausstiftung) wird im Frühjahr seiner Nutzung übergeben; die in den Obergeschossen liegenden Wohnungen sollen im Sommer bezugsfertig sein.

Wie bekannt, ist die Stadt Emmerich am Rhein aufgrund Vertrages verpflichtet, sowohl Teile des Neuen Steinwegs, vor allem aber die Platzfläche Neumarkt (Parkplatz östlich des neuen Wohn- und Geschäftshauses und die südlich liegende eigentliche Platzfläche) neu zu gestalten. Insbesondere die Fertigstellung des Parkplatzes muss zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Einzelhandels (Mitte Mai 2022) sichergestellt sein.

Um dies zu gewährleisten hat der HFA (Delegierung gem. § 60 Abs.1 S.2 GO NW) Mitte Mai des vergangenen Jahres die Ausführungsplanung beschlossen; technisch notwendige Änderungen und Ergänzungen wurden in die Planung eingearbeitet, Bauleitung und Projektkoordination wurden vergeben. Der Kern der Neugestaltung des Platzes, die Tiefbau- und Landschaftsbaubauarbeiten, wurde Ende August öffentlich ausgeschrieben. Nach Angebotseingang, Submissionstermin und Prüfung liegt der Vergabevorschlag nunmehr vor. Unter anderem aufgrund vorgenannter Verpflichtung und den sich daraus ergebenden Zwängen im Bauablauf soll die Vergabe bis Mitte Dezember erfolgen.

Auch das Ausschreibungsergebnis führt dazu, dass die aus der Gesamtmaßnahme erwachsenden Auszahlungen den Ansatz im Haushaltsplan 2021 (Produkt 7.000060.700) übersteigen. Sie haben somit den Voraussetzungen des § 83 GO NW:

„Überplanmäßige … Aufwendungen … sind nur zulässig, wenn sie unabweisbar sind. Die Deckung soll jeweils im laufenden Haushaltsjahr gewährleistet sein. … Sind die überplanmäßigen … Aufwendungen … erheblich, bedürfen sie der vorherigen Zustimmung des Rates; …“

zu genügen.

Die Haushaltsüberschreitung ist “unabweisbar“ sowohl in sachlicher als in zeitlicher Hinsicht. Sachlich deshalb, weil es aus städtebaulichem Vertrag gegenüber dem Investor des Hochbauprojekts-Neumarkt ein dringendes sachliches Bedürfnis zur Erfüllung der Verpflichtung gibt. Als zentrales Städtebauprojekt hat es in der Reihe der vielfältigen städtischen Anstrengungen zur Sicherung der Emmericher Innenstadt zudem eine zentrale Bedeutung. Zeitlich ist die Überschreitung ebenso „unabweisbar“; die Vergabeentscheidung, die Angebotsannahme und damit der Abschluss des Bauvertrages sind aufgrund der oben dargelegten rechtlichen und tatsächlichen Zwänge noch im Haushaltsjahr 2021 erforderlich. Eine Verschiebung ist nicht möglich. Die überplanmäßigen Auszahlungen übersteigen den diesjährigen Haushaltsansatz um 1.790 T€ und sind damit „erheblich“.

Hinweis: Über das angesprochene laufende Vergabeverfahren ist gem. § 48 Abs. 2 GO NW in nichtöffentlicher Sitzung zu entscheiden. Die wirtschaftlichen und geschäftlichen Verhältnisse der Anbieter der Freianlagengestaltung sind selbstverständlich auch in der HFA- und Ratssitzung zu gewährleisten. Um aber gleichzeitig eine umfassende Information der HFA- und Ratsmitglieder sicherzustellen, wird sowohl in der nichtöffentlichen Vergabeausschusssitzung am 09. Dezember als auch in der nichtöffentlichen HFA-Sitzung am 14. Dezember ausführlich berichtet. Die abschließende Entscheidung im Rat am 14. Dezember erfolgt öffentlich.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme ist im Haushalt unter dem Produkt 7.000060.700 vorgesehen; die überplanmäßigen Auszahlungen (1.790 T€) sind unter gleicher Haushaltsstelle bereitzustellen.

 

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 1.1.

 

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister