Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein

 

1. nimmt die Beschlussempfehlungen der zuständigen Fachausschüsse zu den jeweiligen Budgets zur Kenntnis

 

2. beschließt die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2022 einschließlich des Ergebnis- und Finanzplans für das Jahr 2022 in der vorgelegten Entwurfsfassung zuzüglich den in der Veränderungsliste aufgeführten Positionen

 

3. beschließt die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung 2023 bis 2025 in der vorgelegten Entwurfsfassung zuzüglich den in der Veränderungsliste aufgeführten Positionen

 

4. beschließt den Stellenplan 2022.

 

Sachdarstellung :

 

Lt. § 80 GO NRW ist die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen vor Beginn des neuen Haushaltsjahres vom Rat zu beschließen.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die dargestellten Maßnahmen mit finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen sind in den beigefügten Anlagen abgebildet.

 

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.

 

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister