Betreff
Stellenplan 2021;
hier: 2. Änderung
Vorlage
01 - 17 0501/2021/1
Art
Verwaltungsvorlage
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat beschließt die in der Anlage abgebildete 2. Änderung des Stellenplans 2021.

 

Sachdarstellung :

 

Die 2. Änderung des Stellenplans 2021 wurde in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 07.12.2021 beraten und beschlossen. Verwaltungsseitig wurde angekündigt, dass vor dem Hintergrund des stadtweiten Ausbaus des KiTa-Betreuungsangebotes noch eine weitere Ergänzung in diese 2. Änderung einfließen wird. Diese Ergänzung ist im Text kursiv dargestellt.

 

I. Rechtliche Grundlagen

Gem. § 41 GO NRW obliegt dem Rat die Beschlussfassung über den Erlass der Haushaltssatzung und des Stellenplans. Der Stellenplan ist Anlage des Haushaltsplanes
(§ 79 Abs. 2 Satz 2 GO NRW); er kann anlassbezogen unterjährig durch entsprechende Beschlussfassung geändert werden.

 

Nach § 8 GemHVO hat der Stellenplan die im Haushaltsjahr erforderlichen Stellen der Beamtinnen und Beamten und der nicht nur vorübergehend Beschäftigten auszuweisen.

 

Der Stellenplan für das Haushaltsjahr 2021 wurde in der Sitzung des Rates am 23.02.2021 beschlossen. Eine erste Änderung erfolgte in der Sitzung am 21.09.2021. Die Fortschreibung des Stellenplans in Form der 2. Änderung wird vornehmlich erforderlich durch

 

Ø weitere zwischenzeitlich initiierte Stellenneubewertungen,

Ø unterjährig identifizierte Mehrbedarfe in den Bereichen Fachbereich 1 / Datenschutz, Fachbereich 2 / Kämmerei sowie Fachbereich 4 / Kindertagesbetreuung,

Ø die Einrichtung eines kw-Vermerkes (künftig wegfallend) im Fachbereich 5 sowie die damit verbundene Neueinrichtung einer Stelle im Bereich der Bauaufsicht,

Ø die für die Leitung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein –KBE– im Stellenplan der Stadt Emmerich/Rh. auszuweisende Planstelle (Beamtenstelle A 15).

 

Unter Ziffer II. werden die sich ergebenden Veränderungen je Organisationseinheit ausgewiesen und erläutert.

 

Der Personalrat und die Gleichstellungsbeauftragte wurden zur beabsichtigten 2. Änderung des Stellenplanes 2021 beteiligt.

 

 

II. Anpassungen des Stellenplans 2021 sortiert nach Organisationseinheiten

 

FB 1 / Zentrale Dienste

0,00       Umwandlung einer 1,00 EG 8-Stelle in eine 1,00 EG 9a-Stelle aufgrund
Neubewertung (Sachbearbeitung Arbeitsschutz und Betriebliches Gesundheitsmanagement)

 

1,00       Einrichtung einer 1,00 A9 L2E1-Stelle (Übernahme eines Stadtinspektoranwärters)

 

0,50       Einrichtung von 0,50 A11-Stellenanteilen, Aufgabenbereich Datenschutz

                (erhöhter Bedarf durch Umsetzung der Vorgaben der DSGVO; zudem bei aktueller

                Konstellation in Teilbereichen Interessenkollision iSd § 7 Abs. 2 BDSG möglich) 

               

 


FB 2 / Finanzen

0,30       Einrichtung von 0,30 EG 8-Stellenanteilen, Assistenz der Kämmerin

 

Im Zuge der organisatorischen und personellen Neuausrichtung des Fachbereiches 2 wurde der o.g. Mehrbedarf identifiziert.

 

 

FB 3 / Immobilien

0,00       Umwandlung einer 1,00 EG 11-Stelle in eine 1,00 EG 9b-Stelle

Die Umwandlung resultiert auf der nach altersbedingter Fluktuation möglich gewordenen Anpassung von Stellenprofilen.

 

 

FB 4 / Jugend, Schule und Sport

0,77       Einrichtung von 0,77 EG 9c-Stellenanteilen nach Stellenbemessung

 

Das Ergebnis der externen Stellenbemessung in Teilbereichen des FB 4 weist u. a. einen Mehrbedarf im Aufgabenbereich „Kindertagesbetreuung“ aus. Ursprünglich sollte dieser Personalmehrbedarf erst im kommenden Jahr, zusammen mit Ergebnissen der laufenden Organisationsuntersuchung im FB 4, über eine Anpassung des Stellenplans 2022 einfließen. Aufgrund aktueller Entwicklungen um den stadtweiten Ausbau des KiTa-Betreuungsangebots werden die Stellenanteile i. H. v. 0,77 VZÄ kurzfristig benötigt und sind daher im Rahmen der 2. Anpassung des Stellenplans 2021 zur Verfügung zu stellen.

 

 

FB 5 / Stadtentwicklung

0,00       Einrichtung eines kw-Vermerks an einer 1,00 A13-Stelle

1,00       Einrichtung einer 1,00 EG 12-Stelle

 

Eine absehbare Vakanz (altersbedingte Fluktuation; Ing. Bauaufsicht) bedingt die frühzeitige Ausschreibung und Nachbesetzung dieser Stelle. Mit Ausscheiden des bish. Stelleninhabers erfolgt die Streichung der mit kw-Vermerk versehenen Stelle.  

 

 

FB 6 / Bürgerservice und Ordnung

0,00       Umwandlung einer 1,00 EG 9b-Stelle in eine 1,0 EG 9a-Stelle aufgrund
Neubewertung (Gewerbeangelegenheiten)

 

Zur Nachbesetzung eines Altersaustritts wurde das Profil der Stelle „Sachbearbeiter/in Gewerbeangelegenheiten“ neu zugeschnitten und bewertet. Dies führte in Folge zu einer Neubewertung und Umwandlung der Stelle nach Entgeltgruppe 9a (bisher Entgeltgruppe 9b).

 

 

FB 7 / Arbeit und Soziales

0,00       Umwandlung von 0,38 EG 5-Stellenanteilen in 0,38 EG 9c-Stellenanteile, Unterhaltsheranziehung

0,00       Umwandlung einer 1,00 EG 9c-Stelle in eine 1,00 EG 9b-Stelle nach Neubewertung, SG Soziale Hilfen, Bereich Asyl

0,00       Umwandlung einer 1,00 EG 9b-Stelle in eine 1,00 EG 9c-Stelle,
Fallmanagement SGB II

0,00       Umwandlung einer 1,00 EG 5-Stelle in eine 1,00 EG 6-Stelle
aufgrund Neubewertung, Fallmanagement SGB II

 

Aufgrund von Aufgabenverlagerungen und veränderten Stellenzuschnitten ergeben sich nach Neubewertung in den vorgenannten Fällen die ausgewiesenen Umwandlungsbedarfe.

 

1,00       Einrichtung einer 1,00 EG 9c-Stelle, dafür Wegfall einer 1,00 A10-Stelle,
Leistungsgewährung SGB II

-1,00      Wegfall einer 1,00 A10-Stelle, dafür Einrichtung einer 1,00 EG 9c-Stelle,
Leistungsgewährung SGB II

 

Nach erfolgreichem Stellenbesetzungsverfahren soll ein Tarifbeschäftigter für eine Stelle im Bereich der Leistungsgewährung SGB II eingestellt werden. Um die hierfür notwendigen Voraussetzungen zu schaffen, wird eine 1,00 A10-Beamtenstelle in eine 1,00 EG 9c-Beschäftigtenstelle umgewandelt.

Sondervermögen:

Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein (KBE)

 

1,00       Einrichtung einer A 15-Stelle, Betriebsleitung KBE

 

Die Neubesetzung der Betriebsleitung KBE erfordert die Einrichtung einer A 15 Stelle im Stellenplan der Stadt Emmerich am Rhein (nachrichtliche Ausweisung).

Die entsprechenden personellen Aufwendungen sind im Wirtschaftsplan KBE 2022 ff abzubilden.

 

 

III.          Ausweisung der unter II. genannten Veränderungen im Stellenplan

 

§ 8 GemHVO gibt die Ausweisung der Stellen der Beamtinnen und Beamten sowie der tariflich Beschäftigten – hier unterteilt in Verwaltungsdienst und Sozial- und Erziehungsdienst- in Stellenplänen und Stellenübersichten als Anlage zum Haushaltsplan verbindlich vor.

Stellenplanänderungen sind mitunter mehrfach in den unterschiedlichen verbindlichen Mustern abzubilden.

Infolge dessen führen die unter II. abschließend benannten Änderungen in den nachfolgend benannten Teilplänen / Übersichten zu Modifizierungen:

 

Ø  Stellenplan 2021 Teil A:  Beamtinnen und Beamte –Kommunalverwaltung-,

 

Ø  Stellenübersicht 2021 Teil A: Aufteilung nach Organisationseinheiten – Beamtinnen und Beamte Kernverwaltung,

 

Ø  Stellenplan 2021 Teil B: Tarifbeschäftigte, soweit nicht Sozial- und Erziehungsdienst,

 

Ø  Stellenübersicht 2021 Teil A: Aufteilung nach Organisationseinheiten –Tarifbeschäftigte-,

 

Ø  Stellenplan 2021 Teil A: Erläuterung Beamtinnen und Beamte,

 

Ø  Stellenplan 2021 Teil B: Erläuterung Tarifbeschäftigte (einschl. Sozial- und Erziehungsdienst) 

 

Die mit der 2. Änderung des Stellenplanes 2021 zu beschließenden Änderungen sind der Anlage farblich kenntlich gemacht.

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Entsprechende Haushaltsmittel, die die sich aus der 2. Änderung des Stellenplanes ergebenden finanziellen Auswirkungen (Mehr-/Minderausgaben) berücksichtigen, stehen im Haushalt 2021 (hier: Personalkosten in den jeweiligen Produkten) bzw. im Wirtschaftsplan KBE zur Verfügung.

 

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.

 

 

 

 

Peter Hinze

Bürgermeister