hier: 2. Änderung
Beschlussvorschlag
Der Rat beschließt die in der Anlage abgebildete 2. Änderung des
Stellenplans 2021.
Sachdarstellung :
Die 2. Änderung des Stellenplans 2021 wurde in der Sitzung
des Haupt- und Finanzausschusses am 07.12.2021 beraten und beschlossen.
Verwaltungsseitig wurde angekündigt, dass vor dem Hintergrund des stadtweiten
Ausbaus des KiTa-Betreuungsangebotes noch eine weitere Ergänzung in diese 2.
Änderung einfließen wird. Diese Ergänzung ist im Text kursiv dargestellt.
I. Rechtliche
Grundlagen
Gem. § 41 GO NRW
obliegt dem Rat die Beschlussfassung über den Erlass der Haushaltssatzung und
des Stellenplans. Der Stellenplan ist Anlage des Haushaltsplanes
(§ 79 Abs. 2 Satz 2 GO NRW); er kann anlassbezogen unterjährig durch
entsprechende Beschlussfassung geändert werden.
Nach § 8 GemHVO hat
der Stellenplan die im Haushaltsjahr erforderlichen Stellen der Beamtinnen und
Beamten und der nicht nur vorübergehend Beschäftigten auszuweisen.
Der Stellenplan für das Haushaltsjahr 2021
wurde in der Sitzung des Rates am 23.02.2021 beschlossen. Eine erste Änderung
erfolgte in der Sitzung am 21.09.2021. Die Fortschreibung des Stellenplans in
Form der 2. Änderung wird vornehmlich erforderlich durch
Ø weitere
zwischenzeitlich initiierte Stellenneubewertungen,
Ø unterjährig
identifizierte Mehrbedarfe in den
Bereichen Fachbereich 1 / Datenschutz, Fachbereich 2 / Kämmerei sowie Fachbereich 4 / Kindertagesbetreuung,
Ø
die Einrichtung eines
kw-Vermerkes (künftig wegfallend) im Fachbereich 5 sowie die damit
verbundene Neueinrichtung einer Stelle im Bereich der Bauaufsicht,
Ø
die für die Leitung der
eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein –KBE–
im Stellenplan der Stadt Emmerich/Rh. auszuweisende Planstelle (Beamtenstelle A
15).
Unter Ziffer II.
werden die sich ergebenden Veränderungen je Organisationseinheit ausgewiesen
und erläutert.
Der Personalrat und
die Gleichstellungsbeauftragte wurden zur beabsichtigten 2. Änderung des
Stellenplanes 2021 beteiligt.
II. Anpassungen des
Stellenplans 2021 sortiert nach Organisationseinheiten
FB 1 / Zentrale
Dienste
0,00 Umwandlung
einer 1,00 EG 8-Stelle in eine 1,00 EG 9a-Stelle aufgrund
Neubewertung (Sachbearbeitung Arbeitsschutz und Betriebliches
Gesundheitsmanagement)
1,00 Einrichtung einer 1,00 A9 L2E1-Stelle
(Übernahme eines Stadtinspektoranwärters)
0,50 Einrichtung von 0,50 A11-Stellenanteilen,
Aufgabenbereich Datenschutz
(erhöhter Bedarf durch Umsetzung
der Vorgaben der DSGVO; zudem bei aktueller
Konstellation in Teilbereichen
Interessenkollision iSd § 7 Abs. 2 BDSG möglich)
FB 2 / Finanzen
0,30 Einrichtung von 0,30 EG
8-Stellenanteilen, Assistenz der Kämmerin
Im Zuge der
organisatorischen und personellen Neuausrichtung des Fachbereiches 2 wurde der
o.g. Mehrbedarf identifiziert.
FB 3 /
Immobilien
0,00 Umwandlung
einer 1,00 EG 11-Stelle in eine 1,00 EG 9b-Stelle
Die Umwandlung
resultiert auf der nach altersbedingter Fluktuation möglich gewordenen
Anpassung von Stellenprofilen.
FB 4 / Jugend, Schule und Sport
0,77 Einrichtung
von 0,77 EG 9c-Stellenanteilen nach Stellenbemessung
Das Ergebnis der externen Stellenbemessung
in Teilbereichen des FB 4 weist u. a. einen Mehrbedarf im Aufgabenbereich
„Kindertagesbetreuung“ aus. Ursprünglich sollte dieser Personalmehrbedarf erst
im kommenden Jahr, zusammen mit Ergebnissen der laufenden Organisationsuntersuchung
im FB 4, über eine Anpassung des Stellenplans 2022 einfließen. Aufgrund
aktueller Entwicklungen um den stadtweiten Ausbau des KiTa-Betreuungsangebots
werden die Stellenanteile i. H. v. 0,77 VZÄ kurzfristig benötigt und sind daher
im Rahmen der 2. Anpassung des Stellenplans 2021 zur Verfügung zu stellen.
FB 5 /
Stadtentwicklung
0,00 Einrichtung eines kw-Vermerks an einer
1,00 A13-Stelle
1,00 Einrichtung einer 1,00 EG 12-Stelle
Eine absehbare
Vakanz (altersbedingte Fluktuation; Ing. Bauaufsicht) bedingt die frühzeitige
Ausschreibung und Nachbesetzung dieser Stelle. Mit Ausscheiden des bish.
Stelleninhabers erfolgt die Streichung der mit kw-Vermerk versehenen Stelle.
FB 6 / Bürgerservice
und Ordnung
0,00 Umwandlung
einer 1,00 EG 9b-Stelle in eine 1,0 EG 9a-Stelle aufgrund
Neubewertung (Gewerbeangelegenheiten)
Zur Nachbesetzung eines Altersaustritts wurde das Profil der Stelle
„Sachbearbeiter/in Gewerbeangelegenheiten“ neu zugeschnitten und bewertet. Dies
führte in Folge zu einer Neubewertung und Umwandlung der Stelle nach
Entgeltgruppe 9a (bisher Entgeltgruppe 9b).
FB 7 / Arbeit
und Soziales
0,00 Umwandlung
von 0,38 EG 5-Stellenanteilen in 0,38 EG 9c-Stellenanteile, Unterhaltsheranziehung
0,00 Umwandlung
einer 1,00 EG 9c-Stelle in eine 1,00 EG 9b-Stelle nach Neubewertung, SG Soziale
Hilfen, Bereich Asyl
0,00 Umwandlung
einer 1,00 EG 9b-Stelle in eine 1,00 EG 9c-Stelle,
Fallmanagement SGB II
0,00 Umwandlung
einer 1,00 EG 5-Stelle in eine 1,00 EG 6-Stelle
aufgrund Neubewertung, Fallmanagement SGB II
Aufgrund von Aufgabenverlagerungen und veränderten Stellenzuschnitten
ergeben sich nach Neubewertung in den vorgenannten Fällen die ausgewiesenen
Umwandlungsbedarfe.
1,00 Einrichtung
einer 1,00 EG 9c-Stelle, dafür Wegfall einer 1,00 A10-Stelle,
Leistungsgewährung SGB II
-1,00 Wegfall
einer 1,00 A10-Stelle, dafür Einrichtung einer 1,00 EG 9c-Stelle,
Leistungsgewährung SGB II
Nach erfolgreichem
Stellenbesetzungsverfahren soll ein Tarifbeschäftigter für eine Stelle im
Bereich der Leistungsgewährung SGB II eingestellt werden. Um die hierfür
notwendigen Voraussetzungen zu schaffen, wird eine 1,00 A10-Beamtenstelle in
eine 1,00 EG 9c-Beschäftigtenstelle umgewandelt.
Sondervermögen:
Eigenbetriebsähnliche
Einrichtung Kommunalbetriebe Emmerich am Rhein (KBE)
1,00 Einrichtung einer A 15-Stelle,
Betriebsleitung KBE
Die Neubesetzung
der Betriebsleitung KBE erfordert die Einrichtung einer A 15 Stelle im
Stellenplan der Stadt Emmerich am Rhein (nachrichtliche Ausweisung).
Die entsprechenden
personellen Aufwendungen sind im Wirtschaftsplan KBE 2022 ff abzubilden.
III. Ausweisung der unter II. genannten
Veränderungen im Stellenplan
§ 8 GemHVO gibt die
Ausweisung der Stellen der Beamtinnen und Beamten sowie der tariflich
Beschäftigten – hier unterteilt in Verwaltungsdienst und Sozial- und
Erziehungsdienst- in Stellenplänen und Stellenübersichten als Anlage zum
Haushaltsplan verbindlich vor.
Stellenplanänderungen
sind mitunter mehrfach in den unterschiedlichen verbindlichen Mustern
abzubilden.
Infolge dessen
führen die unter II. abschließend benannten Änderungen in den nachfolgend
benannten Teilplänen / Übersichten zu Modifizierungen:
Ø
Stellenplan
2021 Teil A: Beamtinnen und Beamte
–Kommunalverwaltung-,
Ø
Stellenübersicht
2021 Teil A: Aufteilung nach Organisationseinheiten – Beamtinnen und Beamte
Kernverwaltung,
Ø
Stellenplan
2021 Teil B: Tarifbeschäftigte, soweit nicht Sozial- und Erziehungsdienst,
Ø
Stellenübersicht
2021 Teil A: Aufteilung nach Organisationseinheiten –Tarifbeschäftigte-,
Ø
Stellenplan
2021 Teil A: Erläuterung Beamtinnen und Beamte,
Ø
Stellenplan
2021 Teil B: Erläuterung Tarifbeschäftigte (einschl. Sozial- und
Erziehungsdienst)
Die mit der 2. Änderung des Stellenplanes 2021 zu beschließenden Änderungen sind der Anlage farblich kenntlich gemacht.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Entsprechende
Haushaltsmittel, die die sich aus der 2. Änderung des Stellenplanes ergebenden
finanziellen Auswirkungen (Mehr-/Minderausgaben) berücksichtigen, stehen im
Haushalt 2021 (hier: Personalkosten in den jeweiligen Produkten) bzw. im
Wirtschaftsplan KBE zur Verfügung.
Leitbild :
Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 6.2.
Peter Hinze
Bürgermeister