hier: Antrag Nr. III der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Beschlussvorschlag:
Der
Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz der Stadt Emmerich beschließt, den Antrag
der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zunächst zurückzustellen und fortlaufend die
Erfahrungswerte aus den dargestellten Maßnahmen zu evaluieren.
Sachdarstellung:
Die
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat mit Schreiben vom 28.09.2021 folgenden
Antrag gestellt:
Der
Rat der Stadt Emmerich am Rhein möge beschließen,
1.
Hausgrundstückseigentümer,
die an ihren Gebäuden Dach- und Fassadenbegrünungen anbringen, sollen
bezuschusst werden.
2.
Eigentümer,
die Entsiegelungen von sogenannten Schottergärten zugunsten bepflanzter
Flächen, durchlässige Pflasterungen, Hecken oder begrünte Gartenhäuschen und
Baumscheiben vornehmen, sollen ebenfalls einen Zuschuss erhalten.
Zur
Finanzierung des Zuschusses könnten Mittel aus dem Sonderprogramm NRW
„Klimaresilienz in Kommunen“ und dem Klimaanpassungsgesetz NRW beantragt
werden.
Stellungnahme der Verwaltung:
Zu 1.
Im Bereich der Innenstadt wurde mit dem Integrierten
Stadtentwicklungskonzept 2025 (ISEK) vom Rat der Stadt beschlossen, ein „Hof-
und Fassadenprogramm“ aufzulegen. Dieses soll die Fassadenbegrünung von
Gebäuden oder die Entsiegelung von Innenhöfen fördern, in dem die Hälfte der
entstehenden Kosten von der Stadt Emmerich erstattet werden. Die städtischen
Kosten werden über Städtebaufördermittel mit 70% vom Bund und vom Land NRW
gefördert.
Zunächst sollte daher die Akzeptanz und Wirkung dieses Projektes
evaluiert werden, um das Förderprogramm ggf. auf das gesamte Stadtgebiet
auszuweiten. Der klimatische Effekt ist besonders im innerstädtischen Bereich
am größten.
Alternativ könnte der Rat der Stadt entscheiden, in künftigen
Bebauungsplan-Gebieten zwingend die Begrünung von Dächern bzw. Fassaden
vorzuschreiben. Dies betrifft sämtliche Bauvorhaben gleichermaßen und sorgt für
eine Schrittweise Etablierung von Dach- und Fassadenbegrünung -ohne
finanziellen Aufwand für die Stadt.
Zu 2.
Das Problem der zunehmenden Vorgartengestaltung durch
„Schottergärten“ wurde bereits 2019 im Ausschuss für Stadtentwicklung behandelt
(s. Vorlage 05-16 1860).
Hier wurde von der Verwaltung vorgeschlagen, einen entsprechenden
Lösungsansatz ggf. mit Fördermittelzugängen zu erarbeiten. Dies wird
insbesondere unter dem Regime der neuen Klimaschutzmanagerin geschehen.
Als erste Maßnahme wird seit 2019 grundsätzlich in neue
Bebauungspläne eine Festsetzung aufgenommen, welche die Versiegelung und
Schotter im Vorgarten untersagt. Auch hier wird sich schrittweise eine
ökologisch hochwertigere Flächengestaltung etablieren.
Finanz- und
haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:
Die finanz- und
haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen der Maßnahme sind noch nicht absehbar.
Leitbild:
Die Maßnahme steht im
Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 3.
In Vertretung
Dr. Wachs
Erster Beigeordneter