Betreff
Dachbegrünung und Schottergärten;
hier: Antrag Nr. III der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Vorlage
05 - 17 0476/2021/1
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz der Stadt Emmerich beschließt, den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zunächst zurückzustellen und fortlaufend die Erfahrungswerte aus den dargestellten Maßnahmen zu evaluieren.

 

 

Sachdarstellung:

 

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat mit Schreiben vom 28.09.2021 folgenden Antrag gestellt:

 

Der Rat der Stadt Emmerich am Rhein möge beschließen,

 

1.    Hausgrundstückseigentümer, die an ihren Gebäuden Dach- und Fassadenbegrünungen anbringen, sollen bezuschusst werden.

 

2.    Eigentümer, die Entsiegelungen von sogenannten Schottergärten zugunsten bepflanzter Flächen, durchlässige Pflasterungen, Hecken oder begrünte Gartenhäuschen und Baumscheiben vornehmen, sollen ebenfalls einen Zuschuss erhalten.

 

Zur Finanzierung des Zuschusses könnten Mittel aus dem Sonderprogramm NRW „Klimaresilienz in Kommunen“ und dem Klimaanpassungsgesetz NRW beantragt werden.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Zu 1.

Im Bereich der Innenstadt wurde mit dem Integrierten Stadtentwicklungskonzept 2025 (ISEK) vom Rat der Stadt beschlossen, ein „Hof- und Fassadenprogramm“ aufzulegen. Dieses soll die Fassadenbegrünung von Gebäuden oder die Entsiegelung von Innenhöfen fördern, in dem die Hälfte der entstehenden Kosten von der Stadt Emmerich erstattet werden. Die städtischen Kosten werden über Städtebaufördermittel mit 70% vom Bund und vom Land NRW gefördert.

Zunächst sollte daher die Akzeptanz und Wirkung dieses Projektes evaluiert werden, um das Förderprogramm ggf. auf das gesamte Stadtgebiet auszuweiten. Der klimatische Effekt ist besonders im innerstädtischen Bereich am größten.

Alternativ könnte der Rat der Stadt entscheiden, in künftigen Bebauungsplan-Gebieten zwingend die Begrünung von Dächern bzw. Fassaden vorzuschreiben. Dies betrifft sämtliche Bauvorhaben gleichermaßen und sorgt für eine Schrittweise Etablierung von Dach- und Fassadenbegrünung -ohne finanziellen Aufwand für die Stadt.

 

 

Zu 2.

Das Problem der zunehmenden Vorgartengestaltung durch „Schottergärten“ wurde bereits 2019 im Ausschuss für Stadtentwicklung behandelt (s. Vorlage 05-16 1860).

Hier wurde von der Verwaltung vorgeschlagen, einen entsprechenden Lösungsansatz ggf. mit Fördermittelzugängen zu erarbeiten. Dies wird insbesondere unter dem Regime der neuen Klimaschutzmanagerin geschehen.

Als erste Maßnahme wird seit 2019 grundsätzlich in neue Bebauungspläne eine Festsetzung aufgenommen, welche die Versiegelung und Schotter im Vorgarten untersagt. Auch hier wird sich schrittweise eine ökologisch hochwertigere Flächengestaltung etablieren.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen:

 

Die finanz- und haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen der Maßnahme sind noch nicht absehbar.

 

 

 

Leitbild:

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 3.

 

 

 

In Vertretung

 

 

 

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter