hier: Beschluss der Förderrichtlinien
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Emmerich beschließt die kommunalen
Förderrichtlinien für das Hof- und Fassadenprogramm.
Sachdarstellung :
Im Jahr 2017 wurde
durch den Rat der Stadt Emmerich das Integrierte Stadtentwicklungskonzept für
die Innenstadt „ISEK 2025“ beschlossen. Hierin sind verschiedenartige Maßnahmen
aufgeführt, die zu einer Attraktivitätssteigerung der Innenstadt Emmerichs beitragen
sollen. Bisher wurde in diesem Rahmen das Citymanagement eingeführt und der
Wettbewerb zur Umgestaltung des Geistmarkts und des Kleinen Löwen durchgeführt.
Ein weiterer
Baustein ist die Einrichtung eines sog. „Hof- und Fassadenprogramms“ nach Ziff.
11.2 der FRL 2008 (Förderrichtlinien der Städtebauförderung).
Um in der Innenstadt
einen Erneuerungsprozess der Wohnbestände anzustoßen und der Gestaltung der
Geschäftshäuser und damit verbunden eine Imageverbesserung anstoßen zu können,
wird das Hof- und Fassadenprogramm als Anreiz zu Investitionen für die
Eigentümerschaft aufgelegt. Durch die finanzielle Unterstützung kann damit ein
Impuls für die notwendige Aufwertung der Wohn- und Geschäftshäuser sowie für
die Umgestaltung privater Freiflächen in Gang gesetzt werden. Die Begrünung und
Gestaltung von private Hof- und (Vor-)Gartenflächen sowie die Gestaltung von
öffentlichkeitswirksamen Hausfassaden sollen zu einer wesentlichen und
nachhaltigen Verbesserung und Aufwertung der Wohnsituation, der Gestaltungs-
und Aufenthaltsqualität und der ökologischen Situation beitragen.
Zunächst werden die
Förderrichtlinien, die die Umsetzungsmodalitäten definieren beschlossen. Die
Richtlinien legen fest, welche Ziele mit dem Hof- und Fassadenprogramm
verfolgt, welche Gebäudetypen gefördert werden soll und wie hoch die Förderhöhe
für Teilmaßnahmen sein kann. Anhand dieser Förderrichtlinien werden die
Immobilieneigentümer über die Inhalte und Vorteile des Hof- und
Fassadenprogramms informiert.
Die Förderung wird
in Form eines Zuschusses gewährt. Der Zuschuss soll 50 % der als förderfähig
anerkannten Kosten, jedoch nicht mehr als 100 EUR (brutto) pro Quadratmeter
betragen.
Die Öffentlichen Mittel sollen insgesamt 250.000 € betragen. Mit den 50%
privaten Mitteln können so Maßnahmen i. H. von insgesamt 500.000 € verwirklicht
werden.
Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :
Die Maßnahme ist im Haushaltsjahr 2022 in Höhe von 125.000 € (im Jahr 2023 ebenfalls 125.000 €) eingeplant. Produkt-Nr. 1.100.09.01.01, Sachkonto 53180000
Leitbild :
Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 2.3.
In Vertretung
Dr. Wachs
Erster Beigeordneter