Betreff
ISEK 2025: Hof- und Fassadenprogramm;
hier: Beschluss der Förderrichtlinien
Vorlage
05 - 17 0524/2021
Art
Verwaltungsvorlage

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Emmerich beschließt die kommunalen Förderrichtlinien für das Hof- und Fassadenprogramm.

 

 

Sachdarstellung :

 

Im Jahr 2017 wurde durch den Rat der Stadt Emmerich das Integrierte Stadtentwicklungskonzept für die Innenstadt „ISEK 2025“ beschlossen. Hierin sind verschiedenartige Maßnahmen aufgeführt, die zu einer Attraktivitätssteigerung der Innenstadt Emmerichs beitragen sollen. Bisher wurde in diesem Rahmen das Citymanagement eingeführt und der Wettbewerb zur Umgestaltung des Geistmarkts und des Kleinen Löwen durchgeführt.

 

Ein weiterer Baustein ist die Einrichtung eines sog. „Hof- und Fassadenprogramms“ nach Ziff. 11.2 der FRL 2008 (Förderrichtlinien der Städtebauförderung).

 

Um in der Innenstadt einen Erneuerungsprozess der Wohnbestände anzustoßen und der Gestaltung der Geschäftshäuser und damit verbunden eine Imageverbesserung anstoßen zu können, wird das Hof- und Fassadenprogramm als Anreiz zu Investitionen für die Eigentümerschaft aufgelegt. Durch die finanzielle Unterstützung kann damit ein Impuls für die notwendige Aufwertung der Wohn- und Geschäftshäuser sowie für die Umgestaltung privater Freiflächen in Gang gesetzt werden. Die Begrünung und Gestaltung von private Hof- und (Vor-)Gartenflächen sowie die Gestaltung von öffentlichkeitswirksamen Hausfassaden sollen zu einer wesentlichen und nachhaltigen Verbesserung und Aufwertung der Wohnsituation, der Gestaltungs- und Aufenthaltsqualität und der ökologischen Situation beitragen.

 

Zunächst werden die Förderrichtlinien, die die Umsetzungsmodalitäten definieren beschlossen. Die Richtlinien legen fest, welche Ziele mit dem Hof- und Fassadenprogramm verfolgt, welche Gebäudetypen gefördert werden soll und wie hoch die Förderhöhe für Teilmaßnahmen sein kann. Anhand dieser Förderrichtlinien werden die Immobilieneigentümer über die Inhalte und Vorteile des Hof- und Fassadenprogramms informiert.

 

Die Förderung wird in Form eines Zuschusses gewährt. Der Zuschuss soll 50 % der als förderfähig anerkannten Kosten, jedoch nicht mehr als 100 EUR (brutto) pro Quadratmeter betragen.

 

Die Öffentlichen Mittel sollen insgesamt 250.000 € betragen. Mit den 50% privaten Mitteln können so Maßnahmen i. H. von insgesamt 500.000 € verwirklicht werden.

 

Finanz- und haushaltswirtschaftliche Auswirkungen :

 

Die Maßnahme ist im Haushaltsjahr 2022 in Höhe von 125.000 € (im Jahr 2023 ebenfalls 125.000 €) eingeplant. Produkt-Nr. 1.100.09.01.01, Sachkonto 53180000

 

 

Leitbild :

 

Die Maßnahme steht im Einklang mit den Zielen des Leitbildes Kapitel 2.3.

 

 

 

In Vertretung

 

 

 

Dr. Wachs

Erster Beigeordneter